11.06.1976

Bundestag - Drucksache 7/5374

Antrag, Urheber: Ausschuss für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1976 S. 2429   

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https://dejure.org/1976,9222
BGBl. I 1976 S. 2429 (https://dejure.org/1976,9222)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1976 Teil I Nr. 109, ausgegeben am 31.08.1976, Seite 2429
  • Gesetz zur Förderung der Modernisierung von Wohnungen (Wohnungsmodernisierungsgesetz - WoModG)
  • vom 23.08.1976

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 19.88

    Verlust der Eignung für Wohnzwecke im Wohnbauförderungsrecht

    Der Eigentümer kann die auf diese Weise neugeschaffenen Wohnungen als steuerbegünstigt nach § 82 II. WoBauG anerkennen lassen, und eine Grundsteuervergünstigung nach §§ 92 a ff. II. WoBauG in Anspruch nehmen (vgl. auch die Begründung der Bundesregierung zu § 3 Abs. 5 ModEnG, BT-Drucks. 7/4550 S. 15 f.).".
  • BVerwG, 19.11.1982 - 8 C 84.80

    Mieterhöhung nach Modernisierung - Mieterhöhungsbetrag -

    Mit Recht zählt deswegen auch die Begründung des Regierungsentwurfs des Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetzes (Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes vom 12. Juli 1978, BGBl. I S. 993) die Kosten von Modernisierungsmaßnahmen, die aus Anlaß einer fälligen Erneuerung schadhafter Sachen vorgenommen wurden, in vollem Umfange zu den Modernisierungskosten (BT-Drucks. 7/4550, S. 15).
  • OVG Berlin, 13.03.1980 - 6 S 7.80

    Wohnungsbeschlagnahme für Großfamilie - §§ 123, 42 Abs. 2 VwGO; zum Anspruch auf

    Die Beigeladene ist eine gemeinnützige Aktiengesellschaft im Eigentum des Ag. Nach § 7 I des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes - WGG - vom 29.2.1940 RGBI 1, 437/BGBl III, 2330-8), zuletzt geändert durch das Wohnungsmodernisierungsgesetz vom 23.8.1976 (BGBl I, 2429/GVBI S. 2145), soll sich die Beigeladene bei der Gestaltung der Miet- und Nutzungsverträge u. a. von dem Gedanken der Familienförderung leiten lassen.
  • BVerwG, 10.05.1985 - 8 C 52.82

    Ergebnisabführungsvertrag - Wirksamkeit - Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen -

    Die Klägerin, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist ebenso wie ihre einzige Gesellschafterin, die Beigeladene, nach dem Gesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen - WGG - vom 29. Februar 1940 (RGBl I S. 438 - BGBl III S. 2330/8), zuletzt geändert durch § 24 des Gesetzes zur Förderung der Modernisierung von Wohnungen vom 23. August 1976 (BGBl I S. 2429 [2434]) als gemeinnützig anerkannt.
  • BFH, 26.08.1986 - IX R 230/84

    Absetzbarkeit von Herstellungskosten für den Einbau von Gegenständen in ein

    Instandsetzung ist die Behebung bereits vorhandener baulicher Mängel, wie sie bei einer laufenden baulichen Unterhaltung erforderlich ist (vgl. dazu auch die Begründung zum Entwurf eines Wohnungsmodernisierungsgesetzes, BTDrucks 7/4550, dort S. 15 zu § 3).
  • OVG Bremen, 07.10.1980 - 1 BA 16/80

    Verwaltung von Eigentumswohnungen; Ankündigung der Entziehung der

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  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.1980 - III 2375/79
    Ist das Wohngebäude der Klägerin nach § 82 II. WoBauG nicht als steuerbegünstigt anzuerkennen, so hat sie auch keinen Anspruch auf Ausstellung einer Bescheinigung zur Erlangung von Gebührenbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1c des Gesetzes über Gebührenbefreiungen beim Wohnungsbau vom 30.5.1953 (BGBl I Seite 273), zuletzt geändert durch § 27 des Wohnungsmodernisierungsgesetzes vom 23.8.1976 (BGBl I Seite 2429).
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