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   BGBl. I 2021 S. 2050   

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BGBl. I 2021 S. 2050 (https://dejure.org/2021,18994)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 37, ausgegeben am 30.06.2021, Seite 2050
  • Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts
  • vom 25.06.2021

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts

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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 05.09.2023 - IV R 24/20

    Zur Mitunternehmerstellung einer GbR; Abfärbung gewerblicher

    Auch die in § 1a KStG mit Wirkung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen (§ 34 Abs. 1a KStG i.d.F. des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25.06.2021, BGBl I 2021, 2050), eingeführte Optionsmöglichkeit führt --entgegen der Auffassung des FA-- zu keinem anderen Ergebnis.
  • FG Baden-Württemberg, 27.09.2022 - 6 K 1917/20

    Keine außerbilanzielle Hinzurechnung von Fremdwährungsverlusten aus

    Diese Problematik der fehlenden Symmetrie hat der Gesetzgeber nun offensichtlich erkannt und mit der Einfügung des § 8b Abs. 3 S. 6 KStG in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25. Juni 2021 (BGBl I 2021, 2050) geregelt, dass Währungskursverluste nicht als Gewinnminderungen im Sinne der S. 4 und 5 gelten.

    Warum der Gesetzgeber aufgrund der ausdrücklichen Anwendungsregelung des § 34 Abs. 5 S. 2 KStG in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25. Juni 2021 (BGBl I 2021, 2050) diese Regelung auf Gewinnminderungen, die nach dem 31. Dezember 2021 eintreten, beschränkt hat, ist für den Senat nicht nachvollziehbar.

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