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Gesetzgebung
   BGBl. I 1980 S. 159   

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BGBl. I 1980 S. 159 (https://dejure.org/1980,10008)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1980 Teil I Nr. 7, ausgegeben am 26.02.1980, Seite 159
  • Gesetz zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbauänderungsgesetz 1980 - WoBauÄndG 1980)
  • vom 20.02.1980

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 143/15

    Entstehung eines Vorkaufsrechts des Mieters durch Begründung von

    In den Gesetzesmaterialien finden sich keine ergiebigen Stellungnahmen dazu, aus welchen Gründen die zweite Alternative (Wohnungseigentum soll begründet werden) der ersten Alternative (vollzogene Umwandlung in Wohnungseigentum) gleichgestellt wurde (BT-Drucks. 14/4553, S. 72 [zu § 577 BGB]; 12/3254, S. 40; 12/3013, S. 18; 9/791, S. 12 f. [jeweils zu § 570b BGB aF]; 8/3403, S. 40 f. [zu § 2b WoBindG]).

    (aaa) Soweit in den Materialien zu § 2b WoBindG, in dem die genannte Unterscheidung erstmals aufgenommen wurde, davon die Rede ist (BT-Drucks. 8/3403, S. 41), "das Vorkaufsrecht [stehe] jedoch nur solchen Mietern zu, denen die Wohnung bereits vor Begründung des Wohnungseigentums zum Gebrauch überlassen worden [sei]", handelt es sich ersichtlich nur um eine verkürzte Darstellung des geplanten Regelungsgehalts des § 2b WoBindG, die das (praktische) Schwergewicht der Anwendung dieser Vorschrift auf die Fälle legte, in denen es um begründetes (und nicht um noch im Entstehen begriffenes) Wohnungseigentum ging.

    Das Vorkaufsrecht knüpft ausweislich der Gesetzesmaterialien daran an, dass für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags und nach Überlassung der Wohnräume die Gefahr der Verdrängung aus der Mietwohnung entsteht (vgl. BT-Drucks. 8/3403, S. 41; 9/791, S. 12; 12/3013, S. 18).

  • BGH, 09.07.2003 - VIII ZR 26/03

    Begründung von Wohnungseigentum nach Überlassung an den Mieter

    Die dem § 570 b Abs. 3 BGB a.F. zugrundeliegende Wertung, wonach zur Wahrung der Schutzfunktion des Vorkaufsrechts nach Umwandlungen ein beim Tod des Mieters entstandenes, aber noch nicht ausgeübtes Vorkaufsrecht den nach § 569 a Abs. 1 und 2 BGB a.F. in den Vertrag eintretenden Personen zugute kommen soll (vgl. Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Städtebauwesen und Städtebau zu § 2 b Abs. 2 Satz 2 WoBindG, BT-Drucks. 8/3403, S. 41), spricht im übrigen dafür, dem eintretenden Familienangehörigen auch den durch die frühere Umwandlung schon angelegten Kündigungsschutz für den Fall des Verkaufs des Wohnungseigentums zuzubilligen.
  • BGH, 21.08.2018 - VIII ZR 92/17

    Verzinsung des Kautionsguthabens bei Rückzahlung nach Beendigung des

    Der Gesetzgeber hat die Verzinslichkeit der Mietkaution erst im Jahr 1980 angeordnet, und auch dies zunächst nur für den Teilbereich des sozialen Wohnungsbaus (§ 9 Abs. 5 WoBindG in der Fassung des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1980 vom 20. Februar 1980, BGBl. I S. 159).
  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87

    Vertragsauslegung - Gerichtlicher Vergleich - Wohnungsbauförderungsantrag -

    Durch das Wohnungsbauänderungsgesetz 1980 vom 20. Februar 1980 (BGBl. I S. 159) hat § 43 Abs. 2 Satz 2 II. WoBauG die Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juli 1900 (BGBl. I S. 1085) erhalten.
  • BayObLG, 16.04.1992 - REMiet 4/91

    Rechtsentscheid bei Rüge der sachlichen Zuständigkeit

    a) Das in § 2 b WoBindG geregelte Vorkaufsrecht des Mieters einer öffentlich geförderten Wohnung ist durch das Gesetz zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes - Wohnungsbauänderungsgesetz 1980 - vom 20.2.1980 (BGBl. I S. 159) geschaffen worden.
  • BVerwG, 22.10.1984 - 8 B 56.84

    Verwaltungsverfahren - Wiederaufgreifen - Bestandskraft

    Durch das Gesetz zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbauänderungsgesetzes - WoBauÄndG - 1980) vom 20. Februar 1980 (BGBl. I S. 159) ist die frühere Regelung in § 43 Abs. 2 Satz 2, wonach zwingende höhere Förderungssätze für den Bau von Familienheimen und Eigentumswohnungen festgelegt worden waren, mit Wirkung vom 1. Mai 1980 aufgehoben und durch eine andersgeartete Neuregelung ersetzt worden.
  • BVerwG, 25.09.1987 - 8 C 50.85

    Fortdauer der Wohnungsbindung - Öffentliche Mittel - Freiwillige vorzeitige

    Diese durch das Wohnungsbauänderungsgesetz 1980 vom 20. Februar 1980 (BGBl. I S. 159) neugefaßte Vorschrift ist bei einer Wohnung, bei der vor dem 1. Juli 1980 die öffentlichen Mittel zurückgezahlt worden sind und die bis zum 30. Juni 1980 noch als öffentlich gefördert galt, nach der Überleitungsregelung des § 34 Abs. 7 Satz 2 Buchstabe b) WoBindG 1980 vom 1. Juli 1980 an mit der Maßgabe anzuwenden, daß an die Stelle des Zeitpunkts der Rückzahlung der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vorschrift (§ 16 Abs. 3 WoBindG 1980) tritt.

    Das bestätigt auch die Entstehungsgeschichte (vgl. den Ausschußbericht zum Wohnungsbauänderungsgesetz 1980, BT-Drucks. 8/3403, S. 33).

  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 21.87

    Familienheime - Eigengenutzte Eigentumswohnungen - Wohnungsbau - Bewilligung

    Maßgebend für diese Entscheidung ist die mit dem 1. Mai 1980 in Kraft getretene Fassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes durch das Wohnungsbauänderungsgesetz 1980 vom 20. Februar 1980 (BGBl. I S. 159, 1085).

    Die Neufassung des § 43 Abs. 2 Satz 2 II. WoBauG soll gerade eine flexiblere Bestimmung der Förderungssätze ermöglichen, da "die bisherige starre Vorschrift des § 43 II. WoBauG angesichts des außerordentlich hohen Förderungsaufwands für Sozialmietwohnungen für die öffentliche Eigentumsförderung keinen sachgerechten Maßstab mehr" darstellt (vgl. den Bericht des zuständigen Bundestagsausschusses, BT-Drucks. 8/3403, S. 38).

  • BVerwG, 25.06.1982 - 8 C 15.80

    Rechtsfolge des Unterlassens einer rechtzeitigen Verfahrensrüge gem. § 295

    Weitere Anhaltspunkte können sich u.U. aus § 4 des Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetzes vom 12. Juli 1978 (BGBl. I S. 993), aus § 40 des II. Wohnungsbaugesetzes (in der Fassung der Änderung vom 20. Februar 1980 - BGBl. I S. 159) und - speziell bei einer Belastung durch Immissionen - aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ergeben (s. zum Schutz gegen Straßenlärm - unmittelbar allerdings nur den Fall des Baues oder der wesentlichen Änderung einer öffentlichen Straße betreffend - dessen §§ 41 ff. und dazu BGH, Urteil vom 20. März 1975 - III ZR 215/71 - BGHZ 64, 220, BVerwG, Urteil vom 12. September 1980 - BVerwG 4 C 74.77 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 35 S. 116 [122 ff.] und Korbmacher DÖV 1976, 1 [4 ff.], ferner - zu Fragen des Fluglärms - BVerfG, Beschluß vom 14. Januar 1981 - 1 BvR 612/72 - BVerfGE 56, 54 [74 ff.]).
  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 14.96

    Sozialer Wohnungsbau; Eigentumswohnung; Wohnungseigentum, nachträgliche

    Dem Wunsch aus der wohnungswirtschaftlichen Praxis nach Änderung ist mit Art. 1 Nr. 8 des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1973 vom 21. Dezember 1973 (BGBl I S. 1970) dadurch entsprochen worden, daß in § 8 b WoBindG ein neuer Absatz 7 eingefügt wurde, der durch Art. 1 Nr. 7 des Wohnungsbauänderungesetzes 1980 vom 20. Februar 1980 (BGBl I S. 159) nach Streichung der bisherigen Absätze 2 bis 6 die Stellung als Absatz 2 erhalten hat.
  • BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 85.84

    Wohnungsbau - Wohnflächenberechnung - Steuerbegünstigung

  • BVerwG, 01.10.1986 - 8 C 29.84

    Wohnungsrecht - Wohnberechtigungsschein - Berufsausbildung - Studentische

  • BVerwG, 26.08.1981 - 8 C 47.80

    Anerkennung der Steuerbegünstigung - Wohnungsbauförderung - Selbstständige

  • BVerwG, 17.03.1982 - 8 C 36.80

    Öffentliches Baudarlehn - Vorzeitige Ablösung - Schuldnachlaß - Verwaltungsakt -

  • BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 96.81

    Wohnungsrecht - Darlehn - Widerruf

  • BayObLG, 09.02.1981 - Allg. Reg. 126/80
  • BVerwG, 26.11.1986 - 8 C 121.84

    Steuerbegünstigte Wohnung - Nachträgliche Anerkennung - Nutzung zu

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 15.96

    Genehmigung der Durchschnittsmiete bei nachträglicher Begründung von

  • BVerwG, 03.09.1980 - 8 C 85.79

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Anerkennung nach dem 2. Wohnungsbaugesetz

  • VG Berlin, 14.04.1981 - 16 A 26.81

    Schranken der Ausübung des Ermessens zum Wiederaufgreifen eines

  • BVerwG, 05.06.1986 - 8 B 1.86

    Bescheinigung über die Wohnberechtigung - Voraussetzungen für das Vorliegen eines

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