16.05.1964

Bundestag - Drucksache IV/2252

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1965 S. 213   

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BGBl. I 1965 S. 213 (https://dejure.org/1965,3427)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1965 Teil I Nr. 14, ausgegeben am 10.04.1965, Seite 213
  • Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter
  • vom 05.04.1965

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (50)

  • BGH, 27.02.2018 - VI ZR 109/17

    Direktanspruch des geschädigten Dritten auf Ersatz seines Schadens im Rahmen der

    (2) Der Schädiger ist als - wenn auch unberechtigter (vgl. nur Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 17. Aufl. 2000, AKB § 10 Rn. 41; ferner bereits Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter, BT-Drucks. IV/2252, S. 13 rechte Spalte; zu den aktuellen AKB vgl. Maier in Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung, 19. Aufl., AKB A.1 Rn. 148) - Fahrer des Motorrollers im Unfallzeitpunkt nach § 10 Abs. 2 Buchstabe c AKB aF, § 2 Abs. 2 Nr. 3 KfzPflVV auch "mitversicherte Person".
  • BGH, 25.06.2008 - IV ZR 313/06

    Eintrittspflicht der Kfz-Haftpflichtversicherung bei Beschädigung eigener

    Der Kläger könnte nur dann einen Direktanspruch gegen seinen Kfz-Haftpflichtversicherer aus dem Vertrag über das den Schaden verursachende Fahrzeug (den VW Golf der Ehefrau) nach dem hier noch anwendbaren § 3 Nr. 1 PflVG (in der Fassung vom 5. April 1965 - BGBl. I S. 213) haben (zur Fortgeltung früherer schuldrechtlicher Bestimmungen für Schuldverhältnisse, die bereits unter ihrer Geltung entstanden sind, vgl. BGHZ 44, 192 ff. und Senatsurteil vom 19. März 2003 - IV ZR 233/01 - VersR 2003, 635 unter III 1 m.w.N.), wenn er als "Dritter" im Sinne der Vorschrift anzusehen wäre und sich die Schadensersatzleistung darüber hinaus "im Rahmen der Leistungspflicht des Versicherers aus dem Versicherungsverhältnis" bewegte.
  • BGH, 16.02.1972 - VI ZR 128/70

    Ersatzfähigkeit von Schäden durch Umfahren der Unfallstelle

    Das Berufungsgericht brauchte nicht zu untersuchen, ob die Klägerin etwa, nachdem die schuldigen Kraftfahrer nicht hatten ermittelt werden können, einen Ersatzanspruch - wenigstens soweit er 1.000 DM übersteigt - gegen den "Entsdädigungsfonds" (§ 12 des PflVersG i.d.F. vom 5. April 1965 - BGBl I 213) hätte geltend machen können (vgl. aber auch § 152 VVG).
  • BGH, 14.06.1983 - VI ZR 213/81

    Schadensregulierung auf Neuwagenbasis; Berücksichtigung des Restwerts

    Hierdurch sollte dem in § 49 VVG zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Schadensversicherung Rechnung getragen werden, daß ein Versicherungsunternehmen Ersatzleistungen nicht durch Naturalherstellung zu erbringen hat (vgl. die amtliche Begründung zur Neufassung des Pflichtversicherungsgesetzes, BT-Drucks. IV/2252 vom 16. Mai 1964, S. 15).
  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

    die §§ 636 und 637 Abs. 1 RVO wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG insoweit für rechtsunwirksam, als durch sie Schadens- und Schmerzensgeldansprüche bei Teilnahme am Straßenverkehr ausgeschlossen werden, für die sonst nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter ( Pflichtversicherungsgesetz in der Fassung vom 5. April 1965 - BGBl. I S. 213) der Haftpflichtversicherer des den Unfall verursachenden Fahrzeugs haften müßte.
  • BGH, 24.06.2003 - VI ZR 256/02

    Haftung des Schädigers nach Abweisung der Klage gegen den Versicherer wegen

    Sie trete nicht ein, wenn die Klage aus anderen Gründen abgewiesen worden sei, etwa weil "der Versicherer entgegen Nummer 1 Satz 2 auf Naturalersatz in Anspruch genommen worden ist oder weil er sich auf einen auch gegenüber dem Geschädigten wirkenden Risikoausschluß berufen konnte oder im Falle einer reinen Prozessabweisung" (BT-Drs. IV/2252, S. 18).

