21.09.2016

Bundestag - Drucksache 18/9698

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Deutscher Bundestag PDF

Nachrichten zur Drucksache

  • 22.02.2016   BT   Rahmen für EU-weite Kontenpfändung

Gesetzgebung
   BGBl. I 2016 S. 2591   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,42237
BGBl. I 2016 S. 2591 (https://dejure.org/2016,42237)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 55, ausgegeben am 25.11.2016, Seite 2591
  • Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG)
  • vom 21.11.2016

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen)
  • bundestag.de

    18-71249
    Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (EuKoPfVODG)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 22.02.2016   BT   Rahmen für EU-weite Kontenpfändung
  • 14.09.2016   BT   Gesetz zur Europäischen Kontopfändungsverordnung (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 22.09.2016   BT   Europäische Kontopfändungsverordnung (in: Bundestagsbeschlüsse am 22. und 23. September)
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 19.10.2017 - IX ZB 100/16

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Erhöhung des Pfändungsfreibetrags bei

    Mit Gesetz vom 21. November 2016 hat der Gesetzgeber mit Wirkung vom 26. November 2016 § 850f Abs. 1 Buchst. a ZPO geändert und die Regelung an die geänderte Gliederung des in Bezug genommenen SGB XII angepasst (Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 17. Februar 2016, BT-Drucks. 18/7560 S. 39), die sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft wird nicht erwähnt.
  • BGH, 30.11.2017 - I ZB 5/17

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Bewilligung der öffentlichen Zustellung der Ladung

    Bei der vom Gerichtsvollzieher zu bewirkenden Zustellung der Eintragungsanordnung handelt es sich zwar um eine Zustellung von Amts wegen und nicht um eine Zustellung im Parteibetrieb (§ 882c Abs. 2 Satz 2 ZPO; vgl. Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung [EU] Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften [EuKoPfVODG], BT-Drs. 18/7560, S. 39; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - I ZB 107/14, NJW 2016, 876 Rn. 22 und 32).

    Für eine Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers zur Bewilligung der öffentlichen Zustellung spricht die - auch der Bestimmung des § 882c Abs. 2 Satz 3 ZPO zugrunde liegende - Erwägung, dass die öffentliche Zustellung nach der Systematik der Zustellungsvorschriften grundsätzlich von der Stelle angeordnet wird, deren Entscheidung zugestellt werden soll, und eine funktionelle Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts das Verfahren unnötig in die Länge ziehen würde (vgl. Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung [EU] Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften [EuKoPfVODG], BT-Drs. 18/7560, S. 39; vgl. weiter LG Berlin, DGVZ 2014, 19, 20; Büttner, DGVZ 2013, 123, 125).

  • BGH, 27.10.2016 - I ZB 21/16

    Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft: Verzicht des Gläubigers auf die

    Ausweislich der Begründung des Gesetzentwurfs durch die Bundesregierung (BT-Drucks. 18/7560, S. 37) dient die Hinzufügung des neuen letzten Halbsatzes in § 802d Abs. 1 Satz 2 ZPO der Klärung der in der Praxis streitigen Frage, ob der Gläubiger auf die Zuleitung des letzten abgegebenen Vermögensverzeichnisses verzichten kann.
  • BGH, 09.11.2017 - I ZB 23/17

    Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft: Anfrage an den Gerichtsvollzieher über

    Nach § 802d Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 ZPO, der gemäß Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung vom 21. November 2016 (BGBl. I, S. 2591 - EuKoPfVODG) nachträglich in das Gesetz eingefügt worden ist, ist ein Verzicht auf die Zuleitung dabei unbeachtlich.
  • OLG Frankfurt, 10.02.2016 - 14 W 1/16

    Zustellung der Eintragungsanordnung gem. § 882 c Abs. 2 S. 2 ZPO als Zustellung

    Ergänzend wird auf den Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (EuKoPfVODG), Bundesratsdrucksache 633/15 vom 18.12.2015, verwiesen, nach welchem Abs. 2 Satz 2 des § 882 c ZPO durch folgende Sätze ersetzt werden soll: "Der Gerichtsvollzieher stellt sie dem Schuldner von Amts wegen zu, soweit sie ihm nicht mündlich bekanntgegeben und in das Protokoll aufgenommen wird (§ 763 Abs. 1).
  • BGH, 27.07.2017 - I ZB 36/16

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Zulässigkeit des Verzichts des Gläubigers auf die

    Die Bestimmung des § 802d Abs. 1 Satz 2 ZPO gilt in ihrer durch Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung vom 21. November 2016 (BGBl. I, S. 2591 - EuKoPfVODG) geänderten Fassung nur für Vollstreckungsaufträge, die seit dem 26. November 2016 gestellt worden sind.

