Gesetzgebung
BGBl. I 2000 S. 1857 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 58, ausgegeben am 27.12.2000, Seite 1857
- Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes, insbesondere zur Durchführung der EG-Richtlinie 98/78/EG vom 27. Oktober 1998 über die zusätzliche Beaufsichtigung der einer Versicherungsgruppe angehörenden Versicherungsunternehmen sowie zur Umstellung von ...
- vom 21.12.2000
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung
- 03.11.2000 BT VERSICHERUNGSAUFSICHT NEU REGELN (GESETZENTWURF)
Wird zitiert von ... (6)
- LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 11 R 4048/15
Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - beitragsrechtliche Berücksichtigung …
Es solle verhindert werden, dass regulär besteuerter Arbeitslohn in steuerfreie Zuschüsse umgewandelt werde (unter Hinweis auf BT-Drs 12/5016 S 85; BT-Drs 12/5764 S 22; BT-Drs 14/4921 S 50). - FG Münster, 22.02.2008 - 9 K 5096/07
Vereinbarkeit einer rückwirkenden Anwendung von § 40a Abs. 1 S. 2 Gesetz über …
Änderung zahlreicher aufsichtsrechtlicher Vorschriften des KAGG durch Art. 4 des Gesetzes zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I 2000, 1857); . - LG Stuttgart, 29.09.2004 - 39 O 49/03
Squeeze-out: Zurechnung des Aktienbestandes eines abhängigen Unternehmens beim …
Die Beklagte weist in diesem Zusammenhang auch zurecht darauf hin, dass dieser Meldung die gemäß §§ 2 b Absatz 1 Satz 2, 24 Absatz 4 KWG, 1 Absatz 1 Satz 2 und Satz 4 AnzV (Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Gesetz über das Kreditwesen vom 29. Dezember 1997; BGBl. I Seite 3372, geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2000, BGBl. I Seite 1857) erforderlichen, dem amtlichen Vordruck entsprechenden Angaben über die Zuverlässigkeit des ehemaligen Geschäftsführers ... enthielt.
- VGH Hessen, 13.06.2003 - 6 TG 951/03
Aufsicht über Beteiligung an Versicherungsunternehmen differiert bei Erst- und …
Dies ist allerdings auch nicht weiter erstaunlich, denn § 104 VAG wurde bereits durch Art. 1 Abs. 2 Nr. 1 a) aa) des Gesetzes vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I, S. 1857) in § 1 Abs. 2 Satz 1 VAG a. F. eingefügt und diese Änderung ist lediglich - insoweit unverändert - in den neuen § 1a VAG übernommen worden. - OLG München, 09.06.2005 - 31 Wx 8/05
Unzulässige Bezeichnung der Gesellschaft nach Versicherungsaufsichtsgesetz - …
Hierfür bestehe ein Bedürfnis, da seit geraumer Zeit festzustellen sei, dass Bezeichnungen wie "Versicherung" und "Assekuranz" immer wieder, insbesondere von Versicherungsvermittlern verwendet würden, ohne einen klarstellenden Zusatz hinzuzufügen (BT-Drucks. 14/4453 S. 27). - VGH Hessen, 13.06.2003 - 1 G 1157/03 Dies ist allerdings auch nicht weiter erstaunlich, denn § 104 VAG wurde bereits durch Art. 1 Abs. 2 Nr. 1 a) aa) des Gesetzes vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I, S. 1857) in § 1 Abs. 2 Satz 1 VAG a. F. eingefügt und diese Änderung ist lediglich - insoweit unverändert - in den neuen § 1a VAG übernommen worden.