15.08.1996

Bundestag - Drucksache 13/5418

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1998 S. 156   

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https://dejure.org/1998,31059
BGBl. I 1998 S. 156 (https://dejure.org/1998,31059)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 6, ausgegeben am 30.01.1998, Seite 156
  • Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und anderer Gesetze
  • vom 26.01.1998

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (36)

  • BGH, 18.07.2012 - 4 StR 603/11

    Verwerfung des Einspruchs des nach Anordnung des persönlichen Erscheinens

    Die Verwerfung des Einspruchs bei unentschuldigtem Ausbleiben des Betroffenen ist nach der Neufassung des § 74 Abs. 2 OWiG durch Art. 1 Nr. 13 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und anderer Gesetze (OWiG-ÄndG) vom 26. Januar 1998 (BGBl. I S. 156, 157) zwingend, ein Ermessensspielraum wird dem Gericht anders als nach der früheren Rechtslage nicht mehr eingeräumt.
  • OLG Hamm, 30.04.2015 - 3 RBs 116/15

    Vorlage an den BGH zur Frage, ob bei in Tatmehrheit begangenen

    Zwar werden unterschiedliche Fahrverbote, deren Anordnung zum selben Zeitpunkt rechtskräftig wird, grundsätzlich nebeneinander - und nicht nacheinander - vollstreckt (vgl. Umkehrschluss zu § 25 Abs. 2a Satz 2 StVG; Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses des Bundestages dazu, BT-Drucks. 13/8655 S. 14; OLG Hamm, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 3 Ss OWi 451/09, NZV 2010, 159, 160; zu einem - letztlich nicht umgesetzten - gegenteiligen Regelungsvorschlag des Bundesrates BT-Drucks. 13/6914 S. 104).
  • OLG Düsseldorf, 15.02.2006 - 2 Ss OWi 12/06

    Rüge der Verletzung materiellen Rechts wegen Verstoß gegen das

    Ein Ermessensspielraum wird dem Richter nach Neufassung der Bestimmung durch Art. 1 Nr. 13 OWiGÄndG vom 26. Januar 1998 (BGBl. I S. 156, 157) nicht eingeräumt (KK-Senge, OWiG, 2. Aufl., § 74 Rdn. 1, 19; Lemke § 74 OWiG Rdn. 11).

    Vielmehr hat der Gesetzgeber aus der Kann-Regelung des § 74 Abs. 2 OWiG a.F. bewusst eine zwingende Regelung gemacht [BT-Drucksache 13/5418 zu Art. 1 Nr. 7 (§ 74) S. 9].

    Mit der Neufassung wollte der Gesetzgeber - gerade auch bei Abwesenheit des Betroffenen - eine Vereinfachung des Verfahrens und damit eine Entlastung der Gerichte erreichen, die nach der Zielsetzung des Gesetzesentwurfes "dringend geboten" erschien [BT-Drucksache 13/5418 (A.) S. 1, (A.I.-III.) S. 7].

    Der Gesetzgeber hielt bei der Neufassung des § 74 Abs. 2 OWiG die noch in § 74 Abs. 2 S. 2 OWiG a.F. neben der Verwerfung des Einspruchs vorgesehenen Möglichkeiten, die Vorführung des Betroffenen anzuordnen oder ohne den Betroffenen die Hauptverhandlung durchzuführen, angesichts der zwingenden Regelung des § 74 Abs. 2 OWiG ausdrücklich für entbehrlich [BT-Drucksache 13/5418 zu Art. 1 Nr. 7 (§ 74) S. 9].

  • OLG Karlsruhe, 06.03.2000 - 2 Ss 163/98

    Vorläufige Einstellung wegen Abwesenheit des Betroffenen

    Zu diesem Zeitpunkt war die nach §§ 24, 26 Abs. 3 StVG dreimonatige Verjährungsfrist gem. § 33 Abs. 1 Nr. 9 OWiG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und anderer Gesetze vom 26. Januar 1998 (BGBl. I 156), wonach der Erlass eines Bußgeldbescheides nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung hat, sofern dieser innerhalb von zwei Wochen zugestellt wird, bereits abgelaufen.
  • OLG Hamm, 05.06.2003 - 3 Ss OWi 398/03

    Bußgeldbescheid, Zustellung, Verjährungsunterbrechung, Anhörung

    Diese Regelung muss aber nach Inkrafttreten der Neuregelung der Verjährungsunterbrechung in § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 OWiG durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und anderer Gesetze vom 26.01.1998 (BGBl. I, 156) dahingehend ausgelegt werden, dass der Bußgeldbescheid - mit der Folge der Verlängerung der Verjährungsfrist auf sechs Monate ab diesem Zeitpunkt - mit seinem Erlass nur dann "ergangen" ist, wenn er binnen zwei Wochen zugestellt wird.

