15.01.2020

Bundestag - Drucksache 19/16543

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2020 S. 431   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,4586
BGBl. I 2020 S. 431 (https://dejure.org/2020,4586)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 11, ausgegeben am 12.03.2020, Seite 431
  • Siebenundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings
  • vom 03.03.2020

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Anhörung)
  • bundestag.de

    ... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings

Meldungen

  • archive.ph

    Cybergrooming: Der Chat mit dem Lockvogel ist künftig strafbar [17.01.2020]

Literatur

  • spiegel.de

    Cybergrooming: Der Versuch des Versuchs des Kindesmissbrauchs (Thomas Fischer; SPIEGEL Online, 10.10.2019)

 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 21.11.2023 - 4 StR 72/23

    Anforderungen an das sich aus § 158 Abs. 2 StPO ergebenden

    a) Nach § 176 Abs. 4 Nr. 3 Buchst. b) StGB in den Fassungen vom 3. März 2020 (BGBl. I S. 431) und vom 30. November 2020 (BGBl. I S. 2600) wird wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern bestraft, wer auf ein Kind mittels Schriften oder mittels Informations- oder Kommunikationstechnologie (so die Fassung vom 3. März 2020) bzw. mittels eines Inhalts (so die Fassung vom 30. November 2020) einwirkt, um eine Tat nach § 184b Abs. 1 Nr. 3 StGB (Herstellen einer kinderpornographischen Schrift) oder nach § 184b Abs. 3 StGB (Besitz einer kinderpornographischen Schrift) zu begehen.
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