12.06.1998

Bundestag - Drucksache 13/10943

Verordnung, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1998 S. 2379   

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https://dejure.org/1998,34777
BGBl. I 1998 S. 2379 (https://dejure.org/1998,34777)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 56, ausgegeben am 27.08.1998, Seite 2379
  • Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung - VerpackV)
  • vom 21.08.1998

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (40)

  • BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 2.07

    Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht;

    Gemäß der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (- VerpackV -) vom 21. August 1998 (BGBl I S. 2379) sind Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen verpflichtet, gebrauchte Verpackungen zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu verwerten (§ 6 Abs. 1 und 2 VerpackV).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2012 - 10 S 2554/10

    Anspruch eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gegen einen

    Der Kläger stützt seinen Anspruch gegen die Beklagte auf Mitbenutzung der Entsorgungseinrichtungen seines Abfallwirtschaftsbetriebs auf § 6 Abs. 4 Satz 5 der Verpackungsverordnung in der Fassung der Fünften Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung vom 2. April 2008 (BGBl I S. 531) - VerpackV 2008 -, der im wesentlichen § 6 Abs. 3 Satz 8 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung - VerpackV) vom 21. August 1998 (BGBl I S. 2379) - VerpackV 1998 - entspricht.

    72 aa) Schon der Wortlaut "können ... verlangen" macht deutlich, dass § 6 Abs. 4 Satz 5 VerpackV 2008 (§ 6 Abs. 3 Satz 8 VerpackV 1998) den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern eine subjektive Rechtsstellung einräumt, die einen Anspruch begründet (Hendler/Belz, GewArch 2009, 5, 8; Dieckmann, AbfallR 2009, 11, 14; Bonk, Die Rechtsstellung der Kommunen nach der Verpackungsverordnung vom 21. August 1998 (BGBl I S. 2379), VKS Dokumentation 2/99, S. 27 f.; Flanderka/Stroetmann/Sieberger, Verpackungsverordnung, 3. Aufl. 2009, § 6 RdNr. 72; ebenso zu § 6 Abs. 4 Satz 1 VerpackV 2008/§ 6 Abs. 3 Satz 4 VerpackV 1998 OVG NW, Urt. v. 14.7.2011 - 20 A 2467/08 - DVBl 2011, 1425, 1426; ferner VG Düsseldorf, Beschl. v. 24.11.2004 - 17 L 3190/04 - juris RdNr. 66).

    In den Materialien findet sich dazu kein Hinweis (vgl. BR-Drucks. 236/91 S. 16 zur VerpackV 1991; BT-Drucks. 13/10943 S. 19, 26 und 34 zur VerpackV 1998; BT-Drucks. 16/7954 S. 15 und 21 zur VerpackV 2008).

    Beim Neuerlass der Verpackungsverordnung 1998 hat der Bundesrat zur Begründung der von ihm durchgesetzten Einfügung der Sätze 3 bis 8 in § 6 Abs. 3 VerpackV 1998 zutreffend die "ständige Abstimmung zwischen einem privaten Systembetreiber und der Kommune" eingefordert, weil nur so eine ordnungsgemäße Entsorgung von Verpackungsabfällen gewährleistet werden könne (BT-Drucks. 13/10943 S. 34).

    In einer solchen Konstellation kann in dem Dauerrechtsverhältnis der Verzicht auf eine Errichtung von Doppelstrukturen, obwohl von der Verpackungsverordnung nicht verboten, in hohem Maße sachangemessen sein, da der Sorge des Verordnungsgebers, dass sich "ein nicht abgestimmtes Nebeneinander von Erfassungssystemen" negativ auf die ordnungsgemäße Abfallentsorgung auswirken kann (BT-Drucks. 13/10943 S. 34), von vornherein die Grundlage entzogen wird.

    Auch die Materialien geben keinen Aufschluss darüber, wie die "Angemessenheit" des Entgelts ermittelt werden soll (vgl. BR-Drucks. 236/91 S. 16 zur VerpackV 1991, BT-Drucks. 13/10943 S. 26 und S. 34 zur VerpackV 1998, BT-Drucks. 16/7954 S. 21 zur VerpackV 2008).

    Folgerichtig betont der Verordnungsgeber, dass sich der ordnungsrechtliche Ansatz und das Kooperationsprinzip in der konkreten positivrechtlichen Ausprägung ergänzten (BT-Drucks. 13/10943 S. 19 zu § 6 Abs. 3 VerpackV 1998; zuvor ebenso BT-Drucks. 13/5999 S. 14 und BT-Drucks. 13/7761 S. 17).

  • BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 13.06

    Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht;

    Gemäß der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (- VerpackV -) vom 21. August 1998 (BGBl I S. 2379) sind Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen verpflichtet, gebrauchte Verpackungen zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu verwerten (§ 6 Abs. 1 und 2 VerpackV).
  • BVerwG, 26.03.2015 - 7 C 17.12

    Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger; Systembetreiber; Verkaufsverpackungen

    Hiervon hat der Verordnungsgeber im Übrigen auch schon vor Erlass der 5. Änderungsverordnung Gebrauch gemacht, indem er die Regelung des § 6 Abs. 3 Satz 5 VerpackV 1991 im Wesentlichen unverändert in § 6 Abs. 3 Satz 8 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung - VerpackV 1998) vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379) übernommen hat.
  • LG Köln, 18.07.2007 - 91 O 67/06

    Abschluss eines Zeichennutzungsvertrages "Der grüne Punkt" zur Markierung von

    Die Klägerin unterhält und betreibt ein bundesweites Entsorgungssystem im Sinne des § 6 Abs. 3 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung - VerpackV) vom 21.08.1998 (BGBl. I S. 2379, zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 30. Dezember 2005 (BGBl. I 2006, S. 2)).

    Dementsprechend führt die Gesetzesbegründung zu § 6 VerpackV aus (BT-Drucks. 13/10943, S. 26):.

    Hersteller und Vertreiber, die sich nicht an einem System nach § 6 Abs. 3 beteiligen, sollen sich nicht mehr durch reine Untätigkeit ihrer Produktverantwortung mit dem Argument entziehen können, die Endverbraucher hätten von ihrem Rückgaberecht keinen Gebrauch gemacht (BT-Drucks. 13/10943, S. 26).

    Als Sanktion für die Nichterreichung der Entsorgungsquoten ist "daher auch für die betroffenen Hersteller und Vertreiber die Erfüllung ihrer Pflichten durch endverbrauchernahe Systeme", d.h. die Beteiligung an einem System nach § 6 Abs. 3 VerpackV vorgesehen (BT-Drucks. 13/10943, S. 26; § 6 Abs. 1 S. 9 VerpackV).

    Vielmehr heißt es auch in der Erläuterung zu Anhang I: "Für Selbstentsorger gelten die angeführten Quoten in Bezug auf die von ihnen im Kalenderjahr in Verkehr gebrachten Verpackungen" (BT-Drucks. 13/10943, S. 29).

    Weitere Ausführungen widmen sich den technischen Möglichkeiten der automatisierten Erfassung der in Verkehr gebrachten Verpackungsmenge und der Basis, auf der das Sachverständigengutachten über die Erfüllung der Verwertungsanforderungen zu erstellen ist (BT-Drucks. 13/10943, S. 30), ebenfalls ohne eine Einschränkungsmöglichkeit zu benennen.

  • BFH, 12.11.2008 - XI R 46/07

    Rücknahme verkaufter Umzugskartons gegen Entgelt - Keine Berichtigung der

    Die herkömmliche Bepfandungspraxis sei nicht zuletzt im Hinblick auf die Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung) vom 21. August 1998 (BGBl I 1998, 2379) überholt.
  • OVG Berlin, 20.02.2002 - 2 S 6.01

    Zulässigkeit des Dosenpfandes

    Dabei soll die Jahresfrist für die Nacherhebung zum einen sicherstellen, dass es sich bei der in einer Regelerhebung festgestellten Quotenunterschreitung um einen stetigen Trend handelt, zum anderen soll dem Handel eine ausreichende Zeitspanne bereit gestellt werden, um eine Nachbesserung der Mehrweganteile bewirken zu können (vgl. BR-Drs. 817/90, S. 58 und BT-Drs. 13/10943 zu § 9 VerpackV); die an die Nacherhebung anschließende Sechs-Monats-Frist soll den Aufbau eines Rücknahme-, Bepfandungs- und Verwertungssystems ermöglichen.