    Denn nur auf diese Weise kann dem erklärten Sinn und Zweck der Änderung des § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 OWiG, nämlich die Verwaltungsbehörde zu einer zügigen Erledigung anzuhalten, auf diese Weise der Beschleunigung zu dienen und die Rechtssicherheit zu fördern (BT-Dr 13/3691, S. 7, und BT-Dr 13/8655, S. 12) Rechnung getragen werden und können die Rechtsfolgen der Vorschrift des § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 OWiG mit der Vorschrift des § 26 Abs. 3 Halbsatz 2 StVG sinnvoll aufeinander abgestimmt werden (vgl. BGHSt 45, 261 = NJW 2000, 820).

  • OLG Hamm, 15.07.1998 - 2 Ss OWi 812/98

    Bußgeldbescheid, Wirksamkeit des Bußgeldbescheids, fehlerhafte Tatzeitangabe,

    Zunächst: Die Frage, ob nach Einführung des § 80 a OWiG durch das am 1. März 1998 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und anderer Gesetze vom 26. Januar 1998 (BGBl. I Seite 156 und 340) bei Verhängung einer nicht vermögensrechtlichen Nebenfolge (hier: Fahrverbot) der Bußgeldsenat mit drei Richtern oder nur mit einem Richter (Einzelrichter) besetzt ist, ist umstritten (vgl. insoweit Vorlagebeschluß des Einzelrichters des Senats vom 13. März 1998 - 2 Ss OWi 257/98 (MDR 1998, 673) gegen den Beschluß des 3. Senats für Bußgeldsachen des BayObLG vom 2. März 1998 - 2 OWi 41/98 - vgl. ferner auch OLG Düsseldorf, Beschluß vom 4. März 1998 = NZV 1998, 215 = JMBl NW 1998, 105 sowie Vorlagebeschluß vom 27. März 1998 in 2 Ss (OWi) 23/98 - (OWi) 11/98).
  • KG, 17.12.1998 - 3 Ws (B) 689/98
    »Ist die Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch einen Bußgeldbescheid, der vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und anderer Gesetze vom 26.1.1998 (BGBl I, 156) am 1.3.1998 erlassen worden war, nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung nach altem oder neuem Recht zu beurteilen?«.

    Auch der Bußgeldbescheid führte nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 OWiG in der Fassung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und anderer Gesetze vom 26. Januar 1998 (BGBl. I, 156) zu keiner fristgerechten Verjährungsunterbrechung.

    Es sollten damit Verzögerungen bei der Zustellung des Bußgeldbescheides vermieden und die Rechtssicherheit gefördert werden (vgl. Bundestagsdrucksache 13/8655 und Bundestagsdrucksache 13/3691).

  • OLG Naumburg, 07.01.2004 - 1 Ss (Bz) 212/03

    Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung; Anspruch auf

    Begründet wird dies mit dem gesetzgeberischen Willen unter Heranziehung der Begründung zu § 80 a OWiG in BT-Drucksache 13/5418 S.10. Darin heißt es wörtlich: " Nach Nummer 2 entscheidet über die Zulassung der Rechtsbeschwerde stets nur ein Richter.

    So heißt es in der Begründung zu § 80 a OWiG (BT-Drucks. 13/5418 S.11):.

