25.03.2019

Bundestag - Drucksache 19/8694

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2019 S. 866   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,17340
BGBl. I 2019 S. 866 (https://dejure.org/2019,17340)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 23, ausgegeben am 27.06.2019, Seite 866
  • Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung
  • vom 22.06.2019

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen, Anhörung)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung

 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 11.12.2019 - XII ZB 129/19

    Ausschluss der Rückforderung überzahlter Betreuervergütung unter Gesichtspunkt

    aa) Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VBVG in der bis zum 26. Juli 2019 geltenden Fassung (vgl. Art. 1 § 12 des Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vom 22. Juni 2019, BGBl. I S. 866) kann der Betreuer die erhöhte Vergütung von 33, 50 EUR pro Stunde nur beanspruchen, wenn er über besondere Kenntnisse verfügt, die für die Führung der Betreuung nutzbar sind, und wenn er diese Kenntnisse durch eine abgeschlossene Lehre oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben hat.
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