16.11.2006

Bundestag - Drucksache 16/3439

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2008 S. 2149   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,41569
BGBl. I 2008 S. 2149 (https://dejure.org/2008,41569)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 50, ausgegeben am 04.11.2008, Seite 2149
  • Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie
  • vom 31.10.2008

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Gesetzgebungsmaterialien)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie (G-SIG: 16019286)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 14.06.2007   BT   Anhörung zum Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern
  • 18.06.2007   BT   Schutzalter für die Darstellung in pornografischen Schriften in der Kritik

Amtliche Gesetzesanmerkung

 
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Wird zitiert von ... (27)

  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 485/13

    Freispruch des "Freiburger Nacktläufers" wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

    Die aktuelle Regelung entstammt dem Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie vom 31. Oktober 2008 (BGBl. I, S. 2149).

    Das bereits in der früheren Fassung enthaltene Merkmal "pornographisch" wurde im Entwurf der Neuregelung zunächst stillschweigend übernommen (vgl. Art. 1 Nr. 8, BT-Drucks. 16/3439, S. 5, 9).

    Bereits während der Beratungen des Rechtsausschusses wurde im Rahmen zweier Entschließungsanträge - allerdings erfolglos - beantragt, "zur Klarstellung" das Tatbestandsmerkmal "pornographisch" zu streichen, weil diesem keine Funktion zukomme (BT-Drucks. 16/9646, S. 10, 14).

    Weder für § 184a noch für § 184c - neu - gelten die für § 184b maßgeblichen Überlegungen (generelle Strafbarkeit aller dargestellten sexuellen Handlungen)" (vgl. BT-Drucks. 16/9646, S. 18).

    Denn zum einen war es erklärtes Ziel der Neuregelung des § 184b StGB, die als zu eng empfundene Erfassung nur solcher Darstellungen, "die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben" durch die Erweiterung auf Darstellungen, die sexuelle Handlungen von, an und vor Kindern zum Gegenstand haben zu ersetzen (vgl. BT-Drucks. 16/3439, S. 9).

  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 8/13

    Verbreitung kinderpornographischer Schriften (Begriff der kinderpornographischen

    Eine Beschränkung des Begriffsverständnisses von "Kinderpornographie" auf bildliche Darstellungen, wie sie etwa Rechtsakten der Europäischen Union zugrunde liegt (vgl. Art. 1b des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie vom 22. Dezember 2003, ABl. EU Nr. L 13/44 vom 20. Januar 2004, und die Erwägungsgründe 3 sowie 46 der Richtlinie 2011/93/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates vom 13. Dezember 2011, ABl. EU Nr. L 335/1 vom 17. Dezember 2011, und Nr. L 18/7 vom 21. Januar 2012) hat der Bundesgesetzgeber bewusst nicht vorgenommen; vielmehr hat er für § 184b StGB am - weiter gehenden - Schriftenbegriff festgehalten (vgl. BT-Drucks. 16/9646, S. 10 f.).
  • BGH, 05.09.2019 - 4 StR 377/19

    Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften (kein

    Aus diesem Grund braucht der Senat auch nicht zu entscheiden, ob § 184c Abs. 4 StGB, der seinem Wortlaut nach nur den Hersteller einer jugendpornografischen Schrift und dessen sich daran anschließenden Besitz an dem selbst hergestellten Produkt zu privilegieren vermag (vgl. BTDrucks. 16/9646, S. 18, Hilgendorf in SSW-StGB, 4. Aufl., § 184c Rn. 11; Hörnle in Münch.Komm. z. StGB, 3. Aufl., § 184c Rn. 20; Palm, Kinderund Jugendpornografie im Internet, 2012, S. 172), in besonderen Fällen des Sichverschaffens von jugendpornografischen Schriften im Sinne des § 184c Abs. 3 1. Alternative StGB (analog) Anwendung finden kann (vgl. dazu BTDrucks. 16/3439, S. 9; Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 184c Rn. 18; Palm, Kinderund Jugendpornografie im Internet, 2012, S. 174) oder eine entsprechende teleologische Reduktion vorzunehmen ist (vgl. Hörnle in Münch.Komm. z. StGB, 3. Aufl., § 184c Rn. 20).
  • BGH, 10.03.2016 - 3 StR 437/15

    Erheblichkeit sexueller Handlungen (sozial nicht mehr hinnehmbare

    Auch Schutzzwecküberlegungen sprechen dagegen: Ratio legis der Einführung des heutigen § 182 Abs. 2 StGB war, dass der Gesetzgeber den Gefahren vorbeugen wollte, die das Erleben von Sexualität als "käufliche Ware' für die sexuelle Entwicklung des Minderjährigen birgt; darüber hinaus sollte dem Abgleiten in eine häufig mit Begleitkriminalität verbundene "Szene', nämlich der Prostitution (vgl. BT-Drucks. 16/3439, S.8), begegnet und die Vorschrift des § 180 Abs. 2 StGB ergänzt werden (BT-Drucks. 12/4584, S. 8).
  • BGH, 03.12.2014 - 4 StR 342/14

    Besitzverschaffung an kinderpornographischen Schriften (Begriff der

    Zu den sexuellen "Handlungen" von Kindern gehört zwar nach der Neufassung des Gesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie vom 31. Oktober 2008 (BGBl. I 2008, S. 2149) auch ein Posieren in sexualbetonter Körperhaltung (BGH, Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 StR 370/13, NStZ 2014, 220, 221; Beschluss vom 21. November 2013 - 2 StR 459/13, NStZ-RR 2014, 108; Beschluss vom 16. März 2011 - 5 StR 581/10, NStZ 2011, 570, 571; Ziegler in: BeckOK, StGB, § 184b Rn. 4; MüKo-StGB/Hörnle, 2. Aufl., § 184b Rn. 17; Röder, NStZ 2010, 113, 116 f.; vgl. auch BT-Drucks. 16/3439, S. 9; BT-Drucks. 16/9646, S. 2, 17).
  • BGH, 28.06.2016 - 1 StR 5/16

    Verantwortlichkeit eines Jugendlichen (Voraussetzungen); Anordnung der

    Dabei kann die durch das Gesetz vom 21. Januar 2015 (BGBl. I S. 10, 12) neu gefasste Vorschrift des § 184b StGB nach Maßgabe des § 2 StGB in der Fassung des Gesetzes vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3007, 3009), geändert durch Gesetz vom 31. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2149, 2150), Anwendung finden.
  • BVerwG, 11.09.2019 - 2 WD 26.18

    Besitz; Dublette; Festplatte; Freispruch; Laptop; Löschung; Screenshot;

    Bei sachgerechter Auslegung der Anschuldigungsschrift, die auf den Strafbefehl des Amtsgerichts ... vom 25. Juni 2015 gestützt ist, ist ungeachtet der Verwendung des mehrdeutigen Begriffs "verfügte" davon auszugehen, dass dem früheren Soldaten vorgeworfen wird, die betreffenden Dateien am 8. Januar 2015 in seiner Wohnung auf seiner externen Festplatte des Herstellers ... i.S.d. § 184b Abs. 4 Satz 2 und § 184c Abs. 4 Satz 1 StGB in der Fassung vom 31. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2149) besessen zu haben.
  • BGH, 14.06.2016 - 3 StR 72/16

    Sexueller Missbrauch eines Kindes (Ausziehen eines Kindes als sexuelle Handlung

    Doch war die Herstellung solcher Schriften nach der zum Tatzeitpunkt geltenden Fassung des § 184b Abs. 1 Nr. 3 StGB (Fassung vom 31. Oktober 2008, BGBl. I, 2149) nur dann strafbar, wenn diese im Sinne von Nr. 1 und Nr. 2 der Vorschrift - Verbreitung oder öffentliches Zugänglichmachen - Verwendung finden sollten.
  • BGH, 21.11.2013 - 2 StR 459/13

