09.10.2019

Bundestag - Drucksache 19/13829

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2019 S. 2128   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,43048
BGBl. I 2019 S. 2128 (https://dejure.org/2019,43048)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,43048) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 46, ausgegeben am 12.12.2019, Seite 2128
  • Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung
  • vom 10.12.2019

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Anhörung)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung

Meldungen

  • lawblog.de

    Pflichtverteidiger wird man jetzt schneller los

Literatur

  • HRR Strafrecht

    Vorschlag für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1919 betreffend Prozesskostenhilfe für Verdächtige und Beschuldigte in Strafverfahren (RA Prof. Dr. Reinhold Schlothauer, RA Prof. Dr. Ralf Neuhaus, RA Prof. Dr. Holger Matt, Dr. Dominik Brodowski; HRRS ...

Amtliche Gesetzesanmerkung

    Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1919 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls (ABl. L 297 vom 4.11.2016, S. 1; L 91 vom 5.4.2017, S. 40). Artikel 1 Nummer 2, 4, 6, 8, 9 (insbesondere die §§ 141, 142), 11 und 12 sowie Artikel 4 Nummer 4 dienen gleichzeitig der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind (ABl. L 132 vom 21.5.2016, S. 1).

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (56)

  • BAG, 05.06.2020 - 10 AZN 53/20

    Elektronischer Rechtsverkehr - sicherer Übermittlungsweg

    Allerdings ist zu berücksichtigen, dass weitere Zugangsberechtigungen zum Postfach möglich sind (§ 31a Abs. 3 Satz 3 BRAO, § 23 der Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer vom 23. September 2016 - Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung - RAVPV, BGBl. I S. 2167, idF des Gesetzes zur Neuregelung der notwendigen Verteidigung vom 10. Dezember 2019, BGBl. I S. 2128) .
  • BGH, 05.04.2022 - 3 StR 16/22

    Verurteilungen wegen Kriegsverbrechens in Syrien rechtskräftig

    aa) Nach § 141 Abs. 1 Satz 1 StPO in der seit dem 13. Dezember 2019 aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2128, 2129) geltenden Fassung wird dem Beschuldigten, dem der Tatvorwurf eröffnet worden ist und der noch keinen Verteidiger hat, unverzüglich ein Pflichtverteidiger bestellt, wenn der Beschuldigte dies nach Belehrung ausdrücklich beantragt.

    Hierbei handelt es sich sowohl nach dem Zusammenhang als auch nach der dem Gesetz zugrundeliegenden Intention um einen Ausnahmefall (s. BT-Drucks. 19/15151 S. 6; 19/13829 S. 38).

  • BGH, 18.08.2020 - StB 25/20

    BGH verwirft Beschwerde gegen die Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung im

    Diese Grundsätze entsprechen auch dem Willen des Gesetzgebers nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I, S. 2128 ff.).
  • BGH, 31.08.2020 - StB 23/20

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines weiteren Verteidigers

    Unter dieser Prämisse kann für die Auslegung des § 144 Abs. 1 StPO im Übrigen auf die Rechtsprechung zurückgegriffen werden, die sich vor der Reform durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2128) zur Zulässigkeit der Beiordnung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers als Sicherungsverteidiger herausgebildet hatte.
  • OLG Hamburg, 16.02.2021 - Ausl 35/20

    Rechtsanwaltsvergütung im Auslieferungsverfahren: Terminsgebühr für Teilnahme an

    In Auslieferungsverfahren löst die Teilnahme des Rechtsbeistands an Terminen zur Vernehmung des Verfolgten vor dem Amtsgericht nach den §§ 21, 22 oder 28 IRG auch nach Einführung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I, S. 2128) keine Terminsgebühr nach Nr. 6102 VV-RVG aus.

    a) Im Rahmen des Auslieferungsverfahrens löst die Teilnahme des Rechtsbeistands an Terminen zur Vernehmung des Verfolgten vor dem Amtsgericht nach den §§ 21, 22 oder 28 IRG auch nach Einführung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I, S. 2128) keine Terminsgebühr nach Nr. 6102 VV-RVG aus.

    bb) Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I, S. 2128) gibt keine Veranlassung, von der bisherigen Rechtsprechung abzuweichen.

  • OLG Celle, 11.05.2020 - 5 StS 1/20

    Erforderlichkeit für weiteren Pflichtverteidiger nur in Ausnahmefällen; Keine

    Gemäß § 144 Abs. 1 StPO, eingeführt mit Wirkung zum 13. Dezember 2019 durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2128), können in Fällen der notwendigen Verteidigung einem Beschuldigten zu seinem gewählten oder gemäß § 141 StPO bestellten Verteidiger "bis zu zwei weitere Pflichtverteidiger zusätzlich" bestellt werden, "wenn dies zur Sicherung der zügigen Durchführung des Verfahrens, insbesondere wegen dessen Umfang oder Schwierigkeit, erforderlich ist.".
  • BGH, 24.03.2022 - StB 5/22

    Sicherungsverteidigung: Ablehnung des Bestellung eines zweiten

    Von einer solchen Notwendigkeit ist auszugehen, wenn sich die Hauptverhandlung voraussichtlich über einen besonders langen Zeitraum erstreckt und zu ihrer regulären Durchführung sichergestellt werden muss, dass auch bei dem Ausfall eines Verteidigers weiterverhandelt werden kann, oder der Verfahrensstoff so außergewöhnlich umfangreich oder rechtlich komplex ist, dass er nur bei arbeitsteiligem Zusammenwirken mehrerer Verteidiger in der zur Verfügung stehenden Zeit durchdrungen und beherrscht werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2020 - StB 23/20, BGHSt 65, 129 Rn. 14 mwN zur grundsätzlich weiterhin relevanten Rechtsprechung aus der Zeit vor der Schaffung des § 144 StPO durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10. Dezember 2019 [BGBl. 2019 I S. 2128]; KG, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 4 Ws 4/22-161 AR 265/21, juris Rn. 13; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 21. Oktober 2021 - 2 Ws 166/21, juris Rn. 6; s. auch BT-Drucks. 19/13829 S. 49 f.).
  • LG Würzburg, 10.11.2020 - 6 Qs 197/20

    Keine Beiordnung des Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger ohne Ankündigung der

    Die Frage, ob im Hinblick auf die Intention des Gesetzgebers zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung (vgl. Bundestag-Drucksache 19/13829 und Bundestag-Drucksache 19/15151) eine rückwirkende Bestellung ausnahmsweise zulässig ist, wenn der Antrag auf Beiordnung rechtzeitig vor Abschluss des Verfahrens gestellt wurde, die Voraussetzungen für eine Beiordnung gemäß § 140 Abs. 1, Abs. 2 StPO vorlagen und die Entscheidung durch interne Vorgänge unterblieben ist, auf die ein Außenstehender keinen Einfluss hatte, kann im vorliegenden Fall dahinstehen, da bereits die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift des § 141 Abs. 2 S. 3 StPO vorliegen, so dass es auf diese Frage nicht mehr ankommt.
  • LG Passau, 15.04.2020 - 1 Qs 38/20

    Nachträgliche Bestellung eines Pflichtverteidigers nach Einstellung des

    Eine rückwirkende Beiordnung des Pflichtverteidigers ist auf Grundlage der seit dem 13.12.2019 geltenden Rechtslage (BGBl. 2019 I, S. 2128; dazu Böß, NStZ 2020, 185) zumindest dann zulässig, wenn - wie hier - der Antrag auf Beiordnung rechtzeitig gestellt wurde, bereits zuvor von Amts wegen eine Bestellung hätte erfolgen müssen und trotzdem vor der Verfahrenseinstellung die Bestellung eines Pflichtverteidigers unterblieb.
  • BGH, Ermittlungsrichter, 04.06.2021 - 2 BGs 254/21

    Entscheidung über die Bestellung eines Pflichtverteidigers (Bestellung von Amts

    Der Ermittlungsakte lässt sich insbesondere auch nicht entnehmen, dass der Beschuldigte, namentlich nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I, S. 2128 ff.), als Beschuldigter vernommen worden ist.
  • LG Hamburg, 02.03.2020 - 628 Qs 4/20

    Aufhebung der Bestellung eines Pflichtverteidigers bei Erschütterung des

  • BGH, 12.11.2020 - StB 34/20

    Entscheidung über den Pflichtverteidigerwechsel nach Anklageerhebung

  • BGH, 29.06.2022 - StB 26/22

    Notwendige Verteidigung im Vollstreckungsverfahren (analoge Anwendung; Aussetzung

  • KG, 09.04.2020 - 2 Ws 30/20

    Auswechslung des Pflichtverteidigers

  • BGH, 11.03.2020 - 4 StR 68/20

    Anforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag (Anlastung von Versäumnissen eines

  • OLG Saarbrücken, 01.07.2022 - 4 Ws 194/22

    (Beschwerderecht eines Pflichtverteidigers gegen die Ablehnung einer von ihm

  • LG Bielefeld, 28.03.2022 - 20 Qs 99/22

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung

  • OLG Frankfurt, 06.03.2020 - 1 Ws 29/20

    Keine Fortwirkung früherer Pflichtverteidigerbestellung für das

  • BGH, 10.08.2023 - StB 49/23

    Zulässigkeit eines konsensualen Pflichtverteidigerwechsels; Vorwurf der

  • OLG Hamm, 11.10.2022 - 5 Ws 270/22

    Pflichtverteidiger; Bestellung; Vorsitzender; Kollegialgericht; Zuständigkeit

  • BGH, 13.07.2021 - 2 StR 81/21

    Wechsel des Pflichtverteidigers auf Antrag eines Angeklagten

  • OLG Celle, 31.07.2020 - 2 Ws 122/20

    Keine dauerhafte Beiordnung eines Pflichtverteidigers für gesamtes

  • KG, 13.12.2023 - 2 Ws 146/23

    Auswechselung des Pflichtverteidigers im Revisionsverfahren

  • OLG Oldenburg, 09.12.2020 - 6 W 68/20

    Anforderungen an die Übermittlung von Schriftsätzen als elektronisches Dokument;

