22.01.1998

Bundestag - Drucksache 13/9696

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Wirtschaft (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1998 S. 1300   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,32275
BGBl. I 1998 S. 1300 (https://dejure.org/1998,32275)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,32275) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 36, ausgegeben am 23.06.1998, Seite 1300
  • Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EGW) Nr. 2186/93 des Rates vom 22. Juli 1993 über die innergemeinschaftliche Koordinierung des Aufbaus von Unternehmensregistern für statistische Verwendungszwecke
  • vom 16.06.1998

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2016 - 1 S 665/14

    Heranziehung zur Dienstleistungsstatistik; Erforderlichkeit des systematischen

    Auch das aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 177/2008 geführte Unternehmensregister stellt eine Adressdatei in diesem Sinn dar (so die Intention des Gesetzgebers, vgl. BT-Drs. 13/9696 S. 11; a.A. VG Sigmaringen, Urt. v. 30.11.2011 - 1 K 2307/10 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2009 - 2 L 228/08

    Einordnung in die Klassifikation der Wirtschaftszweige

    Diese Einordnung erfolgt auf der Grundlage der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates vom 09.10.1990 betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (ABl L 293, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.12.2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik, der Verordnung (EWG) Nr. 2186/93 des Rates vom 22.07.1993 über die innergemeinschaftliche Koordinierung des Aufbaus von Unternehmensregistern für statistische Verwendungszwecke (ABl L 196, S. 1) sowie das zur Durchführung der Verordnung (EWG) 2186/93 ergangene Gesetz über den Aufbau und die Führung eines Statistikregisters (Statistikregistergesetz) vom 16.06.1998 (BGBl I 1300) - StatRegG.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2014 - 1 S 2341/13

    Erhebungen im Rahmen der Dienstleistungsstatistik

    Es spricht vieles dafür, dass es sich bei dem aufgrund der VO (EG) Nr. 177/2008 geführten Unternehmensregister um eine Adressdatei im Sinn des § 13 BStatG handelt (so die Intention des Gesetzgebers, vgl. BT-Drs. 13/9696 S. 11; a.A. VG Sigmaringen, Urt. v. 30.11.2011 - 1 K 2307/10 - juris Rn. 53).
  • VG Saarlouis, 24.06.2015 - 1 L 132/15

    Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich; Verpflichtung zur Auskunftserteilung;

    In Umsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben ist der Gesetzgeber ausdrücklich davon ausgegangen, dass es sich bei dem Unternehmensregister um ein den Adressdateien im Sinne des § 13 BStatG entsprechendes Instrument der amtlichen Statistik handelt (BT-Drs. 13/9696, S. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht