10.03.1976

Bundestag - Drucksache 7/4845

Bericht, Urheber: Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1976 S. 1153   

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https://dejure.org/1976,3890
BGBl. I 1976 S. 1153 (https://dejure.org/1976,3890)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1976 Teil I Nr. 51, ausgegeben am 08.05.1976, Seite 1153
  • Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz - MitbestG)
  • vom 04.05.1976

Gesetzestext

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Wird zitiert von ... (32)

  • BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 42/13

    Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Wahlart

    Die gesetzliche Präferenz für die Wahl durch Delegierte bei Überschreiten dieses Schwellenwertes beruht auf der Erwägung, dass eine Wahl in Unternehmen und Konzernen dieser Größe mittels betrieblich gewählter Delegierter transparenter sein und eher auch den Belegschaften kleinerer Betriebe und Unternehmen eine wirksame Einflussnahme ermöglichen kann als die unmittelbare Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, die den Arbeitnehmern oft kaum bekannt sein werden (Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, BT-Drs. 7/4845 S. 6; Krause ZIP 2014, 2209, 2214; WWKK/Wißmann § 9 Rn. 4) .
  • BAG, 14.02.2007 - 7 ABR 26/06

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

    Dabei ging der Gesetzgeber davon aus, dass sich der Geltungsbereich des MitbestG nur auf Unternehmen und Konzernobergesellschaften erstreckt, die ihren Sitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben (BT-Drucks. 7/4845 S. 4).
  • BVerfG, 12.10.2004 - 1 BvR 2130/98

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein Unterschriftenquorum bei

    Das Mitbestimmungsgesetz vom 4. Mai 1976 (BGBl I S. 1153) galt im Jahr 1995, in dem die angegriffene Aufsichtsratswahl bei der Deutschen Bahn AG durchgeführt wurde, in der Fassung des Gesetzes vom 28. Oktober 1994 (BGBl I S. 3210).
  • OLG Saarbrücken, 02.03.2016 - 4 W 1/15

    Hydac Filtertechnik GmbH: Beschwerde des Betriebsrats zurückgewiesen

    Daraus ergibt sich, dass es nicht auf die u. U. zufällige Arbeitnehmerzahl zum Zeitpunkt der Wahl des Aufsichtsrats ankommt (vgl. BT-Drucks. 7/4845, S. 4 zum Mitbestimmungsgesetz ; ErfKomm-Oetker, aaO., § 1 DrittelbG , Rdn. 26).

    Es ist folglich wie im MitbestG auf eine Referenzperiode abzustellen (vgl. BT-Drucks. 7/4845, S. 4 zum Mitbestimmungsgesetz ; ErfKomm-Oetker, aaO., § 1 DrittelbG , Rdn. 26 und § 1 MitbestG , Rdn. 6).

  • BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 45.78

    Für die Tätigkeit im Personalrat erforderliche Kenntnisse - Beachtung des Gebots

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  • BVerfG, 24.11.1998 - 1 BvL 2/91

    Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Ausgestaltung der Montan-Mitbestimmung;

    Ihre Bedeutung ist aber durch das Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz - MitbestG) vom 4. Mai 1976 (BGBl I S. 1153) erheblich reduziert worden.

    Mit dem Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz - MitbestG) vom 4. Mai 1976 (BGBl I S. 1153) regelte der Gesetzgeber die Unternehmensmitbestimmung allgemein.

  • BAG, 29.01.1980 - 1 ABR 45/79

    Begriff der leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG

    Auch das MitbestG vom 4.5.1976 (BGBl. I, 1153) rechtfertigt keine Änderung der bisherigen Rechtsprechung mit dem Ziel einer Erweiterung des Kreises der leitenden Angestellten .
  • BVerwG, 11.08.1993 - 6 C 14.92

    Inkompatibilitätsregelung bezüglich Personalratsmandat und Mitgliedschaft in

    Das gilt insbesondere für die als "Gegenbeispiel" angeführte Unternehmensmitbestimmung von Arbeitnehmervertretern nach dem Mitbestimmungsgesetz - MitbestG - (vom 4. Mai 1976, BGBl I S. 1153), die gleichzeitig dem Betriebsrat und dem Aufsichtsrat eines Unternehmens angehören dürfen; denn dort hat der Gesetzgeber aufgrund seiner Gestaltungsfreiheit - ohne daran durch Verfassungsrecht gehindert zu sein, vgl. BVerfGE 50, 290 - bewußt von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Arbeitnehmerinteressen nicht allein mittels einer Vertretung im Betriebsrat Geltung zu verschaffen, sondern sie über gewählte Vertreter auch in das Unternehmensorgan Aufsichtsrat hineinwirken zu lassen.
  • LG Hamburg, 06.02.2018 - 403 HKO 130/17

    Antrag im Statusfeststellungsverfahren zurückgewiesen

    So wurde im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zum MitbestG 1976 festgehalten, dass im Ausschuss Einigkeit bestanden habe, dass sich der Gesetzesentwurf auf Unternehmen und Konzernobergesellschaften beschränke, die ihren Sitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes hätten; im Ausland gelegene Tochtergesellschaften zählten bei der Errechnung der maßgeblichen Arbeitnehmeranzahl nicht mit (vgl. BT-Drucksache 7/4845 S. 4).

    Das MitbestG soll eine gleichberechtigte und gleichgewichtige Teilnahme von Anteilseignern und Arbeitnehmern an den Entscheidungsprozessen im Unternehmen bewirken, indem sich die Kontrollorgane der großen Unternehmen - die Aufsichtsräte - aus der gleichen Zahl von Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammensetzen (vgl. Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, BT-Drucksache 7/4845 S.2).

  • OLG Düsseldorf, 30.10.2006 - 26 W 14/06

    Geltung des Mitbestimmungsgesetzes für inländisches Konzernzwischenunternehmen

    Es wird festgestellt, dass die Antragsgegnerin verpflichtet ist, einen Aufsichtsrat nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes vom 4. Mai 1976 (BGBl. I S. 1153) zu bilden.
  • LG Hamburg, 06.02.2018 - 403 HKO 131/17

    Bijou Brigitte: Antrag im Statusfeststellungsverfahren abgewiesen

  • BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 33/99 R

    Arbeitslosengeld, Erstattungspflicht des Arbeitgebers bei Beendigung eines

  • LG Hamburg, 02.05.2018 - 417 HKO 74/17

    Statusfeststellungsantrag zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats - zählen

  • LAG Hessen, 01.07.2004 - 6 TaBV 9/04

    Aufsichtsratswahl; Wahlkosten; Anwaltsgebühren; Eilbeschlussverfahren;

  • BVerwG, 11.08.1993 - 6 C 8.93

    Inkompatibilitätsregelung bezüglich Personalratsmandat und Mitgliedschaft in

  • BVerwG, 11.08.1993 - 6 C 4.92

    Inkompatibilitätsregelung bezüglich Personalratsmandat und Mitgliedschaft in

  • BAG, 14.11.1979 - 4 AZR 3/78

    Tarifvertragsparteien - Gemeinsame Einrichtung - Gerichte für Arbeitssachen -

  • BVerwG, 28.10.1993 - 6 C 9.93

    Inkompatibilitätsregelung bezüglich Personalratsmandat und Mitgliedschaft in

  • BVerwG, 11.08.1993 - 6 C 19.92

    Inkompatibilitätsregelung bezüglich Personalratsmandat und Mitgliedschaft in

  • LAG Nürnberg, 16.02.2006 - 2 TaBV 9/06

    Wählbarkeit von Arbeitnehmern zum Aufsichtsrat - Altersteilzeit - Behandlung der

  • BVerwG, 21.12.1993 - 6 C 17.92

    Vereinbarkeit von Personalratsmandat und Mitgliedschaft im Großen Senat einer

  • BVerwG, 01.12.1993 - 6 C 16.92

    Technischer Angestellter als nichtwissenschaftliches Personal

  • OLG Düsseldorf, 09.12.1994 - 19 W 2/94

    Richterliche Entscheidung über die Beteiligung von Arbeitnehmervertretern im

  • BVerwG, 21.12.1993 - 6 C 18.92

    Vereinbarkeit des Personalratsmandats mit der Mitgliedschaft im Senat einer

  • BVerwG, 28.10.1993 - 6 C 10.93

    Auslegung von § 12 Abs. 4 S. 3 des Gesetzes über die Wissenschaftlichen

  • OLG Düsseldorf, 13.08.1993 - 19 W 3/90
  • BVerwG, 21.12.1993 - 6 C 15.92

    Vereinbarkeit von Personalratsmandat und Mitgliedschaft im Senat einer

  • LG Düsseldorf, 05.06.1979 - 25 AktE 1/78
  • OLG Karlsruhe, 20.06.1980 - 15 U 171/79

    Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses einer AG; Satzungsänderung über

  • OLG Bremen, 30.04.1980 - 1 W 3/80

    Persönlicher Anwendungsbereich des Mitbestimmungsgesetzes 1976 auf eine GmbH &

  • BVerwG, 27.07.1979 - 6 P 46.78

    Beteiligungsbefugnis der übergeordneten Behörde an Beschlussverfahren bei

  • OLG Frankfurt, 07.06.1985 - 20 W 281/84

    Mitbestimmungsrecht nach § 1 Abs. 1 MitbestG

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