13.06.1995

Bundestag - Drucksache 13/1686

Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg, Urheber: Bundesregierung

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1995 S. 1959   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,30782
BGBl. I 1995 S. 1959 (https://dejure.org/1995,30782)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1995 Teil I Nr. 68, ausgegeben am 28.12.1995, Seite 1959
  • Gesetz zur Ergänzung des Jahressteuergesetzes 1996 und zur Änderung anderer Gesetze (Jahressteuer-Ergänzungsgesetz 1996 - JStErgG 1996)
  • vom 18.12.1995

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (128)

  • BFH, 07.06.2018 - VI R 13/16

    Arbeitnehmerbesteuerung: Abgrenzung zwischen Bar- und Sachlohn

    aa) Soweit FA und BMF sich allgemein gegen die "ausweitende Auslegung" des Sachlohnbegriffs durch die Senatsurteile in BFHE 232, 50, BStBl II 2011, 383, in BFHE 232, 56, BStBl II 2011, 386 und in BFHE 232, 62, BStBl II 2011, 389 wenden, lassen sie außer Acht, dass sich der Senat in diesen Urteilen mit der auch nun wieder angeführten Gesetzesbegründung als "Beitrag zur Steuervereinfachung" (BTDrucks 13/1686, S. 8) befasst und darauf hingewiesen hat, diese gehe gerade nicht auf die streitige Frage nach der Abgrenzung zwischen Barlohn und Sachbezug ein.
  • BFH, 08.03.2017 - IX R 52/14

    Aufwendungen für ein gemischt genutztes häusliches Arbeitszimmer

    Denn mit den beiden in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG geregelten Fallgruppen sollen gerade Streitigkeiten über die Notwendigkeit eines Arbeitszimmers vermieden werden (BTDrucks 13/1686, S. 16, BRDrucks 171/2/95, S. 36; a.A. Hessisches FG vom 21. November 2000  13 K 1005/00, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2001, 489, rechtskräftig; FG Nürnberg vom 19. März 2012  3 K 308/11, juris, rechtskräftig, unter 1.).
  • BFH, 04.04.2008 - VI R 68/05

    Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte richtet sich nach

    Dem auf der Einnahmenseite anzusetzenden Zuschlag steht auf der Ausgabenseite der pauschale Werbungskostenabzug des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG a.F. für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gegenüber (vgl. Schmidt/Drenseck, a.a.O., § 8 Rz 46; BTDrucks 13/1686, S. 8).

    Für § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG folgt daraus, dass der Zuschlag für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in gleicher Weise wie bei der im Rahmen des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG i.d.F. des JStG 1996 vorzunehmenden Saldierung an den Werbungskostenabzug nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG a.F. anknüpft (BTDrucks 13/1686, S. 8; vgl. auch Blümich/Wied, § 4 EStG Rz 798; Wacker, Neue Wirtschafts-Briefe -NWB- Fach 3, S. 10119, 10120).

    Sie dient dazu, die Bewertung der privaten Nutzung von Dienstwagen zu vereinfachen (BTDrucks 13/1686, S. 8).

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