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   BGBl. I 1978 S. 1710   

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BGBl. I 1978 S. 1710 (https://dejure.org/1978,8109)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1978 Teil I Nr. 60, ausgegeben am 09.11.1978, Seite 1710
  • Gesetz zur Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung für Schwerbehinderte (Fünftes Rentenversicherungs-Änderungsgesetz - 5. RVÄndG)
  • vom 06.11.1978

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BSG, 12.04.2017 - B 13 R 15/15 R

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen - Verlust der

    Sie ging davon aus, dass die frei werdenden Arbeitsplätze zu einem erheblichen Teil insbesondere von arbeitslosen Schwerbehinderten wieder besetzt würden (vgl Gesetzentwurf der Bundesregierung zum 5. RVÄndG vom 22.9.1978, BT-Drucks 8/2119 S 7 - zu A . ) .
  • BSG, 16.05.2006 - B 4 RA 5/05 R

    Altersrente für langjährig Versicherte - Bewertung rentenrechtlicher Zeiten -

    Durch Art. 1 des Gesetzes zur Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung für Schwerbehinderte (Fünftes Rentenversicherungs-Änderungsgesetz - 5. RVÄndG) vom 6. November 1978 (BGBl I 1710) wurde die Altersgrenze für Schwerbehinderte in § 25 Abs. 1 AVG (ebenso in § 1248 Abs. 1 RVO) mit Wirkung vom 31. Dezember 1978 auf das vollendete 60. Lebensjahr herabgesetzt.
  • BSG, 15.07.1992 - 9a RV 40/91

    Witwenbeihilfe - Rechtsvermutung - Berufsschadensausgleich für fünf Jahre -

    Damals gab es das vorgezogene ARG für Schwerbehinderte ab Vollendung des 60. Lebensjahres noch nicht; diese Vergünstigung wurde erst 1978 geschaffen, während sie vorher die Vollendung des 62. Lebensjahres voraussetzte (§ 1248 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) idF des Rentenreformgesetz (RRG) vom 16. Oktober 1972 - BGBl I 1905 und idF des Fünften Rentenversicherungs-Änderungsgesetz (RVÄndG) vom 6. November 1978 - BGBl I 1710).
  • BSG, 17.07.1985 - 1 RA 41/84

    Höhe des Arbeitseinkommens - Flexibles Altersruhegeld - Selbständige Tätigkeiten

    Rechtsgrundlage eines solchen Anspruchs ist zunächst 5 25 Abs. 1 AVG idF des Gesetzes zur Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung für Schwerbehinderte (Fünftes Rentenversicherungs-Anderungsgesetz RVÄndG) vom 6. November 1978 (BGBl I S 1710).
  • BAG, 05.05.1988 - 8 AZR 499/85

    Urlaubsanspruch eines Hafenarbeiters nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses -

    So ist durch das Gesetz zur Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung für Schwerbehinderte (5. Rentenversicherungs-Änderungsgesetz) vom 6. November 1978 (BGBl. I S. 1710 f.) die Anspruchsgrenze für Schwerbehinderte auf 60 Lebensjahre gesenkt worden.
  • BAG, 05.05.1988 - 8 AZR 500/85

    Anspruch eines Hafenarbeiters auf volle Urlaubsabgeltung nach Aussscheiden aus

    So ist durch das Gesetz zur Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung für Schwerbehinderte (5. Rentenversicherungs-Änderungsgesetz) vom 6. November 1978 (BGBl. I S. 1710 f.) die Anspruchsgrenze für Schwerbehinderte auf 60 Lebensjahre gesenkt worden.
  • BSG, 26.10.1982 - 3 RK 25/82
    Dieser Prozentsatz ist für das Jahr 1979 auf 18, für das Jahr 1980 auf 10 und für das Jahr 1981 auf 9 herabgesetzt werden (Art. 6 Nr. 2 des Fünften Rentenversicherungsänderungsgesetzes - 5. RVÄndG - vom 6. November 1978 - BGBl I 1710).
  • BSG, 26.10.1982 - 3 RK 33/80
    Dieser Prozentsatz ist für das Jahr 1979 auf 18, für das Jahr 1980 auf 10 und für das Jahr 1981 auf 9 herabgesetzt werden (Art. 6 Nr. 2 des Fünften Rentenversicherungsänderungsgesetzes - 5. RVÄndG - vom 6. November 1978 -BGBl I 1710-).
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