26.04.2017

Bundestag - Drucksache 18/12125

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Innenausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2017 S. 2094   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,22288
BGBl. I 2017 S. 2094 (https://dejure.org/2017,22288)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 44, ausgegeben am 05.07.2017, Seite 2094
  • Gesetz zur Verbesserung der Sachaufklärung in der Verwaltungsvollstreckung
  • vom 30.06.2017

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Verbesserung der Sachaufklärung in der Verwaltungsvollstreckung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 27.03.2017   BT   Zwangsvollstreckung (in: Überweisungen im vereinfachten Verfahren)
  • 29.03.2017   BT   Befugnisse für Vollstreckungsbehörden
  • 18.04.2017   BT   Neue Befugnisse für Bundund Länder im Vollstreckungsverfahren
  • 05.05.2017   BT   Befugnisse für Vollstreckungsbehörden (in: Abschließende Beratungen ohne Aussprache)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 20.02.2018 - 3 AZR 142/16

    Pensionskassenrente - Leistungskürzung - Insolvenz des Arbeitgebers

    § 3 Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz vom 27. April 1953 (BGBl. I Seite 157) in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 201-4, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2017 (BGBl. I Seite 2094) hat folgenden Wortlaut:.
  • VGH Bayern, 16.08.2018 - 11 CS 17.1940

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes vom 5. März 2003 (StVG, BGBl I S. 310), zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt des Bescheiderlasses zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2017 (BGBl I S. 2094), und § 46 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr vom 13. Dezember 2010 (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV, BGBl I S. 1980), zum Zeitpunkt des Bescheiderlasses zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Mai 2017 (BGBl I S. 1282), hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich deren Inhaber als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist.
  • VGH Bayern, 07.07.2017 - 11 CS 17.1254

    Zulässige Fahrerlaubnisentziehung wegen Kokainkonsums ohne vorherige Einholung

    Die Fahrt des Antragsgegners wurde im hierzu ergangenen Strafbefehl des Amtsgerichts Dieburg vom 29. Juli 2016 und im anschließend ergangenen Urteil vom 28. Oktober 2016 nicht als Straftat, sondern als fahrlässige Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a Abs. 2, Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der Bekanntmachung vom 5. März 2003 [BGBl I S. 310, 919], zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2017 (BGBl I S. 2094, 2162), mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot geahndet.
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