24.02.2010

Bundestag - Drucksache 17/813

Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg, Urheber: Bundesregierung

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2010 S. 386   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,85490
BGBl. I 2010 S. 386 (https://dejure.org/2010,85490)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 15, ausgegeben am 14.04.2010, Seite 386
  • Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
  • vom 08.04.2010

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften

Literatur

  • meyer-koering.de

    Neuerungen durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (15)

  • 20.01.2010   BT   Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben (in: Afghanistan, Konjunktur, Sozialversicherung)
  • 26.01.2010   BT   Postunternehmen können bestimmte Leistungen von Umsatzsteuer befreien lassen
  • 26.01.2010   BT   Riester für Grenzgänger
  • 27.01.2010   BT   Koalitionsfraktionen wollen Umsatzsteuerbetrug beim Emissionshandel stoppen
  • 28.01.2010   BT   Umstrittene Postbesteuerung
  • 05.02.2010   BT   Öffentliche Anhörung zur Umsatzsteuerbefreiung für Post-Unternehmen
  • 05.02.2010   BT   Ja zur Umsatzsteuerbefreiung
  • 09.02.2010   BT   Ausweitung der Steuerfreiheit im Postbereich umstritten
  • 18.02.2010   BT   Steuerliche Vorgaben der EU (in: Gleichstellung, Sozialversicherung, Mindestlohn)
  • 01.03.2010   BT   Bundesregierung lehnt erweiterte Steuerfreiheit für die Post ab
  • 01.03.2010   BT   Steuerfreie Postleistungen
  • 03.03.2010   BT   Post-Universaldienstleistungen sollen umsatzsteuerfrei sein
  • 03.03.2010   BT   Blick nach Griechenland
  • 05.03.2010   BT   Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben (in: Beschlüsse des Bundestages am 4. und 5. März)
  • 05.03.2010   BT   Steuerprivileg der Post AG fällt
 
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Wird zitiert von ... (29)

  • BFH, 22.03.2018 - X R 5/16

    Steuerliche Berücksichtigung von Zuwendungen an eine in der EU belegene Kirche

    Die grundsätzliche Ausweitung des Anwendungsbereichs des § 10b Abs. 1 EStG auch auf nicht im Inland ansässige Zuwendungsempfänger durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (StEUVUmsG) vom 8. April 2010 (BGBl I 2010, 386) war die Reaktion des deutschen Gesetzgebers auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) Persche vom 27. Januar 2009 C-318/07 (EU:C:2009:33, Slg. 2009 I-359).

    Der nunmehr normierte Inlandsbezug für Zuwendungen auch an juristische Personen des öffentlichen Rechts, die im Ausland ihre steuerbegünstigten Zwecke erfüllen, ist entsprechend dem durch das Jahressteuergesetz 2009 --JStG 2009-- vom 19. Dezember 2008 (BGBl I 2008, 2794) geschaffenen § 51 Abs. 2 AO ausgestaltet worden (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs des StEUVUmsG, BTDrucks 17/506, S. 25).

  • BFH, 21.01.2015 - X R 7/13

    Spendenabzug bei Zuwendungen an eine im EU-/EWR-Ausland ansässige Stiftung

    Da die gesetzliche Neuregelung des Spendenabzugs erst mit dem Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 8. April 2010 (BGBl I 2010, 386) eingeführt worden sei, habe für die Fundaciò zudem nicht die Möglichkeit bestanden, ihre Satzung rückwirkend ab dem Streitjahr 2007 zu ändern.

    Das FG hat zu Recht entschieden, dass die Kläger die für den Spendenabzug nach § 10b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 8. April 2010 (BGBl I 2010, 386, --EStG--) i.V.m. § 50 Abs. 1 EStDV erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt haben.

  • BFH, 11.02.2015 - X R 36/11

    Spende an eine sog. Vorstiftung keine Sonderausgabe

    Zudem begründet die Klägerin die Revision mit dem Argument, die Nichterfassung der Vorstiftung durch das FA in Zusammenhang mit § 10b EStG verletze den europarechtlichen Grundsatz der umgekehrten Diskriminierung bzw. der Inländerdiskriminierung, wie er seit der Neufassung des § 10b durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 8. April 2010 (BGBl I 2010, 386, BStBl I 2010, 334) --EStG 2010-- unmittelbar in § 10b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG 2010 zum Ausdruck komme, welcher aufgrund der Übergangsvorschrift des § 52 Abs. 24e Satz 5 EStG 2010 auf alle noch nicht bestandskräftig festgesetzten Einkommensteuern Anwendung finde.
  • BFH, 11.12.2018 - III R 23/16

    Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Leasing

    Mit dem Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (StEUVUmsG) vom 8. April 2010 (BGBl I 2010, 386) wurde in § 19 GewStDV ein neuer Absatz 4 angefügt, der hinsichtlich seines Satzes 1 erstmals für den Erhebungszeitraum 2008 anzuwenden war (§ 36 Abs. 3 Satz 2 GewStDV i.d.F. des StEUVUmsG).
  • BFH, 29.07.2015 - X R 11/13

    Kein zusätzlicher Sonderausgabenabzug gemäß § 10a EStG für nicht aktiv in der

    Zwar sei § 10a Abs. 1 EStG durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 8. April 2010 --StEUVUmsG-- (BGBl I 2010, 386) aufgrund einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2010 dahingehend eingeschränkt worden, dass nur noch die in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten den zusätzlichen Sonderausgabenabzug erhalten könnten.
  • BFH, 17.09.2013 - I R 16/12

    Abzug einer Auslandsspende innerhalb der Europäischen Union

    Der Spendenabzug bestimme sich nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes 2002 i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 8. April 2010 (BGBl I 2010, 386, BStBl I 2010, 334) --KStG 2002 n.F.-- i.V.m. dem durch das Jahressteuergesetz 2009 vom 19. Dezember 2008 (BGBl I 2008, 2794, BStBl I 2009, 74) neugefassten § 5 Abs. 2 Nr. 2 KStG 2002 n.F. Beide Vorschriften seien nach § 34 Abs. 8a Satz 5 und Abs. 5a KStG 2002 n.F. auch im Streitjahr (2004) anwendbar.
  • FG Köln, 02.02.2021 - 8 K 1248/18

    Steuerfreiheit bestimmter Leistungen der Klägerin im Bereich der von ihr

    Auch der Gesetzgeber (BT-DRS 17/506, Seite 31) habe Nachnahmesendungen ausdrücklich "als nicht mehr umsatzsteuerbefreit" angesehen.

    UStAE zitiert, die ihrerseits auf Interpretationen der PUDLV und des PostG und ihres Zusammenspiels zur Bestimmung dessen, was eine steuerbefreite Post-Universalleistung gemäß § 4 Nr. 11b UStG ausmacht, zurückgreifen (siehe auch Bundestag Drucksache 17/506, Seite 30 rechte Spalte, Seite 31 linke Spalte).

    Der erkennende Senat kann in den von der Klägerin benutzten "AGB DV-Anlagen" nicht die von dem Beklagten für eine Verneinung der Steuerbefreiung angeführten, auch in der Bundestag-Drucksache 17/813, Seite 9, erwähnten, "verpackten" Sonderkonditionen feststellen, die nach Auffassung des Beklagten zu einer Verneinung der Steuerbefreiung der DV-freigemachten Briefsendungen als Sondervereinbarungen gemäß oder analog § 4 Nr. 11b S. 3 Buchst. a UStG führen sollen.

    Der erkennende Senat kann in den von der Klägerin gestellten "AGB Teilleistung Kunde Brief" bzw. "AGB Teilleistung gewerbsmäßige Konsolidierung Brief" und "AGB Brief International" nicht die von dem Beklagten für eine Verneinung der Steuerbefreiung angeführten, auch in der Bundestag Drucksache 17/813, Seite 9, erwähnten, "verpackten" Sonderkonditionen feststellen, die nach Auffassung des Beklagten zu einer Verneinung der Steuerbefreiung der Teilleistungen als Sondervereinbarungen gemäß oder analog § 4 Nr. 11b S. 3 Buchst. a UStG führen sollen.

  • FG Köln, 11.03.2015 - 2 K 2529/11

    Keine Umsatzsteuerfreiheit für Konkurrenzunternehmen der Deutschen Post AG

    a) Nach § 4 Nr. 11b UStG in der ab dem 1. Juli 2010 geltenden Fassung (geändert durch Art. 6 des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 8. April 2010, BGBl. I 2010, 386, 392) sind von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG fallenden Umsätzen steuerfrei die Universaldienstleistungen nach Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (Amtsblatt -ABl.- L 15 vom 21.1.1998, S. 14, L 23 vom 30.1.1998, S. 39), die zuletzt durch die Richtlinie 2008/6/EG (ABl. L 52 vom 27.2.2008, S. 3) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.

    a) Nach § 4 Nr. 11b UStG in der ab dem 1. Juli 2010 geltenden Fassung (geändert durch Art. 6 des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 8. April 2010, BGBl. I 2010, 386, 392) sind von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG fallenden Umsätzen steuerfrei die Universaldienstleistungen nach Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (Amtsblatt -ABl.- L 15 vom 21.1.1998, S. 14, L 23 vom 30.1.1998, S. 39), die zuletzt durch die Richtlinie 2008/6/EG (ABl. L 52 vom 27.2.2008, S. 3) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.

    a) Nach § 4 Nr. 11b UStG in der ab dem 1. Juli 2010 geltenden Fassung (geändert durch Art. 6 des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 8. April 2010, BGBl. I 2010, 386, 392) sind von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG fallenden Umsätzen steuerfrei die Universaldienstleistungen nach Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (Amtsblatt -ABl.- L 15 vom 21.1.1998, S. 14, L 23 vom 30.1.1998, S. 39), die zuletzt durch die Richtlinie 2008/6/EG (ABl. L 52 vom 27.2.2008, S. 3) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2010 - 6 A 10282/10

    Beiträge zur Industrie- und Handelskammer Trier rechtmäßig

    Die Vorschrift knüpft wie § 2 Abs. 1 des Gewerbesteuergesetzes - GewStG - (in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002, BGBl. I S. 4167, zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. April 2010, BGBl. I S. 386) an die Unterhaltung eines Betriebssitzes im Inland an.
  • FG Köln, 25.07.2023 - 8 K 2452/21

    Ist das Produkt "förmliche Zustellung" umsatzsteuerbefreit?

    des Umsatzsteuer- Anwendungserlasses (- UStAE -) zitiert, die ihrerseits auf Interpretationen der PUDLV und des PostG und ihres Zusammenspiels zur Bestimmung dessen, was eine steuerbefreite Post-Universalleistung gemäß § 4 Nr. 11b UStG ausmacht, zurückgreifen (siehe auch Bundestag Drucksache 17/506, Seite 30 rechte Spalte, Seite 31 linke Spalte).

    Der erkennende Senat kann in den von der Klägerin bei Vertragsschluss verwendeten "AGB Brief National" im Zusammenhang mit den Rahmenverträgen PZA bzw. ePZA sowie den "AGB DV-Anlagen" nicht die in der Bundestag-Drucksache 17/813, Seite 9, erwähnten, "verpackten" Sonderkonditionen feststellen, die zu einer Verneinung der Steuerbefreiung der DV-freigemachten PZA-Leistungen gemäß § 4 Nr. 11b S. 3 Buchst. a UStG führen.

  • FG Düsseldorf, 14.01.2013 - 11 K 2439/10

    Vorsicht bei Spenden ins Ausland!

  • BFH, 04.06.2014 - I R 21/13

    Grundsätzlich kein Gewerbesteuererlass bei gewerblicher Zwischenverpachtung

  • BFH, 16.07.2020 - IV R 30/18

    Keine Hinzurechnung von Schuldzinsen aus Erwerb einer mitunternehmerischen

  • FG Köln, 15.01.2014 - 13 K 3735/10

    Spende an den Papst nicht absetzbar

  • BFH, 24.08.2016 - X R 11/15

    Keine Altersvorsorgezulage für Angehörige eines ausländischen

  • FG Bremen, 08.06.2011 - 1 K 63/10

    Berücksichtigung einer Zuwendung an eine in Rom registrierte Vereinigung für den

  • FG München, 31.05.2017 - 9 K 3183/15

    Anwendung des sogenannten Bankenprivilegs für Finanzdienstleistungsinstitute

  • BFH, 03.12.2019 - X R 33/18

    Voraussetzungen der mittelbaren Altersvorsorgezulageberechtigung

  • FG Düsseldorf, 14.12.2023 - 8 K 11/22

    Lohnsteuerbefreiung für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen

  • FG Münster, 08.03.2012 - 2 K 2608/09

    Ausländischer Spendenempfänger muss gemeinnützig sein!

  • FG Düsseldorf, 14.12.2023 - 8 K 14/22

    Lohnsteuerbefreiung für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen

  • FG Düsseldorf, 14.12.2023 - 8 K 9/22

    Lohnsteuerbefreiung für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen in anderen

  • FG Berlin-Brandenburg, 03.09.2015 - 1 K 1004/14

    Abzug von Auslandsspenden Nachweispflichten des inländischen Spenders

  • VGH Bayern, 03.11.2010 - 7 ZB 10.2120

    Fortgeltung der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bei Wechsel des

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.07.2016 - 10 K 10191/14

    Altersvorsorgezulage: Zulageberechtigung unabhängig vom Wohnsitz - Anwendung des

  • VGH Bayern, 03.11.2010 - 7 ZB 10.2121

    Ändert sich bei einem Krankenhaus, in dem Rundfunkempfangsgeräte bereitgehalten

  • FG Köln, 11.03.2015 - 2 K 1707/11

    Keine Umsatzsteuerfreiheit für Konkurrenzunternehmen der Deutschen Post AG

  • FG Köln, 11.03.2015 - 2 K 1711/11

    Keine Umsatzsteuerfreiheit für Konkurrenzunternehmen der Deutschen Post AG

  • FG Köln, 11.03.2015 - 2 K 1708/11

    Keine Umsatzsteuerfreiheit für Konkurrenzunternehmen der Deutschen Post AG

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