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem

    Zu den dargestellten sexuellen "Handlungen" gehört zwar nach der Neufassung des Gesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie vom 31. Oktober 2008 (BGBl. I 2008, 2149) nach herrschender Auffassung auch ein Posieren in sexualbetonter Körperhaltung (vgl. Röder NStZ 2010, 113 ff. mwN; anders zur früheren Gesetzesfassung BGH, Beschluss vom 2. Februar 2006 - 4 StR 570/05, BGHSt 50, 370, 371).
  • BVerwG, 17.12.2015 - 5 C 8.15

    Betreuung; Kindertagesstätte; Teilnahmegebühr; BAföG; Ausbildungsförderung;

    Die Ermächtigungsgrundlage für die streitgegenständliche Erhebung von Teilnahmegebühren für den Zeitraum vom 1. Oktober 2008 bis zum 31. Juli 2009 ergibt sich entgegen der Auffassung der Vorinstanzen nicht aus § 13 der Satzung der Beklagten für ihre Kindertagesstätte vom 12. November 1997, in Bezug auf den hier streitgegenständlichen Zeitraum zuletzt geändert durch die Nachtragsatzung vom 9. Oktober 2008 - Satzung 2008 - sondern unmittelbar aus § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - i.d.F. der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3134), in Bezug auf den hier streitgegenständlichen Zeitraum zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 23 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122), Art. 3 Abs. 3 des Gesetzes vom 31. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2149) und Art. 1 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2403), - SGB VIII 2008 -.
  • BGH, 16.01.2014 - 4 StR 370/13

    Verstoß gegen die Konzentrationsmaxime und den Beschleunigungsgrundsatz

  • BGH, 28.03.2018 - 2 StR 311/17

    Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (alte Fassung:

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2008 - 1 S 2256/07

    Normenkontrolle einer Sperrgebietsverordnung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2018 - 80 D 1.17

    Bemessung der Schwere des Dienstvergehens bei Zweifeln an der pädagogischen

  • BGH, 12.10.2016 - 4 StR 430/16

    Verhältnis von Besitz kinderpornographischer Schriften und dem erfolgreichen

  • BVerwG, 19.06.2019 - 2 WD 21.18

    Strafrechtliche Verjährung einer außerdienstlichen Pflichtverletzung eines

  • BVerwG, 26.06.2012 - 2 B 28.12

    Kinderpornografische Schriften; außerdienstlicher Besitz; Zugänglichmachen;

  • OVG Sachsen, 27.03.2015 - 6 A 256/12

    Disziplinarverfahren, Dienstvergehen, Polizeibeamter, vorsätzliche Straftaten,

  • OVG Sachsen, 20.04.2020 - 6 B 1182/18

    Widerruf der Approbation; Kinderpornografie; Verhältnismäßigkeit

  • VG Trier, 17.02.2011 - 2 K 902/10

    Keine Kostenübernahme für heilpädagogisches Reiten bei Schulkindern

  • BGH, 19.10.2011 - 1 StR 369/11

    Besitz kinderpornografischer Schriften (konkreter Besitzwille des Angeklagten)

  • VGH Bayern, 05.11.2014 - 16a D 13.1568

    Disziplinarrecht; Oberstudienrat (BesGr. A 14) für Latein/Katholische

  • VGH Bayern, 15.07.2009 - 16a D 07.2692

    Zur Bemessung der angemessenen Disziplinarmaßnahme für einen Beamten in

  • VG Kassel, 30.11.2009 - 4 K 1084/08

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen bei Verdacht auf Sexualstraftat

  • VG Berlin, 20.01.2016 - 80 K 25.14

    Einleitende und abschließende Anhörung; Sozialleistungsbetrug; Regelbeispiel;

  • VG Köln, 13.09.2013 - 19 K 3559/11

    Erfolglose Anfechtungsklage gegen eine Indizierungsentscheidung des BpjM

  • VG Köln, 11.05.2012 - 19 K 140/10

    Rechtmäßigkeit der Indizierung des Buches "Faktenspiegel V - Das belogene Volk

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