Hinweis: Diese Drucksache gehört zu mehreren Gesetzgebungsvorgängen; siehe unten.

28.06.2017

Bundestag - Drucksache 18/13013

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2017 S. 3352   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,32548
BGBl. I 2017 S. 3352 (https://dejure.org/2017,32548)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 61, ausgegeben am 07.09.2017, Seite 3352
  • Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG)
  • vom 01.09.2017

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG)

Meldungen (23)

  • heise.de

    "Facebook-Gesetz" in Kraft getreten [01.10.2017]

  • heise.de

    "Facebook-Gesetz": NetzDG macht Soziale Netze zu Richtern über "Hate Speech" [01.01.2018]

  • faz.net

    #Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Was Sie über das Gesetz gegen Hass im Internet wissen müssen [30.06.2017]

  • sueddeutsche.de

    Hatespeech: Mit diesem Gesetz will Maas Hasskommentare bekämpfen [05.04.2017]

  • Telepolis

    Bundestag winkt Zensurgesetz durch [30.06.2017]

  • spiegel.de

    Facebook-Gesetz: Behörden nehmen viele soziale Netzwerke ins Visier [01.10.2017]

  • heise.de

    "Ende der Anonymität im Netz": Maas verschärft Gesetzesentwurf gegen Hate Speech [28.03.2017]

  • heise.de

    Netzwerkdurchsetzungsgesetz: "Schwarzer Tag fürs freie Internet" [06.04.2017]

  • heise.de

    Normenkontrollrat zerpflückt geplantes Netzwerkdurchsetzungsgesetz [15.06.2017]

  • heise.de

    Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Experten haben gravierende verfassungsrechtliche Bedenken [19.06.2017]

  • heise.de

    Kritiker: Bundespräsident muss Netzwerkdurchsetzungsgesetz stoppen [01.07.2017]

  • faz.net

    Netzwerkdurchsetzungsgesetz: EU-Kommission legt Maas keine Steine in den Weg [19.06.2017]

  • zeit.de

    Auf Hass gezielt, die Meinungsfreiheit getroffen [16.03.2017]

  • lto.de

    Gesetz gegen Hass und Hetze im Netz: Richterbund drängt auf Umsetzung des NetzDG

  • bmjv.de

    Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Hasskommentaren vorgelegt [14.03.2017]

  • spiegel.de

    Gesetz gegen Hassrede: So will Maas Facebook und Co. büßen lassen [05.04.2017]

  • Telepolis

    Maas' Zensurgesetz: Verbände hoffen auf Union und EU-Kommission [18.05.2017]

  • netzpolitik.org

    Bundestagsdebatte: Maas findet sein Hate-Speech-Gesetz gut, alle anderen wollen Änderungen [19.05.2017]

  • taz.de

    Gesetz gegen Hate Speech im Netz: Ein Minister macht sich Feinde [28.05.2017]

  • Telepolis

    Facebook will nicht Zensor sein [29.05.2017]

  • spiegel.de

    Kompromiss: Union und SPD einigen sich auf Facebook-Gesetz [26.06.2017]

  • Telepolis

    NetzDG im Rechtsausschuss: Grüner Justizsenator Steffens geht mit neuer Forderung "noch über das umstrittene Gesetz hinaus" [22.06.2017]

  • Telepolis

    Wissenschaftlicher Dienst: NetzDG auch grundgesetzwidrig [13.06.2017]

Literatur (25)

  • internet-law.de

    Anmerkungen zum "Facebook-Gesetz"

  • internet-law.de

    Die Debatte um das NetzDG ist unsachlich

  • beck-blog

    Sperrung von Tweets und Facebook-Beiträgen - Die fatale Langzeitwirkung des NetzDG deutet sich bereits an

  • verfassungsblog.de

    Das NetzDG und die Vermutung für die Freiheit der Rede

  • heise.de

    Ihnen, liebe Computerfuzzis, hört keine Sau zu! [19.01.2018]

  • faz.net

    Das Facebook-Dilemma [29.06.2017]

  • faz.net

    Das überschätzte Recht

  • lto.de

    NetzDG zum Mitreden: Warum Twitter nicht verurteilt

  • Telepolis

    Versteht der Bundesjustizminister sein Netzwerkdurchsetzungsgesetz? [12.09.2017]

