29.11.2005
Bundestag - Drucksache 16/108
Gesetzentwurf, Urheber: Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der SPD
Deutscher BundestagGesetzgebung
BGBl. I 2005 S. 3680 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 76, ausgegeben am 30.12.2005, Seite 3680
- Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage
- vom 22.12.2005
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage (G-SIG: 16019039)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)
- 01.12.2005 BT Eigenheimzulage soll ab 2006 gestrichen werden
- 06.12.2005 BT Anhörung zu Steuergesetzentwürfen und zur Abschaffung der Eigenheimzulage
- 08.12.2005 BT Eigenheimzulage streichen - aber auf Förderung nicht verzichten
- 14.12.2005 BT Eigenheimzulage ab 2006 nicht auf Folgeobjekt übertragbar
Wird zitiert von ... (8)
- BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 19/07 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Eigenheimzulage …
Grundsätzlich handelt es sich bei der Eigenheimzulage, die nach dem Eigenheimzulagegesetz (EigZulG) vom 15.12.1995 (idF der Neubekanntgabe vom 26.3.1997, BGBl I 734, unter Berücksichtigung der Änderungen bis zum Auslaufen der Förderung nach § 19 Abs. 9 EigZulG idF vom 22.12.2005, BGBl I 3680) gewährt worden ist, um eine zweckgebundene Einnahme iS des § 11 Abs. 3 Nr. 1a SGB II. - BFH, 18.11.2009 - X R 45/07
Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Abzugsfähigkeit der …
Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass die Eigenheimzulage zum 1. Januar 2006 abgeschafft wurde (Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage vom 22. Dezember 2005, BGBl I 2005, 3680), so dass die Auswirkungen nur für ein Jahr gegeben sein können, da das AltEinkG erst zum 1. Januar 2005 in Kraft trat. - BFH, 27.01.2016 - X R 23/14
Verwendung von Altersvorsorgevermögen für die Anschaffung oder Herstellung einer …
Die darüber hinaus von der ZfA zitierten Ausführungen im Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Eigenheimzulage vom 29. November 2005 (BTDrucks 16/108, S. 3) beziehen sich auf die Mitnahmeeffekte, die mit der früheren Subvention der Eigenheimzulage verbunden waren; sie sind weder auf die Altersvorsorgezulage und erst recht nicht auf selbstgenutzte Wohnungen im Eigentum einer GbR bezogen.
- FG Düsseldorf, 09.09.2009 - 7 K 1120/08
Voraussetzungen für die weitere Gewährung von Eigenheimzulage; Anspruch auf …
Mit dem Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage vom 22.12.2005 (BGBl I 2005, 3680) wurde die Förderung eingestellt, weil aus der Sicht des Gesetzgebers das Förderziel, einen wirkungsvollen Beitrag zur Wohneigentumsbildung zu leisten, erreicht war (vgl. BT/Drs 16/108 S. 3).Das Gesetz zur Abschaffung Gesetzes zur Abschaffung der Eigenheimzulage vom 22. Dezember 2005 (BGBl I, S. 3680) war zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages vom 27.02.2007 seit über einem Jahr in Kraft getreten und aufgrund der Veröffentlichung in den Medien auch allgemein bekannt.
Da es sich bei der Eigenheimzulage um auslaufendes Recht handelt (§ 19 Abs. 9 EigZulG i.d.F. des Gesetzes zur Abschaffung der Eigenheimzulage vom 22. Dezember 2005, BGBl I 3680), wäre nur ausnahmsweise von grundsätzlicher Bedeutung auszugehen, wenn die aufgeworfenen Rechtsfragen sich noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin stellen könnten (…BFH-Beschluss vom 4. November 2008 IX B 146/08, BFH/NV 2009, 129).
- FG Nürnberg, 13.11.2008 - 4 K 826/07
Auch nach Wegfall der Eigenheimzulage ist die Anwendung des …
Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage vom 22.12.2005 (BGBl. I 2005, 3680) die Zulagenförderung eigengenutzten Wohneigentums eingestellt. - BFH, 08.02.2007 - IX B 117/06
§ 9 Abs. 5 EigZulG verfassungsgemäß
Im Übrigen ist das Eigenheimzulagengesetz nach § 19 Abs. 9 (i.d.F. des Gesetzes zur Abschaffung der Eigenheimzulage vom 22. Dezember 2005, BGBl I 3680) künftig nicht mehr anzuwenden. - FG München, 05.05.2009 - 13 K 986/06
Eigenheimzulage für die Anschaffung von Genossenschaftsanteilen gem. § 17 …
Zwar kommt einer Rechtsache im Regelfall keine grundsätzliche Bedeutung zu, wenn die zu klärende Rechtsfrage ausgelaufenes oder auslaufendes Recht - wie bei § 17 EigZulG (§ 19 Abs. 9 des EigZulG i.d.F. des Gesetzes zur Abschaffung der Eigenheimzulage vom 22. Dezember 2005, BGBl. I 2005, 3680) - betrifft (…st. Rspr. des BFH, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 2005 III B 87/04, BFH/NV 2005, 906; vom 29. Januar 2009 IX B 191/08, n.v. [...]). - FG München, 08.12.2009 - 13 K 1180/06
Aufhebung der Eigenheimzulage für die Anschaffung von Genossenschaftsanteilen …
Zwar betrifft die zu klärende Rechtsfrage auslaufendes Recht (§ 17 EigZulG und § 19 Abs. 9 des EigZulG i.d.F. des Gesetzes zur Abschaffung der Eigenheimzulage vom 22. Dezember 2005, BGBl. I, S. 3680).