    Die in § 9 Abs. 2 VerpackV vorgesehenen Erhebungs- und Nacherhebungsfristen von jeweils einem Jahr solle zum einen sicherstellen, dass es sich bei der einmal festgestellten Quotenunterschreitung um einen konstanten Trend handelt, und zum anderen solle dem Handel dadurch eine ausreichende Zeitspanne für eine Nachbesserung der Mehrweganteile bereit gestellt werden (vgl. hierzu insbesondere die von der Antragsgegnerin im Verfahren Nr. 91/4489 gegenüber der Kommission der Europäischen Gemeinschaften abgegebenen Stellungnahmen vom 29. April 1996, vom 21. April 1999 und vom 10. November 2000, ferner BT-Drs. 13/5999, S. 22, BR-Drs. 817/90, S. 57 und BT-Drs. 13/10943 sowie Strecker/Berndt, VerpackV 1992, S. 15, Rummler/Schutt, VerpackV, § 9 Anm. 2).

    Die beim Erlass der ersten Fassung der Verpackungsverordnung erstellte Prognose hinsichtlich der Effizienz des so beschaffenen Quotenkonzepts sei nochmals anlässlich der Änderung der Verordnung im Jahre 1998 anhand der damals verfügbaren Erkenntnisquellen überprüft und bestätigt worden (BT-Drs. 13/10943, S. 27).

  • BGH, 22.01.2009 - III ZR 233/07

    Voraussetzungen eines gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs im

    Die Klägerinnen nehmen die Beklagte nach den Grundsätzen des gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs im Zusammenhang mit der Inkraftsetzung der Pfanderhebungs- und Rücknahmepflicht nach der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379; im Folgenden: VerpackV 1998) zum 1. Januar 2003 auf Schadensersatz in Anspruch.
  • BVerfG, 21.11.2011 - 2 BvR 516/09

    Zu den Voraussetzungen einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch

    Dies steht im Zusammenhang mit der Inkraftsetzung der Pfanderhebungs- und Rücknahmepflicht nach der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen vom 21. August 1998 (VerpackV 1998 <BGBl I S. 2379>, geändert durch Art. 8 des Gesetzes zur Umstellung der umweltrechtlichen Vorschriften auf den Euro vom 9. September 2001 <BGBl I S. 2331, 2332>) zum 1. Januar 2003.
  • OLG Köln, 03.05.2001 - 1 U 6/01

    Verbraucherrecht - Lutscher (Lolly) ohne Stiel als gewöhnliches Bonbon

    Insbesondere macht die weite Auslegung der EG-Verpackungsrichtlinie eine Abgrenzung zwischen den Begriffen "Verpackung" und "Produkt" nicht entbehrlich (Bundestagsdrucksache 13/10943, abgedruckt bei Henselder-Ludwig, VerpackVO 1998, 2. Auflage 1999, S. 46 ff., 47; Flanderka a. a. O., S. 45).

    Die vorgenannte Rechtsauffassung der Beklagten lässt sich auch nicht mit dem isoliert zitierten Satz aus der Begründung der Bundesregierung zu § 3 VerpackVO (BT-Drs. 13/10943, a. a. O.) rechtfertigen, wonach ferner neu geregelt wird, dass der Anfall beim Endverbraucher immer die Einordnung als Verkaufsverpackung zur Folge habe.

