Gesetzgebung
   BGBl. I 2000 S. 1857   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,38876
BGBl. I 2000 S. 1857 (https://dejure.org/2000,38876)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,38876) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 58, ausgegeben am 27.12.2000, Seite 1857
  • Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes, insbesondere zur Durchführung der EG-Richtlinie 98/78/EG vom 27. Oktober 1998 über die zusätzliche Beaufsichtigung der einer Versicherungsgruppe angehörenden Versicherungsunternehmen sowie zur Umstellung von ...
  • vom 21.12.2000

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 03.11.2000   BT   VERSICHERUNGSAUFSICHT NEU REGELN (GESETZENTWURF)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 11 R 4048/15

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - beitragsrechtliche Berücksichtigung

    Es solle verhindert werden, dass regulär besteuerter Arbeitslohn in steuerfreie Zuschüsse umgewandelt werde (unter Hinweis auf BT-Drs 12/5016 S 85; BT-Drs 12/5764 S 22; BT-Drs 14/4921 S 50).
  • FG Münster, 22.02.2008 - 9 K 5096/07

    Vereinbarkeit einer rückwirkenden Anwendung von § 40a Abs. 1 S. 2 Gesetz über

    Änderung zahlreicher aufsichtsrechtlicher Vorschriften des KAGG durch Art. 4 des Gesetzes zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I 2000, 1857); .
  • LG Stuttgart, 29.09.2004 - 39 O 49/03

    Squeeze-out: Zurechnung des Aktienbestandes eines abhängigen Unternehmens beim

    Die Beklagte weist in diesem Zusammenhang auch zurecht darauf hin, dass dieser Meldung die gemäß §§ 2 b Absatz 1 Satz 2, 24 Absatz 4 KWG, 1 Absatz 1 Satz 2 und Satz 4 AnzV (Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Gesetz über das Kreditwesen vom 29. Dezember 1997; BGBl. I Seite 3372, geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2000, BGBl. I Seite 1857) erforderlichen, dem amtlichen Vordruck entsprechenden Angaben über die Zuverlässigkeit des ehemaligen Geschäftsführers ... enthielt.
  • VGH Hessen, 13.06.2003 - 6 TG 951/03

    Aufsicht über Beteiligung an Versicherungsunternehmen differiert bei Erst- und

    Dies ist allerdings auch nicht weiter erstaunlich, denn § 104 VAG wurde bereits durch Art. 1 Abs. 2 Nr. 1 a) aa) des Gesetzes vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I, S. 1857) in § 1 Abs. 2 Satz 1 VAG a. F. eingefügt und diese Änderung ist lediglich - insoweit unverändert - in den neuen § 1a VAG übernommen worden.
  • OLG München, 09.06.2005 - 31 Wx 8/05

    Unzulässige Bezeichnung der Gesellschaft nach Versicherungsaufsichtsgesetz -

    Hierfür bestehe ein Bedürfnis, da seit geraumer Zeit festzustellen sei, dass Bezeichnungen wie "Versicherung" und "Assekuranz" immer wieder, insbesondere von Versicherungsvermittlern verwendet würden, ohne einen klarstellenden Zusatz hinzuzufügen (BT-Drucks. 14/4453 S. 27).
  • VGH Hessen, 13.06.2003 - 1 G 1157/03
    Dies ist allerdings auch nicht weiter erstaunlich, denn § 104 VAG wurde bereits durch Art. 1 Abs. 2 Nr. 1 a) aa) des Gesetzes vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I, S. 1857) in § 1 Abs. 2 Satz 1 VAG a. F. eingefügt und diese Änderung ist lediglich - insoweit unverändert - in den neuen § 1a VAG übernommen worden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht