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   BGBl. I 1981 S. 1390   

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BGBl. I 1981 S. 1390 (https://dejure.org/1981,15808)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1981 Teil I Nr. 55, ausgegeben am 19.12.1981, Seite 1390
  • Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (BillBG)
  • vom 15.12.1981

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Durch Art. 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (BillBG) vom 15. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1390) wurde eine Reihe von Neuregelungen auf dem Gebiet der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung eingeführt.
  • BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 48.89

    Ausländer - Beförderung asylsuchender Ausländer - Untersagung bei fehlender

    Es wird gemäß Art. 100 Abs. 1 GG die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage eingeholt, ob § 18 Abs. 5 Satz 1 des Ausländergesetzes vom 28. April 1965 (BGBl. I S. 353) in der Fassung des Art. 6 Nr. 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung vom 15. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1390) wegen Verletzung des Grundgesetzes nichtig ist, soweit durch diese Vorschrift die Beförderung asylsuchender Ausländer auf dem Luftweg in die Bundesrepublik Deutschland untersagt werden kann, wenn diese nicht im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, die sie aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit vor ihrer Einreise benötigen.

    Eine derartige Einschränkung hätte nicht dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Ermächtigung in § 18 Abs. 5 Satz 1 AuslG 1965 entsprochen: Die durch Gesetz vom 15. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1390) in das Ausländergesetz aufgenommene Bestimmung über das Beförderungsverbot auf dem Luft- oder Seeweg sollte die Beachtung der kurz zuvor im Frühjahr 1980 erfolgten Ausdehnung der Sichtvermerkspflicht auf Staatsangehörige bestimmter Länder sicherstellen und deren illegale Einreise auf dem Luft- oder Seeweg bekämpfen (vgl. BT-Drucks. 9/975 S. 26 zu Art. 5 Nr. 01).

  • BVerwG, 22.09.2015 - 5 P 12.14

    Beteiligtenfähigkeit des Wahlvorstandes; Erlöschen des Amtes des Wahlvorstandes;

    § 14 Abs. 4 AÜG ordnet an, dass § 14 Abs. 1 AÜG, wonach Leiharbeitnehmer in dem entsendenden Betrieb des Verleihers aktiv und passiv wahlberechtigt bleiben (vgl. BAG, Beschluss vom 20. April 2005 - 7 ABR 20/04 - BB 2006, 383; s.a. BT-Drs. 9/847 S. 8), für die Anwendung des Bundespersonalvertretungsgesetzes sinngemäß gilt.

    In der Gesetzesbegründung wird ausdrücklich festgehalten, "Absatz 4 trifft für den Bereich des Personalvertretungsrechts eine den betriebsverfassungsrechtlichen Bestimmungen entsprechende Regelung, soweit nicht Besonderheiten des Personalvertretungsrechts entgegenstehen" (vgl. BT-Drs. 9/847 S. 9).

  • BVerwG, 07.04.2010 - 6 P 6.09

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern zur

    § 14 AÜG ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung vom 15. Dezember 1981, BGBl I S. 1390, ins Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eingefügt worden.
  • BayObLG, 28.12.2000 - 3 ObOWi 114/00

    Täter der unerlaubter Beschäftigung von Ausländern

    Da im vorliegenden Fall die Arbeitnehmerüberlassung gewerbsmäßig erfolgte, also gemäß Art. 1 § 1 AÜG erlaubnispflichtig war, und ausländische Arbeitnehmer verlieben wurden, die gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 AFG für die ausgeübte Tätigkeit eine Erlaubnis benötigten, greift für den Entleiher neben Art. 1 § 16 Abs. 1 Nr. 1 a AÜG tateinheitlich (§ 19 OWiG) der Tatbestand des § 229 Abs. 1 Nr. 2 AFG ein (vgl. z.B. BayObLGSt 1995, 30 m.w.N.), nicht dagegen der des § 404 Abs. 2 Nr. 2 SGB III. Während nämlich § 404 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 des insoweit am 1.1.1998 in Kraft getretenen SGB III die illegale Ausländerbeschäftigung mit Geldbuße bis zu 500000 DM bedroht, war dieser Verstoß zur Tatzeit durch § 229 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 AFG in der Fassung des Art. 4 Nr. 3 des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (BillBG) vom 15.12.1981 (BGBl I S. 1390/1392) nur mit Geldbuße bis 100000 DM bedroht, so dass das zur Tatzeit geltende Gesetz anzuwenden ist (§ 4 Abs. 1, 3 OWiG).

    Entsprechendes gilt für die schon durch Art. 1 Nr. 3 Buchstabe a) Buchstaben aa) des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (BillBG) vom 15.12.1981 (BGBl I S. 1390) in das AÜG vom 7.8.1972 (BGBl I S. 1393) eingefügte Norm des Art. 1 § 16 Abs. 1 Nr. 1 a AÜG.

    Tätig werden läßt im Sinne dieser Bestimmung den Leiharbeitnehmer nur der Entleiher (vgl. dazu auch BT-Drucks 9/847 S. 9, VI/2303 S. 15), der in Fällen illegalen Verleihs der hier gegebenen Art zum Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers wird (§ 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG).

  • BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 45.89

    Verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Vereinbarkeit des § 18 Abs. 5 S. 1

    Es wird gemäß Art. 100 Abs. 1 GG die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage eingeholt, ob § 18 Abs. 5 Satz 1 des Ausländergesetzes vom 28. April 1965 (BGBl. I S. 353) in der Fassung des Art. 6 Nr. 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung vom 15. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1390) wegen Verletzung des Grundgesetzes nichtig ist, soweit durch diese Vorschrift die Beförderung asylsuchender Ausländer auf dem Luftweg in die Bundesrepublik Deutschland untersagt werden kann, wenn diese nicht im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, die sie aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit vor ihrer Einreise benötigen.

    Eine derartige Einschränkung hätte nicht dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Ermächtigung in § 18 Abs. 5 Satz 1 AuslG 1965 entsprochen: Die durch Gesetz vom 15. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1390) in das Ausländergesetz aufgenommene Bestimmung über das Beförderungsverbot auf dem Luft- oder Seeweg sollte die Beachtung der kurz zuvor im Frühjahr 1980 erfolgten Ausdehnung der Sichtvermerkspflicht auf Staatsangehörige bestimmter Länder sicherstellen und deren illegale Einreise auf dem Luft- oder Seeweg bekämpfen (vgl. BT-Drucks. 9/975 S. 26 zu Art. 5 Nr. 01).

  • BSG, 15.02.2000 - B 11 AL 41/99 R

    Betriebe des Baugewerbes, überwiegende Betriebstätigkeit beim Transport von

    Maßgebend für die Beurteilung der Umlagepflicht sind für die Zeit ab Dezember 1989 die Vorschriften des § 186a AFG idF des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung vom 15. Dezember 1981 (BGBl I 1390), § 75 Abs. 1 AFG idF des Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des AFG vom 19. Mai 1972 (BGBl I 791), § 76 Abs. 2 AFG idF des 5. AFG-Änderungsgesetzes vom 23. Juli 1979 (BGBl I 1189) sowie die BaubetrV vom 28. Oktober 1980 (BGBl I 2033).
  • BAG, 18.01.1989 - 7 ABR 62/87

    Leiharbeitnehmer - Arbeitnehmerüberlassung

    Die durch das Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung vom 15. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1390) geschaffene betriebsverfassungsrechtliche Vorschrift des Art. 1 § 14 AÜG ist zwar unmittelbar anwendbar nur auf die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung.
  • BSG, 09.12.1997 - 10 RAr 3/97

    Umlage für die Produktive Winterbauförderung, Auslegung der Tatbestände des § 1

    Nach § 186a Abs. 1 Satz 1 AFG in der ab dem 1. Januar 1982 geltenden Fassung des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung vom 15. Dezember 1981 (BGBl I 1390) werden die Mittel für die Produktive Winterbauförderung von den Arbeitgebern des Baugewerbes, in deren Betrieben die ganzjährige Beschäftigung durch Leistungen nach den §§ 77 bis 80 AFG zu fördern ist (§ 76 Abs. 2 AFG), durch eine Umlage aufgebracht.
  • BAG, 10.09.1985 - 1 ABR 28/83

    Leiharbeitnehmer im Luftfahrtunternehmen

    Er hat durch § 14 Abs. 3 Satz 1 AÜG in der Fassung des Gesetzes vom 15. Dezember 1981 (BGBl. I, 1390) klargestellt, daß vor der Übernahme eines Leiharbeitnehmers zur Arbeitsleistung der Betriebsrat des Entleiherbetriebs nach § 99 des BetrVG zu beteiligen ist.
  • BSG, 12.06.1986 - 8 RK 17/85

    Bestimmung der leistungspflichtigen Krankenkasse - Eintritt des Leistungsfalls -

  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 75.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Rückforderung - Ausbildungsunterbrechung -

  • BVerwG, 20.02.1992 - 5 C 22.88

    Zulässigkeit der Klage; Einrede der Schiedsvereinbarung; Schiedsvereinbarung;

  • OLG Zweibrücken, 24.03.1995 - 1 Ss 22/95
  • BSG, 14.06.1983 - 7 RAr 114/81

    Begriff der Auflage - Auflagenbescheid

  • BSG, 17.05.1983 - 7 RAr 24/82

    Gewährte Tbc-Hilfe beinhaltet die Gewährung von Leistungen eines

  • LSG Bayern, 27.11.1998 - L 8 AL 164/97

    Zum Anspruch auf Förderung für die produktive Winterbauförderung von Arbeitgebern

  • BSG, 21.07.1988 - 7 RAr 60/86

    Beschränkungsverbot - Leiharbeitnehmer - Dauer des Arbeitsverhältnisses -

  • VGH Baden-Württemberg, 07.09.1988 - 11 S 3107/86

    Ausnahme zur Beihilfebeschränkung nach Nr 3 Abs 4 S 1 BhV J: 1979 - ehemaliger

  • BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 21/85

    Arbeitslosengeld - Flüchtling - Gewährung von Arbeitslosengeld - Staatsangehörige

  • LSG Niedersachsen, 18.12.2001 - L 7 AL 181/00
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