  • BVerwG, 30.09.2015 - 7 C 11.14

    Vollständigkeitserklärung; Verkaufsverpackung; Eigenmarke; Erstinverkehrbringer;

  • VG Düsseldorf, 10.09.2002 - 17 K 1907/02

    Verwaltungsgericht entscheidet gegen "Dosenpfand"

  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1500/93

    Unzulässigkeit einer unmittelbar gegen § 6 Abs 2, Abs 3 VerpackV gerichteten

  • VG Stuttgart, 14.12.2017 - 14 K 2860/15

    Duales System; Entsorgung von Leichtverpackungen; Sicherheitsleistung;

  • BVerfG, 20.12.2002 - 1 BvR 2305/02

    Verfassungsbeschwerde gegen Dosenpfand ohne Erfolg

  • BFH, 06.11.2007 - I R 72/06

    Entgelte eines Betriebes gewerblicher Art für die Überlassung von Hoheitsvermögen

  • OVG Hamburg, 01.09.2006 - 1 Bf 171/05

    Dosenpfand - Rechtsnatur der Bekanntgabe der wiederholten

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 10 S 2389/07

    Pfand- und Rücknahmepflicht von Einweggetränkeverpackungen - Dosenpfand -;

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2006 - 10 S 1538/05

    Unzulässige Feststellungsklage gegen das Land zur Feststellung der Ungültigkeit

  • BVerwG, 07.03.2016 - 7 B 45.15

    Rechtsweg; Rechtswegbeschwerde; Streitgegenstand; Rechtsfolge; Lebenssachverhalt;

  • VG Stuttgart, 23.05.2005 - 9 K 4986/04

    Vereinbarkeit des Dosenpfandes mit Gemeinschaftsrecht in Bezug aus ausländische

  • VG Stuttgart, 14.12.2017 - 14 K 2847/15

    (§ 6 Abs 5 S 3 VerpackVjuris: VerpackV 1998) als wirksame Ermächtigungsgrundlage;

  • OLG Köln, 02.03.2006 - 12 U 83/05

    Lizenzentgelt für Knusper-Box mit Grünem Punkt - Abgrenzung zwischen

  • BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 1472/99

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

  • BVerwG, 26.03.2018 - 7 B 8.17

    Unterlassungsanspruch bzgl. der Durchführung der Verwertung und Vermarktung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2002 - 20 B 1926/02

    Kein Sonderweg Nordrhein-Westfalens beim Dosenpfand - vorläufiger Stopp abgelehnt

  • OLG München, 22.08.2002 - 29 U 2563/02

    Umfang der Rücknahmeverpflichtung für Verkaufsverpackungen, die auf höherer

  • VG Düsseldorf, 10.09.2002 - 17 K 5844/02

    Pfand für Mineralwasser und CO2-haltige Erfrischungsgetränke in

  • VG Düsseldorf, 24.11.2004 - 17 L 3190/04

    Rechtmäßigkeit einer abfallrechtlichen Ordnungsverfügung hinsichtlich der

  • VGH Bayern, 09.11.1999 - 8 B 99.850

    Sondernutzungsgebühr für das Aufstellen von Wertstoffcontainern

  • BVerwG, 07.03.2016 - 7 B 46.15

    Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für den Anspruch auf Aufwendungsersatz aus

  • VG Köln, 02.08.2012 - 13 K 1221/10

    Kostentragungspflicht für die Entsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen aus

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2006 - 10 S 1557/05

    Getränkeeinwegverpackung - Rechtsnatur der Bekanntgabe der wiederholten

  • VGH Hessen, 12.11.2004 - 6 TJ 875/04

    Entscheidungszuständigkeit bei vor Verweisung erfolgter Gegenvorstellung;

  • VG Köln, 02.08.2012 - 13 K 3234/11

    Ableitung eines Anspruchs eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers auf

  • VGH Hessen, 08.03.2006 - 6 UE 3281/02

    Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen

  • VG Stuttgart, 21.08.2002 - 19 K 2019/02

    Zur Pfanderhebung auf Einwegverpackungen

  • VG Berlin, 02.10.2002 - 10 A 349.02

    Zwangspfand für Einweggetränkeverpackungen ist rechtmäßig

  • VG Stuttgart, 23.05.2005 - 19 K 3650/03

    Verpflichtung einer Brauerei zur Erhebung eines Pfandes auf Einwegverpackungen;

  • FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2008 - 4 K 326/01

    Vorliegen eines Verzehrs an Ort und Stelle bei Bereitstellung von Ketchup und

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