  • netzpolitik.org

    Die Meinungsfreiheit und das NetzDG: Schwerwiegender Verstoß gegen Grundrecht

  • Telemedicus

    Der fragwürdige Kampf gegen "Hatespeech" [14.03.2017]

  • Telemedicus

    #NetzDG und #DSGVO - droht der Meinungsfreiheit in Deutschland ein "perfekter Sturm”? [22.04.2017]

  • beck-blog

    Das Bundesverfassungsgericht wird das Netzwerkdurchsetzungsgesetz kippen [27.04.2017]

  • beck-blog

    U n v e r ä n d e r t - Zur politischen Entscheidung für die Beibehaltung der Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes [27.06.2017]

  • verfassungsblog.de

    Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Im Zweifel gegen die Meinungsfreiheit?

  • faz.net

    Gesetz gegen Internethetze: Maas wird durchgesetzt [30.06.2017]

  • zeit.de

    Heiko Maas: Recht gegen "rechts" [25.05.2017]

  • lto.de

    Vor der Anhörung im Rechtsausschuss: Wider die stille Beerdigung des NetzDG

  • cr-online.de

    Kurzer Prozess für die Meinungsfreiheit: Entwurf eines "Netzwerkdurchsetzungsgesetzes” [14.03.2017]

  • juwiss.de

    Die Vermessung des "Neulands": Kompetenzrechtliche Anmerkungen zur Regulierung sozialer Netzwerke angesichts des geplanten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes

  • taylorwessing.com PDF

    Rechtliche Kritik am NetzDG-Entwurf

  • cr-online.de

    Abwägung Fehlanzeige. Warum dem BVerfG das NetzDG nicht gefallen wird.

  • cicero.de

    "Das Gesetz ist ein semantischer Taschenspielertrick"

  • kripoz.de

    Hate-Speech im Internet: Eine rechtliche Annäherung (RA Dr. Ansgar Koreng; KriPoZ 2017, 151-159)

  • anwaltverein.de

    Hate-Speech und Facebook: Wir brauchen eine Online-ZPO!

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (11)

  • 17.05.2017   BT   Löschpflicht für Internet-Plattformen
  • 15.06.2017   BT   Löschpflicht für Internet-Plattformen
  • 19.06.2017   BT   Viel Kritik an Internet-Löschpflicht
  • 19.06.2017   BT   Netzwerkdurchsetzungsgesetz (in: Überweisungen im vereinfachten Verfahren)
  • 19.06.2017   BT   Anhörung zur Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken
  • 24.06.2017   BT   Bundestag stimmt über Rechts­durchsetzung in so­zialen Netz­werken ab
  • 28.06.2017   BT   Änderungen am Löschpflichten-Gesetz
  • 07.07.2017   BR   Netzwerkdurchsetzungsgesetz - Bundesrat billigt Facebook-Gesetz
  • 07.07.2017   BR   Netzwerkdurchsetzungsgesetz - Bundesrat billigt Facebook-Gesetz
  • 08.12.2017   BT   AfD und Linke attackie­ren das Netz­werk­durch­setzungs­gesetz
  • 22.12.2017   BT   Wichtige Beschlüsse des Bundestages im Jahr 2017

Amtliche Gesetzesanmerkung

    Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).

Sonstiges

  • bmjv.de PDF

    Stellungnahme von jugendschutz.net zum RefE NetzDG

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Frankfurt, 06.09.2018 - 16 W 27/18

    Zum Antrag nach Art. 14 Abs. 3, 15 Abs. 5 S. 4 TMG, einem Diensteanbieter zu

    Die internationale Zuständigkeit für das richterliche Gestattungsverfahren des § 14 Abs. 4 TMG richtet sich grundsätzlich nach der EuGVVO (vgl. ausdrücklich Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, BT-Drs. 18/13013 S. 24).