  • KG, 28.10.2021 - 3 Ws 276/21

    Beiordnung als Wahlverteigers nach erschlichener Entbindung als

  • LG Aurich, 05.05.2020 - 12 Qs 78/20

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Voraussetzungen

  • BVerwG, 27.04.2021 - 2 WDB 2.21

    Beiordnung eines bisherigen Wahlverteidigers als Pflichtverteidiger

  • OLG Saarbrücken, 08.07.2021 - 4 Ws 97/21

    Der Ausschluss der sofortigen Beschwerde gegen die Beiordnung eines

  • BGH, 18.11.2021 - StB 35/21

    Pflichtverteidigerbestellung: Ablehnungsgrund fehlender Verfügbarkeit des

  • BGH, 10.08.2022 - 3 ARs 9/22

    Unzulässiger allgemeiner Antrag des Verurteilten auf Wiederaufnahme des

  • OLG Köln, 28.03.2022 - 2 Ws 103/22

    Bestellung eines Sicherungsverteidigers nach § 144 Abs. 2 StPO ; Beiordnung eines

  • OLG Saarbrücken, 27.10.2021 - 4 Ws 157/21

    Die Einräumung einer Frist von einer Woche zur Benennung eines

  • LG Bielefeld, 16.04.2021 - 2 Qs 138/21

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung

  • LG Flensburg, 09.12.2020 - II Qs 43/20

    Rückwirkende Pflichtverteidigerbestellung nach Tateinstellung

  • LG Osnabrück, 16.11.2020 - 1 Qs 47/20

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung

  • KG, 09.05.2023 - 4 Ws 23/23

    Voraussetzungen eines Pflichtverteidigerwechsels in der Revisionsinstanz auf

  • LG Bonn, 19.07.2021 - 63 Qs 51/21

    Pflichtverteidiger, keine rückwirkende Bestellung

  • LG Erfurt, 11.11.2020 - 7 Qs 199/20

    Rückwirkende Pflichtverteidigerbestellung nach Einstellung des

  • KG, 15.05.2020 - 5 Ws 65/20

    Auslegung des § 143 Abs. 2 StPO in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung des

  • OLG Celle, 05.06.2023 - 5 StS 2/22
  • OLG Karlsruhe, 26.04.2023 - 2 Ws 91/23

    Strafvollstreckungsverfahren: Anfechtbarkeit der Ablehnung einer

  • BGH, Ermittlungsrichter, 14.09.2020 - 2 BGs 619/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (Statthaftigkeit bei

  • LG Frankfurt/Main, 12.06.2023 - 27 Qs 22/23

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit

  • LG Konstanz, 10.09.2022 - 3 Qs 68/22

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit

  • LG Duisburg, 05.08.2020 - 33 Qs 37/20

    Pflichtverteidiger, Beendigung des Verfahrens, nachträgliche Beiordnung

  • LG Lüneburg, 02.03.2023 - 45 Qs 2/23

    Pflichtverteidiger rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit

  • LG Kleve, 02.07.2021 - 120 Qs 61/21
  • LG Bonn, 18.05.2021 - 63 Qs 41/21

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Beiordnung

  • LG Bonn, 14.05.2021 - 63 Qs 33/21

    - nachträgliche Pflichtverteidigerbestellung - rückwirkende

  • OLG Celle, 31.07.2020 - 1 Ws 122/20

    Vollstreckungsverfahren, Maßregelvollzug, dauerhafte Beiordnung

  • OLG Saarbrücken, 08.07.2020 - 4 Ws 97/21

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Strafgefangenen gegen die Beiordnung eines

  • LG Leipzig, 04.05.2022 - 8 Qs 18/22

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung

  • OLG Bamberg, 18.12.2020 - 1 AuslA R 55/20

    Zuständigkeit der Oberlandesgerichte zur Überprüfung der Einverständniserklärung

  • LG Bielefeld, 06.10.2021 - 2 Qs 354/21

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung

  • OLG Frankfurt, 21.12.2020 - 2 AuslA 175/20

    Voraussetzungen bei der vereinfachten Auslieferung; Unabhängigkeit der

  • LG Flensburg, 05.10.2021 - II Qs 45/21

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit, Unverzüglichkeit,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht