06.07.2016
Bundestag - Drucksache 18/9099
Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur
Deutscher BundestagNachrichten zur Drucksache
- 10.05.2016 BT Mehr Wettbewerb im Eisenbahnbereich
- 30.05.2016 BT Anhörung zum Wettbewerb bei der Bahn
- 01.06.2016 BT Eisenbahngesetz unterschiedlich bewertet
- 06.07.2016 BT Mehr Wettbewerb bei der Bahn
Gesetzgebung
BGBl. I 2016 S. 2082 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 43, ausgegeben am 01.09.2016, Seite 2082
- Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich
- vom 29.08.2016
Gesetzestext
Gesetzesbegründung (2)
- Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Stellungnahmen, Anhörung)
- bundestag.de
18-71713
Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (9)
- 04.05.2016 BT Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
- 10.05.2016 BT Mehr Wettbewerb im Eisenbahnbereich
- 30.05.2016 BT Anhörung zum Wettbewerb bei der Bahn
- 01.06.2016 BT Eisenbahngesetz unterschiedlich bewertet
- 01.06.2016 BT Eisenbahn-Gesetzentwurf kontrovers bewertet
- 29.06.2016 BT Diese Woche im Plenum des Bundestages
- 06.07.2016 BT Mehr Wettbewerb bei der Bahn
- 08.07.2016 BR Eisenbahnstrukturreform - Mehr Wettbewerb auf der Schiene
- 08.07.2016 BR Eisenbahnstrukturreform - Mehr Wettbewerb auf der Schiene
Wird zitiert von ... (10)
- BVerwG, 05.07.2018 - 3 C 21.16
Bahnanlagen des Stuttgarter Kopfbahnhofs müssen nach Fertigstellung des …
Ungeachtet des Umstandes, dass der Wettbewerbsgedanke in § 1 Abs. 1 AEG nicht mehr enthalten ist (Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich vom 29. August 2016 <BGBl. I S. 2082>), ist zwar richtig, dass § 11 AEG den Wettbewerb im Interesse der Erhaltung bestehender Eisenbahninfrastruktur fruchtbar macht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25. Mai 2016 - 3 C 2.15 - BVerwGE 155, 218 Rn. 24). - BVerwG, 15.01.2018 - 6 B 21.17
Anteil der Schiene am Umschlag; Befreiungsregelung; Eisenbahninfrastruktur; …
An dem weiten Verständnis des Begriffs der Serviceeinrichtungen, von dem der Senat in Bezug auf die frühere Rechtslage nach § 10 Abs. 1 Satz 1 der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV) sowie § 2 Abs. 3c AEG in der bis zum 1. September 2016 geltenden Fassung (a.F.) ausgegangen ist, hat sich durch das In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2082), das in seinem Art. 1 das Eisenbahnregulierungsgesetz und in seinem Art. 2 Änderungen des Allgemeines Eisenbahngesetzes enthält, nichts geändert.Gegenüber § 2 Abs. 3c AEG a.F. weist dieser Katalog lediglich einzelne Neuerungen und Konkretisierungen auf (vgl. Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, BT-Drs. 18/8334 S. 247), die jedenfalls nicht zu einer Verengung des Begriffs der Serviceeinrichtungen führen.
Denn obwohl ausweislich der Gesetzesbegründung die Richtlinie 2012/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums vom 21. November 2012 (ABl. L 343 S. 32) grundsätzlich 1:1 in deutsches Recht umgesetzt werden sollte (BT-Drs. 18/8334 S. 1 und 80), weicht § 2 Abs. 9 AEG bei der Bestimmung des Begriffs der Serviceeinrichtung vom Wortlaut des Art. 3 Nr. 11 der Richtlinie ab.
Würde hier auf die Zweckbestimmung "für den Eisenbahnverkehr errichtet" abgestellt, könne dies erhebliche Diskussionen auslösen, welche Einrichtung als Serviceeinrichtung zu qualifizieren sei und damit unter den Anwendungsbereich der Regulierung falle und welche nicht (BT-Drs. 18/8334 S. 247).