    Der Anregung des Bundesgerichtshofs, die bis dato nach § 14 Abs. 2 TMG auf Inhaber von Rechten am geistigen Eigentum beschränkte Ermächtigung zur Auskunftserteilung auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen auszudehnen, kam die Bundesregierung bzw. kamen die Fraktionen der CDU/CSU und SPD in dem Gesetzentwurf eines NetzDG zunächst dadurch nach, dass in § 14 Abs. 2 TMG nach dem Wort "Eigentum" die Wörter "oder andere absolut geschützte Rechte" eingefügt werden sollten (BT-Drs. 18/12356 S. 28 [= Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/DSU und SPD]).

    Diese künftige Rechtslage nehme die - damals noch vorgesehene - Änderung des § 14 Abs. 2 TMG in modifizierter Form vorweg und eröffne bereits mit Inkrafttreten des NetzDG einen durchsetzbaren Auskunftsanspruch des Opfers gegenüber sozialen Netzwerken (so die Entwurfsbegründung BT-Drs. 18/12356 S 28/29).

    Denn wie bereits oben unter 1 lit a) dargelegt, war zunächst eine vom NetzDG unabhängige Änderung des § 14 Abs. 2 TMG vorgesehen, bei der in Anlehnung an die Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum allein auf die Erforderlichkeit der Auskunft zur Durchsetzung absolut geschützter Rechte abgestellt wurde (vgl. Gesetzentwurf BT-Drs. 18/12356 S. 29).

    Zum Anwendungsbereich von § 14 Abs. 3 TMG wird in der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz lediglich angeführt, dass er auf Fälle strafrechtlich relevanter Verletzungen absolut geschützter Rechte beschränkt sei und die Auskunft nur erteilt werden dürfe, wenn die Verletzungshandlung den Tatbestand einer in § 1 Abs. 3 NetzDG genannten Strafvorschrift erfüllten; damit werde die Datenherausgabe nur in Fällen schwerwiegender Persönlichkeitsrechtsverletzungen eröffnet (BT-Drs. 18/13013 S. 23).

    § 1 des ursprünglichen Entwurfs sah noch vor, dass Plattformen erfasst sind, die es Nutzern ermöglichen, beliebige Inhalte mit anderen Nutzern auszutauschen, wobei damit der Austausch von Inhalten mit anderen Nutzern in einer geschlossenen Netzgemeinschaft gemeint war im Gegensatz zur Verbreitung von Inhalten in der Öffentlichkeit (BT-Drs. 18/12356 S. 12).

    Konkret wurde der Begriff "Austausch" dahingehend verstanden, dass er stets zwischen administrativ festgelegten Gruppenmitgliedern oder Chatmitgliedern stattfinde und der Nutzer im Gegensatz zum "Teilen" und "der Öffentlichkeit zugänglich machen" die einzelnen Empfänger bestimme (BT-Drs. 18/12356 S. 18).

    Bereits zu diesem Zeitpunkt sollten nach der Gesetzesbegründung aber Dienste der Individualkommunikation, insbesondere E-Mail-Dienste, nicht erfasst werden (BT-Drs. 18/12356).

    Nach der Begründung der Beschlussempfehlung soll aber der Begriff der Plattform nach dem allgemeinen Sprachgebrauch auf Kommunikationsräume verweisen, wo sich Kommunikation typischerweise an eine Mehrzahl von Adressaten richtet bzw. zwischen diesen stattfindet (BT-Drs. 18/13013 S. 19).

    Denn danach (BT-Drs. 18/13013 S. 18 f) soll sich der Umstand, dass Dienste der Individualkommunikation (z.B. E-Mail- oder Messengerdienste) nicht unter das Gesetz fallen, auch aus dem eingrenzenden Tatbestandsmerkmal des Betreibens von "Plattformen" ergeben (kursiv durch Senat).

    Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte, die nicht effektiv bekämpft werden und verfolgt werden können, bergen eine große Gefahr für das friedliche Zusammenleben einer freien, offenen und demokratischen Gesellschaft (BT-Drs. 18/12356).