  • OLG Bamberg, 31.03.2005 - 2 Ss OWi 78/05

    Zur Wirksamkeit der Einspruchsbeschränkung bei einem Bußgeldbescheid und zum

    Nach der seit dem 01.03.1998 geltenden Regelung in § 67 Abs. 2 OWiG durch das ÄndGOWiG vom 26.01.1998 (BGBl. I S. 156) kann ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden.
  • BayObLG, 14.10.1999 - 3 ObOWi 96/99

    Verstoß gegen Schulpflicht

    Art. 119 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BayEUG setzt selbst keinen Bußgeldrahmen fest, so daß bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und anderer Gesetze vom 26.1.1998 (BGBl I S. 156) - in Kraft getreten am 1.3.1998 (BGBl. I S. 340) - der Bußgeldrahmen gemäß § 17 Abs. 1 OWiG nur bis 1 000 DM reichte und erst ab diesem Zeitpunkt auf 2 000 DM erhöht wurde.
  • OLG Karlsruhe, 22.09.2017 - 1 Rb 7 Ss 486/17

    Verwerfung eines Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde muss nicht begründet

  • BGH, 28.07.1998 - 4 StR 170/98

    Zuständigkeit bei Verfahren über Rechtsbeschwerden bezüglich eines Fahrverbotes

  • OLG Düsseldorf, 27.07.2001 - 2a Ss 132/01

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung rechtlichen Gehörs; Entscheidung

  • OLG Hamm, 19.05.1998 - 2 Ss OWi 553/98

    Lichtbild, ordnungsgemäße Verweisung, Identifizierung des Betroffenen anhand

  • OLG Saarbrücken, 04.11.2004 - Ss 16/04

    Anerkennung eines EU-Führerscheins; Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • BayObLG, 21.10.1998 - 1 ObOWi 545/98

    Darlegung der Entschuldigungsgründe für das Ausbleiben des Betroffenen im

  • BGH, 20.01.1999 - 2 ARs 517/98

    Zulässigkeit der kommissarischen Vernehmung im gerichtlichen Bußgeldverfahren

  • OLG Stuttgart, 22.05.2001 - 1 Ss 185/01

    Verwerfung des Einspruchs nach Aufhebung und Zurückverweisung

  • OLG Köln, 12.10.1999 - Ss 453/99

    Zulässige Verwerfung des Einspruchs nach Aufhebung eines Sachurteils durch

  • BayObLG, 28.04.1998 - 2 ObOWi 172/98

    Beginn der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde bei Nicht-Teilnahme der

  • AG Bamberg, 07.09.2017 - 23 OWi 2311 Js 9332/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung des

  • OLG Karlsruhe, 28.08.1998 - 2 Ss 184/98

    Maßgeblich für den Beginn der Rückfallfrist des StVG § 25 Abs 2a S 1 ist der

  • LG Potsdam, 22.06.2016 - 24 Qs 62/16

    Bußgeldverfahren nach Geschwindigkeitsüberschreitung: Ablehnung der Entbindung

  • AG Meißen, 19.01.2010 - 13 OWi 705 Js 23983/09

    Vollstreckungsreihenfolge, mehrere Fahrverbote

  • OLG Hamburg, 24.02.2003 - 2 Ws 55/03

    Besetzung des Bußgeldsenats beim OLG bei Kosten- und Auslagenbeschwerden

  • OLG Hamm, 22.03.2012 - 3 RBs 68/12

    Verwerfungsurteil nach Aufhebung und Zurückverweisung durch das

  • BayObLG, 18.10.1999 - 1 ObOWi 505/99

    Änderung eines in der Hauptverhandlung vollständig protokollierten

  • BayObLG, 17.07.1998 - 2 ObOWi 242/98

    Anwendbarkeit des § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO bei Überschreiten einer innerorts durch

  • OLG Hamm, 03.06.1998 - 2 Ss OWi 541/98

    Beweiswürdigung, Darstellung, Fahrverbot, Bewußtsein, absehen zu können,

  • BayObLG, 22.09.1998 - 2 ObOWi 362/98

    Abwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung

  • OLG Brandenburg, 13.04.1999 - 2 Ss OWi 24 B/99
  • AG Viechtach, 09.08.2007 - 6 II OWi 1045/07

    Führerscheinthemen - Fahrverbotsthemen - Verbüßung/Vollstreckung mehrerer

  • OLG Brandenburg, 22.03.1999 - 2 Ss OWi 29 B/99
  • OLG Hamm, 11.02.2000 - 2 Ss OWi 76/00

    Rechtsbeschwerde, Zulassung, Ausreichende Begründung

  • OLG Hamm, 09.03.2000 - 4 Ws 92/00

    Zuständigkeit des Einzelrichters, Einzelrichter, weitere Beschwerde

  • OLG Hamm, 18.06.1998 - 3 Ss OWi 466/98

    Anordnung nach § 25 Abs. 2 a StVG, Rotlichtverstoß, vollstreckungsrechtlicher

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