    Nach § 802d Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 ZPO, der gemäß Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung vom 21. November 2016 (BGBl. I, S. 2591 - EuKoPfVODG) angefügt worden ist, ist dabei ein Verzicht auf die Zuleitung unzulässig.

  • OLG Stuttgart, 16.06.2016 - 8 W 189/16

    Gerichtsvollzieherkosten: Kostenlast für die Zustellung der Eintragungsanordnung

    Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (EuKoPfVODG) vom 8. Dezember 2015 (BR-Drucks. 633/15, Seiten 5, 40; BT-Drucks. 18/7560, Seite 10) wird in § 882 c Abs. 2 S. 2 ZPO klargestellt, dass es sich nicht um eine Parteizustellung handelt, sondern um eine solche von Amts wegen.
  • LG Kassel, 08.11.2017 - 3 T 433/17
    Das ist auch bei der Durchführung weiterer Maßnahmen mit einem gewissen Aufwand verbunden, der durch den neugefassten Gebührentatbestand abgegolten werden soll (vgl. Gesetzesbegründung zu KV 207, 208 n.F. in BT-Drs. 18/9698, S. 25).

    Dies entspricht auch dem Willen des Gesetzgebers, der in der Gesetzesbegründung zu KV 207, 208 n.F. ausführt, bei einer isolierten Beauftragung solle es bei einer Gebühr von 16, 00 EUR bleiben, für die übrigen Fälle erscheine eine Gebührenhöhe von 8, 00 EUR angemessen (BT-Drs. 18/9698, S. 25).

  • BVerwG, 08.02.2017 - 8 C 11.16

    Anteilsschädigung; Benennung; Globalanmeldung; Konkretisierung; Präzisierung;

    Das Verwaltungsgericht geht unzutreffend davon aus, dass an die Benennung eines Vermögenswertes nach § 1 Abs. 1a Satz 1 NS-VEntschG keine weitergehenden Anforderungen als an den Inhalt einer Erstanmeldung nach § 30a Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz - VermG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 9. Februar 2005 (BGBl. I S. 205), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 21. November 2016 (BGBl. I S. 2591) zu stellen sind und es damit zur Wahrung der Frist des § 1 Abs. 1a Satz 1 NS-VEntschG genügt, Unterlagen einzureichen, die zu dem Vermögenswert hinführen.
  • OLG Stuttgart, 16.06.2016 - 8 W 154/16

    Gerichtsvollzieherkosten: Kostenansatz für Zustellung eines Haftbefehls

    Der Gesetzgeber beabsichtigt, dies durch eine entsprechende Einfügung der Worte "von Amts wegen" in § 802 g Abs. 2 S. 2 ZPO klarzustellen (Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 635/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (EuKoPfV ODG) - BT-Drs 18/7560 bzw. BR-Drs 633/15).
  • LG Stuttgart, 11.01.2016 - 10 T 593/15

    Gerichtsvollzieherkosten: Gebühr für die Zustellung der Eintragungsanordnung

  • OLG Stuttgart, 07.04.2016 - 8 W 181/15

    Gerichtsvollzieherkosten: Zustellung einer Eintragungsanordnung im

  • LG Saarbrücken, 10.02.2016 - 5 T 343/15

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Rechtscharakter der Zustellung einer

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2017 - L 16 R 476/17

    Sozialgerichtliches Verfahren: Ausbleiben eines Zeugen trotz Ladung;

  • VG Würzburg, 08.03.2017 - W 2 K 16.1074

    Schadensersatz wegen Verzuges mit einer vertraglichen Zahlungsverpflichtung

  • OLG Brandenburg, 23.08.2018 - 5 W 94/18

    Grundbuchsachen in den neuen Bundesländern: Erforderlichkeit der Vorlage einer

  • VG Potsdam, 29.08.2018 - 2 K 1207/17

    Aufhebung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung

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