- BVerwG, 22.11.2018 - 7 C 7.17
Abstellgleis; Anlage; Anlagenbetreiber; Bahnhof; Betriebsführungsgleis; …
Betreiber einer Serviceeinrichtung ist, wie nunmehr in § 2 Abs. 11 AEG n.F. ausdrücklich geregelt (BT-Drs. 18/8334 S. 65, 247), das Eisenbahninfrastrukturunternehmen, das für den Betrieb dieser Einrichtung zuständig ist.
- OLG Düsseldorf, 03.05.2017 - Verg 18/16
Personenverkehr wird nicht als Konzession vergeben: Öffentlicher Auftrag?
Der Antragsgegner, eine regionale Gebietskörperschaft, ist gemäß § 8 Abs. 3 PBefG (Personenbeförderungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung v. 08.08.1990, BGBl. I S. 1690, zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes v. 29.08.2016, BGBl. I S. 2082) i.V.m. § 3 ÖPNVG NRW (Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen v. 07.03.1995, GV NRW 1995, 196, zuletzt geändert durch Gesetz v. 15.12.2016, GV NRW S. 1157) Aufgabenträger und in seinem Wirkungskreis zuständige Behörde im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007. - OVG Hamburg, 30.08.2019 - 1 E 25/18
Klage einer Privatperson gegen die Verlegung des Fernbahnhofs Hamburg-Altona …
Diese durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2082, 2122) neugefasste Formulierung - in der vorher geltenden Fassung der Vorschrift waren die Verbraucherinteressen noch nicht erwähnt, stattdessen war von der Gewährleistung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs auf der Schiene die Rede - hat nicht den Zweck, Interessen an der günstigen Erreichbarkeit von Fernverkehrsbahnhöfen zu individuellen Belangen aufzustufen. - OVG Sachsen, 22.07.2019 - 4 B 24/19
Eisenbahnrecht; Stilllegung von Eisenbahninfrastruktureinrichtung; …
§ 11 Abs. 4 AEG i. d. F. des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich (v. 29. August 2016, BGBl. I S. 2082) enthält ein offensichtliches Redaktionsversehen des Gesetzgebers.Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich (v. 29. August 2016, BGBl. I S. 2082) ist in dessen Art. 2 Nr. 8 Buchst. b DBuchst.
- VGH Baden-Württemberg, 29.01.2020 - 5 S 1658/17
Unbegründeter Anspruch von Grundstückeigentümern auf teilweise Aufhebung des …
In der zum maßgeblichen Zeitpunkt der Klageerhebung gültigen Fassung des Gesetzes vom 29. August 2016 (BGBl. I. S. 2082) war die Ausbaustrecke München - Lindau - Grenze D/A noch nicht in dieser Anlage aufgeführt. - BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 19.16
Aufsichtsverfügung; Berichtspflicht; Dauerverwaltungsakt; Eisenbahnaufsicht; …
Hieran hat sich in der Sache nichts geändert (vgl. § 11 Abs. 1 i.V.m. Anlage 2 Nr. 1 Buchst. d des Eisenbahnregulierungsgesetzes vom 29. August 2016 <BGBl. I S. 2082>). - VGH Bayern, 23.03.2017 - 11 ZB 16.1828
Anspruch auf Einrichtung von Taxistandplätzen
1.1 Es kann offen bleiben, inwieweit der Verkehr mit Taxis im Innenstadtbereich der Beklagten überhaupt nach § 8 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes vom 8. August 1990 (PBefG, BGBl I S. 1690), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. August 2016 (BGBl I S. 2082), zum öffentlichen Personennahverkehr zu rechnen ist (…vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 3.3.2016 - 11 CE 16.219 - juris Rn. 21). - VGH Baden-Württemberg, 29.01.2020 - 5 S 2620/17
Eisenbahnrechtlicher Planfeststellungsbeschluss verstößt in Bezug auf die …
In der zum maßgeblichen Zeitpunkt der Klageerhebung gültigen Fassung des Gesetzes vom 29. August 2016 (BGBl. I. S. 2082) war die Ausbaustrecke München - Lindau - Grenze D/A noch nicht in dieser Anlage aufgeführt.