    Er wollte erreichen, daß der Anspruch gegen den Versicherer - abweichend von den allgemeinen Vorschriften (§§ 421 ff. BGB; § 325 Abs. 2 ZPO) - hinsichtlich der Wirkung eines abweisenden Gerichtsurteils im Regelfall das Schicksal des Schadensersatzanspruchs gegen den Ersatzpflichtigen teilt und umgekehrt (vgl. BT-Drs. IV/2252, S. 15).

    Dadurch, daß die Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung, die bei dem Anspruch gegen den Haftpflichtigen oder bei dem unmittelbaren Anspruch gegen den Versicherer eingetreten ist, sich jeweils auch auf den Anspruch gegen den anderen Schuldner auswirkt, sollte vermieden werden, daß die beiden eng zusammenhängenden Ansprüche des Geschädigten unter Umständen zu verschiedenen Zeitpunkten verjähren und dadurch für den Geschädigten wie auch für die übrigen Beteiligten sachlich nicht gerechtfertigte Ergebnisse zustande kommen (vgl. BT-Drs. IV/2252, S. 16).

    Zugleich hat er berücksichtigt, daß Schuldner des Anspruchs ein Versicherungsunternehmen ist und Versicherungsunternehmen auf einen möglichst baldigen Abschluß ihres Rechnungswerks Wert legen müssen (vgl. BT-Drs. IV/2252, S. 16).

  • BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 292/85

    Rechtzeitigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels per Telex; Beendigung der

    Bis zum Inkrafttreten des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (BGBl I 213) gewähre das Gesetz dem Unfallgeschädigten keinen Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers; jedoch wurde in den Fällen, in denen der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer leistungsfrei war, zugunsten des geschädigten Dritten in einem bestimmten Umfang das Fortbestehen der Verpflichtung zur Gewährung von Versicherungsschutz fingiert (§ 158 c Abs. 1 VVG).
  • BGH, 30.04.1991 - VI ZR 229/90

    Anspruchsbejahende Entscheidung des Versicherers

    Der Gesetzgeber hat § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG der Vorschrift des § 12 Abs. 2 VVG, die gleichfalls die verjährungshemmende Wirkung einer Anspruchsanmeldung bei dem Versicherer regelt, bewußt nachgebildet (vgl. BT-Drs. IV/2252 S. 16).

    Ziel der gesetzlichen Regelung ist es, den Geschädigte vor allem für den Fall einer sehr langen Dauer der Verhandlungen mit dem Versicherer vor den Nachteilen der Verjährung zu schützen (vgl. BT-Drs. IV/2252 S. 16).

    In der Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Pflichtversicherung für Fahrzeughalter (BT-Drs. IV/2252) heißt es zu § 3 Nr. 3 PflVG:.

  • BGH, 23.11.1971 - VI ZR 97/70

    Anwendung deutschen Rechts bei einem Verkehrsunfall unter Ausländern

    Das Berufungsgericht leitet das Recht der Klägerin, die Beklagte als Haftpflichtversicherer des Rietmann unmittelbar in Anspruch zu nehmen, zutreffend aus § 6 Abs. 1 AuslPflVG in der Passung des Gesetzes vom 5. April 1965, BGBl I 213, in Verbindung mit § 3 Nr. 1 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) her, § 3 Nr. 1 PflVG gewährt dem Geschädigten bei Schäden, die durch ein Kraftfahrzeug mit regelmäßigem Standort im Inland verursacht werden, einen unmittelbaren eigenen Anspruch gegen den Haftpflichtversicherer des Fahrzeughalters (Kraftfahrers).

    Die Neufassung des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965, durch die der Direktanspruch des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer des Fahrzeughalters eingeführt wurde, ist auf das Europäische Übereinkommen vom 20. April 1959 über die obligatorische Haftpflichtversicherung (im folgenden "Übereinkommen" genannt) zurückzuführen und verfolgt ebenso wie dieses Übereinkommen den Zweck, die rechtliche Stellung der Opfer des Straßenverkehrs zu verbessern und in dieser bedeutsamen Frage des Pflichtversicherungsrechts eine gewisse Vereinheitlichung in Europa zu erreichen (vgl. die Begründung des Gesetzes, Bundestags-Drucksache IV/2252 S. 11).