  • BGH, 27.01.2022 - III ZR 3/21

    BGH verneint für bestimmte Fälle Klarnamenpflicht bei der Nutzung eines sozialen

    Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG) vom 1. September 2017 (BGBl. I S. 3352) hat er in § 14 Abs. 3 TMG aF eine datenschutzrechtliche Erlaubnisnorm eingeführt, wonach es den Betreibern sozialer Netzwerke unter bestimmten Voraussetzungen gestattet ist, bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen dem Verletzten Auskunft über die bei ihm vorhandenen Bestandsdaten zu erteilen (vgl. BT-Drs. 18/12356, S. 28; 18/13013, S. 23 f; siehe jetzt § 21 Abs. 2 des Gesetzes über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien [TTDSG]; vgl. auch § 14 Abs. 3 Satz 2 TMG aF: zwischenzeitlich ist durch das Gesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes vom 3. Juni 2021 [BGBl. I S. 1436] ausdrücklich eine entsprechende Auskunftspflicht normiert worden, siehe dazu auch BT-Drs.
  • OLG Frankfurt, 22.08.2017 - 11 U 71/16

    YouTube und Google müssen E-Mail-Adresse ihrer Nutzer bei Urheberrechtsverstoß

    Soweit die Klägerin darauf Bezug nimmt, dass nach der Auffassung des Gesetzgebers § 242 BGB einen eigenständigen Drittauskunftsanspruch über die in §§ 14, 15 TMG aufgeführten Daten gewähre (BTDrucks 18/12356 S. 25) ist darauf hinzuweisen, dass ein solcher Anspruch, soweit er die Person des Verletzers betrifft, nur für Persönlichkeitsrechtsverletzungen anerkannt ist, bei denen es bislang gerade keinen spezialgesetzlichen Auskunftsanspruch (wie § 101 UrhG) gibt (etwa BGH Urteil vom 1.7.14, VI ZR 345/13 - Ärztebewertungsportal).
  • LG Frankfurt/Main, 30.04.2018 - 3 O 430/17

    Zur Anwendbarkeit des NetzDG auf Messenger-Dienste

    Die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/13013, S. 18 f.) führt zum Anwendungsbereich aus:.

    Nach der Gesetzesbegründung war Anlass für die Schaffung des NetzDG u.a. eine "Veränderung des gesellschaftlichen Diskurses im Netz und insbesondere in den sozialen Netzwerken" (BT-Drs. 18/12356, S. 11).

    Auch "Fake News" sollten bekämpft werden können (BT-Drs. 18/12356, S. 11).

    Hiervon erfasst sein sollten sowohl der "Austausch von Inhalten mit anderen Nutzern in einer geschlossenen Netzgemeinschaft ("gated community") als auch die Verbreitung von Inhalten in der Öffentlichkeit" (BT-Drs. 18/12356, S. 12).

    Darüber hinaus ist zu beachten, dass das NetzDG auch und insbesondere geschaffen wurde, um Inhalte "löschen" zu können, in der Regel binnen 24 Stunden (BT-Drs. 18/12356, S. 12).

  • BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 1732/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur Bestands- und Nutzungsdatenauskunft durch

    Soweit § 15 Abs. 5 Satz 4 TMG durch Gesetz vom 1. September 2017 (BGBl I S. 3352) geändert worden ist, ist diese Fassung nicht Gegenstand des Verfahrens.
  • VG Köln, 14.02.2019 - 6 K 4318/18

    Netzwerkdurchsetzungsgesetz: FDP-Bundestagsabgeordnete scheitern mit vorbeugender

    Am 11.06.2018 haben sie eine vorbeugende Feststellungsklage erhoben, die sich gegen die Beklagte, vertreten durch das Bundesamt für Justiz, richtet und das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG) vom 01.09.2017 (BGBl. I S. 3352) betrifft.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2023 - C-376/22

    Generalanwalt Szpunar: Plattformen wie Google, Meta Platforms und Tik Tok dürfen

    7 U. a. die Bundesrepublik Deutschland und die Französische Republik, die das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) vom 1. September 2017 (BGBl. 2017 I S. 3352) bzw. die Loi n o 2020-766, du 24 juin 2020, visant à lutter contre les contenus haineux sur l'internet (Gesetz Nr. 2020-766 vom 24. Juni 2020 zur Bekämpfung von Hassinhalten im Internet) (JORF Nr. 0156 vom 25. Juni 2020) erlassen haben.
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Gesetzgebung
   18-81097   

Verfahren ohne Entscheidung erledigt
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,107238
18-81097 (https://dejure.org/9999,107238)
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Gesetzesbegründung

  • bundestag.de (Materialien)

    Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG)

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