11.10.1984

Bundestag - Drucksache 10/2102

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1985 S. 710   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,14000
BGBl. I 1985 S. 710 (https://dejure.org/1985,14000)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1985 Teil I Nr. 21, ausgegeben am 30.04.1985, Seite 710
  • Beschäftigungsförderungsgesetz 1985 (BeschFG 1985)
  • vom 26.04.1985

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (129)

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    ob § 23 Abs. 1 Satz 2 des Kündigungsschutzgesetzes, geändert durch Gesetz vom 26. April 1985 (BGBl I S. 710), mit dem Grundgesetz vereinbar ist,.

    § 23 Absatz 1 Satz 2 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) in der Fassung des Gesetzes vom 26. April 1985 (Bundesgesetzblatt I Seite 710) war nach Maßgabe der Entscheidungsgründe mit dem Grundgesetz vereinbar.

    Nach § 1 Abs. 1 und 2 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl I S. 1317), geändert durch Gesetz vom 26. April 1985 (BGBl I S. 710) ist die arbeitgeberseitige Kündigung eines Arbeitsverhältnisses sozial ungerechtfertigt und damit unwirksam, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen, bedingt ist.

  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Durch Art. 8 des Beschäftigungsförderungsgesetzes 1985 ( BeschFG 1985) vom 26. April 1985 (BGBl. I S. 710) wurden unter anderem - bis 1990 befristet - die Höchstüberlassungsdauer auf sechs Monate verlängert, die Arbeitnehmerüberlassung zwischen Arbeitgebern desselben Wirtschaftszweiges zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen (vorbehaltlich einer entsprechenden tarifvertraglichen Regelung) und die konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung aus dem Anwendungsbe reich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes herausgenommen und der Straftatbestand des Entleihens nichtdeutscher Arbeitnehmer ohne Arbeitserlaubnis neu gefaßt.
  • BVerfG, 18.11.2003 - 1 BvR 302/96

    Zur Verfassungsmäßigkeit des vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschusses zum

    Zur finanziellen Entlastung von Arbeitgebern, die in der Regel (ausschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten) nicht mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigen, wurde in § 10 des Lohnfortzahlungsgesetzes (im Folgenden: LFZG) mit Wirkung zum 1. Januar 1986 durch Art. 6 des Beschäftigungsförderungsgesetzes 1985 vom 26. April 1985 (BGBl I S. 710) ein Ausgleichs- und Umlageverfahren eingeführt.
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