    Das Ausländerpflichtversicherungsgesetz beschränkt die Eintrittspflicht des Haftpflichtversicherers nicht auf deutsche Verkehrsopfer, sondern schützt alle Personen, die auf den Straßen der Bundesrepublik durch ausländische Kraftfahrzeuge geschädigt werden (vgl. Schmitt, VersR 1966, 1115, 1116 und Bundestags-Drucksache IV/2252 S. 13).

  • BGH, 14.07.1981 - VI ZR 304/79

    Rechtskraft der Abweisung der Direktklage gegen den Haftpflichtversicherer;

    Die wohl auf Bedenken von Möller (ZVersWiss 1963, 409, 460 ff; vgl. Sieg ZVersWiss 1965, 357, 373 ff; Keilbar ZVersWiss 1970, 441, 443) zurückgehende Regelung soll, wie sich aus der amtlichen Begründung des Entwurfs ergibt (BT-Drucks. IV/2252 S. 18), sicherstellen, daß die Verstärkung des Ersatzanspruchs gegen den Schädiger durch die gesamtschuldnerische Mithaftung des Versicherers gem. § 3 PflVG zwar die Schadensregulierung für den Geschädigten erleichtert.

    So ist allgemein anerkannt, daß nicht nur die Abweisung der Direktklage aus prozessualen Gründen die Ersatzklage gegen den Versicherungsnehmer unberührt läßt, sondern daß auch ihre rechtskräftige Abweisung in der Sache im Haftungsprozeß gegen den Versicherungsnehmer dann nicht bindet, wenn diese darauf beruht, daß der Haftpflichtversicherer einen auch gegenüber dem Geschädigten wirkenden Risikoausschluß (§ 152 VVG) oder seine subsidiäre Haftung in einem gestörten (kranken) Versicherungsverhältnis (vgl. § 3 Nr. 6 PflVG i.V. mit § 158 c VVG) geltend macht (so schon die amtliche Begründung BT-Drucks. IV/2252 S. 18; vgl. auch BGHZ 63, 51, 55 [BGH 10.07.1974 - IV ZR 212/72]; Hoegen VersR 1978, 1081, 1082).

  • BGH, 07.12.1976 - VI ZR 7/75

    Umfang der Hemmung der Verjährung

  • BGH, 14.01.2004 - IV ZR 127/03

    Verlust des Haftpflichtversicherungsschutzes für mitversicherte

  • BGH, 25.01.2000 - VI ZR 64/99

    Gesetzlicher Forderungsübergang eines Anspruchs auf Ersatz des Beitragsausfalls

  • BGH, 16.09.1986 - VI ZR 151/85

    Darlegungs- und Beweislast bei Berufung des Haftpflichtversicherers auf

  • BGH, 02.03.1982 - VI ZR 245/79

    Umfang der Verjährungshemmung nach dem Pflichtversicherungsgesetz

  • OLG Naumburg, 08.11.2007 - 1 U 81/07

    Keine absolute Verjährungsgrenze durch Verjährungsfrist des § 3 Nr. 3 Satz 2

  • BGH, 17.01.1978 - VI ZR 116/76

    Ersatz von Heilbehandlungskosten wegen eines Verkehrsunfalls - Zahlung einer

  • BGH, 17.02.1987 - VI ZR 75/86

    Unabwendbares Ereignis bei Verkehrsunfall mit einem Kind; Direktanspruch gegen

  • BVerwG, 25.11.1986 - 1 A 20.82

    Klagebefugnis - Versicherungspflichtiger - Genehmigung - Unternehmenstarif -

  • BGH, 22.05.1970 - IV ZR 1008/68

    ausgelaufenes Heizöl - öffentlich-rechtliche Gefahrenabwehr, § 677 BGB, keine GoA

  • VG Düsseldorf, 10.07.2015 - 6 L 1880/15

    Personenbeförderung; Genehmigung; Taxi; Taxen; Gelegenheitsverkehr;

  • BSG, 01.07.1997 - 2 RU 26/96

    Prozeßführungsbefugnis eines Kfz-Haftpflichtversicherers

  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 11 B 18.12

    Widerruf der Genehmigung zum Verkehr mit Taxen

  • BGH, 28.01.1992 - VI ZR 114/91

    Hemmung der Verjährung von Ansprüchen gegen den Versicherer nach dem

  • BAG, 06.04.1973 - 1 ABR 20/72

    Beisitzer - Einigungsstelle - Honoraranspruch - Freistellungsanspruch -

  • BVerwG, 17.05.1988 - 1 A 42.84

    Unternehmenstarif - Gefahrengruppen - Tarifbestimmungen - Genehmigungen -

  • BVerwG, 08.10.1976 - VII C 54.73

    Inhalt und Umfang der Betriebspflicht von Taxis - Ableitung einer Pflicht des

  • BGH, 14.07.1981 - VI ZR 254/79

    Umfang der Rechtskraft der Klageabweisung gegen einen von mehreren auf

  • BVerwG, 18.02.1981 - 2 B 4.80

    Haftung des Beamten gegenüber dem Dienstherrn - Haftung für Eigenschäden des

  • BGH, 22.12.1976 - IV ZR 1/76

    Vereitelung der objektiven Aufklärung einer tatsächlichen Alkoholbeeinflussung

  • BGH, 29.04.1976 - III ZR 37/75

    Amtspflichten von Vollzugsorganen der Verwaltung nach Vorliegen eines

  • BGH, 04.10.1977 - VI ZR 192/76

    Eintrittspflicht des Entschädigungsfonds für Schäden an Sicherungseinrichtungen

  • BVerwG, 29.11.1974 - VII C 66.72

    Gebührenpflicht bei Androhung der zwangsweisen Einziehung des

  • BGH, 23.11.1973 - IV ZR 35/73

    Frage der Geltung der Verjährungsregelung des § 3 Nr. 11

  • BGH, 24.09.1969 - IV ZR 776/68

    Krankheitskostenversicherung

  • OLG Düsseldorf, 13.03.2012 - 1 U 123/11

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Verkehrsunfall gem. § 852 BGB a.F.

  • BGH, 27.11.1984 - VI ZR 256/82

    Ersatzansprüche der Deutschen Bundesbahn gegen den Entschädigungsfonds

  • BGH, 28.05.1979 - III ZR 83/77

    Versäumung der Anmeldefrist durch den Sozialversicherungsträger

  • VG Düsseldorf, 06.11.2015 - 6 K 1610/15

    Wiedererteilung der Genehmigung zur Ausübung eines Gelegenheitsverkehrs mit

  • BGH, 14.07.1976 - IV ZR 235/74

    Grenzen des § 158i VVG

  • BGH, 15.02.1968 - II ZR 101/65

    Anrechnung von Leistungen aus der privaten Unfallversicherung auf Ansprüche

  • BGH, 29.05.1979 - VI ZR 128/77

    Verbot einer späteren Verurteilung bei Verneinung des Bestehens eines

  • BVerwG, 27.03.1984 - 1 A 23.81

    Einschränkung des unbegrenzten Versicherungsschutzes - Personenschaden -

  • BGH, 23.02.1973 - IV ZR 129/71

    Annahme - Annahmefiktion - Haftpflichtversicherung - Annahmefrist - Ablehnung -

  • BGH, 03.11.1970 - VI ZR 76/69

    Anwendbarkeit von § 3 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG ) auf vor dessen

  • BVerwG, 17.05.1988 - 1 A 40.84

    Genehmigungsfähigkeit einer eine Erhebung prozentual einheitlicher

  • BVerwG, 17.05.1988 - 1 A 43.84

    Genehmigungsfähigkeit von Tarifbestimmungen zur Erhebung von Beitragszuschlägen

  • BGH, 17.01.1973 - IV ZR 166/71

    Versicherungsbestätigung - Haftpflichtversicherung - Zusage - Vorläufige Deckung

  • BGH, 04.07.1972 - VI ZR 182/71

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall -

  • BVerwG, 17.05.1988 - 1 A 41.84

    Genehmigungsfähigkeit von Tarifbestimmungen zur Erhebung von Beitragszuschlägen

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