Hinweis: Diese Drucksache gehört zu mehreren Gesetzgebungsvorgängen; siehe unten.

12.06.2013

Bundestag - Drucksache 17/13947

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Ausschuss für Gesundheit

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2013 S. 2423   

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https://dejure.org/2013,68831
BGBl. I 2013 S. 2423 (https://dejure.org/2013,68831)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 38, ausgegeben am 18.07.2013, Seite 2423
  • Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
  • vom 15.07.2013

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Anhörung)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (10)

  • 29.04.2013   BT   Schwarz-Gelb will soziale Überforderung bei Krankenversicherung beseitigen
  • 08.05.2013   BT   Öffentliche Anhörung zu Beitragsschulden in der Krankenversicherung
  • 13.05.2013   BT   Experten fordern rückwirkende Lösung für Beitragsschuldner
  • 13.05.2013   BT   Experten fordern Lösung für Beitragsschuldner
  • 07.06.2013   BT   Beitragsschulden in der Krankenversicherung (in: Petitionen, Vertriebene, Gedenkstunde)
  • 11.06.2013   BT   Säumniszuschläge in der Krankenversicherung
  • 12.06.2013   BT   Gesundheitsausschuss stimmt über Transplantationen ab
  • 12.06.2013   BT   Entlastung für säumige Beitragszahler in der Krankenversicherung beschlossen (in: Die Beschlüsse des Bundestages vom 12. bis 14. Juni)
  • 14.06.2013   BT   Bundestag verschärft Regelungen zur Organspende
  • 18.09.2013 BReg Krankenversicherung - Schuldenfalle beseitigt
 
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Wird zitiert von ... (153)

  • BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 22/16 R

    Krankenversicherung - Aufwandspauschale - Überprüfung der Krankenhausrechnung auf

    Die Änderung der Regelung des § 17c Abs. 1 S 2 KHG (eingefügt durch Art. 5c Nr. 2 Buchst b Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung vom 15.7.2013, BGBl I 2423) war rein redaktionell (unzutreffend SG Speyer ua Urteil vom 20.5.2016 - S 19 KR 107/15 - Juris RdNr 21).

    Der sich anschließende neu gefasste § 17c Abs. 2 KHG beauftragt den Spitzenverband Bund der KKn und die Deutsche Krankenhausgesellschaft lediglich damit, die nähere Ausgestaltung des Prüfverfahrens nach § 275 Abs. 1c SGB V vorzunehmen (vgl dazu auch Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit , BT-Drucks 17/13947 S 38).

  • BGH, 28.06.2017 - 5 StR 20/16

    Freispruch im Fall des "Göttinger Leberallokationsskandals" bestätigt

    Sie könnten eine weitere Bestätigung durch den Umstand erhalten, dass zur strafrechtlichen Erfassung der in mehreren Transplantationszentren aufgedeckten "Manipulationen' (vgl. BT-Drucks. 17/13947 S. 25), darunter die des Angeklagten, durch Art. 5d des Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2423, 2430) in § 19 Abs. 2a TPG ein Sonderdelikt für Ärzte und von ihnen beauftragte Personen geschaffen worden ist.
  • BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 16/16 R

    Gesetzliche Krankenversicherung

    Die Änderung der Regelung des § 17c Abs. 1 S 2 KHG (eingefügt durch Art. 5c Nr. 2 Buchst b Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung vom 15.7.2013, BGBl I 2423) war rein redaktionell (unzutreffend SG Speyer ua Urteil vom 20.5.2016 - S 19 KR 107/15 - Juris RdNr 21).

    Der sich anschließende neu gefasste § 17c Abs. 2 KHG beauftragt den Spitzenverband Bund der KKn und die Deutsche Krankenhausgesellschaft lediglich damit, die nähere Ausgestaltung des Prüfverfahrens nach § 275 Abs. 1c SGB V vorzunehmen (vgl dazu auch Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit , BT-Drucks 17/13947 S 38).

    Die PrüfvV ist aufgrund der Ermächtigung des § 17c Abs. 2 KHG (idF des Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung vom 15.7.2013, BGBl I 2423) mit Wirkung zum 1.9.2014 in Kraft getreten (§ 12 Abs. 1 S 1 PrüfvV) .

    Anlass zur Schaffung einer PrüfvV hatte der Gesetzgeber gesehen, weil die Vertragsparteien auf Landesebene nicht in allen Bundesländern Verträge insbesondere zur Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer der Krankenhausbehandlung geschlossen haben (vgl § 112 Abs. 1 iVm Abs. 2 Nr. 2 SGB V) und weil bestehende Regelungsinhalte - nach Auffassung des Gesetzgebers - nur sehr allgemein gehalten und oft veraltet seien (vgl BT-Drucks 17/13947 S 38).

    Die im Schrifttum (vgl Knispel, GesR 2015, 200, 206) vertretene Auffassung, es entspreche dem Willen des Gesetzgebers, "Meinungsverschiedenheiten über Kodier- und Abrechnungsfragen" (Bezugnahme auf BT-Drucks 17/13947 S 38 f) ebenfalls der PrüfvV zu unterstellen, sodass § 275 Abs. 1c SGB V auch Prüfungen der sachlich-rechnerischen Richtigkeit erfassen müsse, findet im Gesetz und in den Gesetzesmaterialien zu § 17c Abs. 2 KHG keine Grundlage.

    Ausführungen zu Meinungsverschiedenheiten über Kodier- und Abrechnungsfragen können den Gesetzesmaterialien nur im Zusammenhang mit der in § 17c Abs. 3 KHG geschaffenen Ermächtigung zur Schaffung eines Schlichtungsausschusses auf Bundesebene für Kodier- und Abrechnungsfragen von grundsätzlicher Bedeutung entnommen werden (BT-Drucks 17/13947 S 38 f).

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Gesetzgebung
   17-M032   

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  • bundestag.de (Materialien)

    17-52423
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