11.12.1975

Bundestag - Drucksache 7/4462

Antrag, Urheber: Vermittlungsausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1976 S. 185   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,8486
BGBl. I 1976 S. 185 (https://dejure.org/1976,8486)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,8486) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1976 Teil I Nr. 10, ausgegeben am 29.01.1976, Seite 185
  • Hochschulrahmengesetz (HRG)
  • vom 26.01.1976

Gesetzestext

In Nachschlagewerken

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (116)

  • BAG, 08.02.1984 - 5 AZR 501/81

    Korrekte Verwendung des akademischen Grades eines Arbeitnehmers

    § 18 des Hochschulrahmengesetzes (HRG) vom 26. Januar 1976 (BGBl. I S. 185) bestimmt, daß die Hochschule aufgrund der Hochschulprüfung, mit der ein berufsqualifizierender Abschluß erworben wird, den Diplomgrad mit Angabe der Fachrichtung verleiht.
  • BSG, 07.06.2018 - B 12 KR 15/16 R

    Keine studentische Krankenversicherung für Doktoranden

    Der Begriff "eingeschriebene Studenten" soll gewährleisten, dass die in § 39 des Entwurfs eines HRG (BT-Drucks 7/1328) genannten Studenten von der Einschreibung an während der Dauer des gesamten Studiums versichert werden.
  • BSG, 07.06.2018 - B 12 KR 1/17 R

    Keine studentische Krankenversicherung für Doktoranden

    Der Begriff "eingeschriebene Studenten" soll gewährleisten, dass die in § 39 des Entwurfs eines Hochschulrahmengesetzes (HRG - BT-Drucks 7/1328) genannten Studenten von der Einschreibung an während der Dauer des gesamten Studiums versichert werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht