04.06.1952

Bundestag - Drucksache I/3430

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1953 S. 389   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,2708
BGBl. I 1953 S. 389 (https://dejure.org/1953,2708)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,2708) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1953 Teil I Nr. 28, ausgegeben am 18.06.1953, Seite 389
  • Gesetz über die Beschäftigung Schwerbeschädigter (Schwerbeschädigtengesetz)
  • vom 16.06.1953

Gesetzestext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (52)

  • BVerwG, 28.09.1995 - 5 C 14.94

    Zuständiges Arbeitsamt im Verfahren nach dem SchwbG über den

    Denn die zunächst im Regierungsentwurf vorgesehene Beteiligung des "für den Sitz des Betriebes oder der Verwaltung (der Betriebs- oder Verwaltungsabteilung) zuständigen" Arbeitsamts (§ 16 Satz 1, BTDrucks 1/3430 S. 9) ist auf Vorschlag des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen ersetzt worden durch die des "zuständigen Arbeitsamts" (§ 16 Abs. 2 Satz 1, BTDrucks 1/4292 S. 26).
  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren;

    Das bedeutet, daß der Schwerbehinderte, wenn die Hauptfürsorgestelle der Kündigung zugestimmt hat, noch den Schutz des Kündigungsschutzgesetzes in Anspruch nehmen und eine arbeitsgerichtliche Nachprüfung herbeiführen kann, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt im Sinne dieses Gesetzes ist (vgl. BT-Drs. I/3430, S. 32).
  • BVerwG, 30.06.2016 - 5 C 1.15

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Rückzahlung der Ausgleichsabgabe;

    Durch die Vorschrift des § 73 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 SGB IX soll der erfasste Personenkreis wie im sonstigen Arbeitsrecht behandelt werden (vgl. BT-Drs. 1/3430 S. 31).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht