10.05.1990

Bundestag - Drucksache 11/7103

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1990 S. 2823   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,21016
BGBl. I 1990 S. 2823 (https://dejure.org/1990,21016)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,21016) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil I Nr. 70, ausgegeben am 21.12.1990, Seite 2823
  • Erstes Gesetz zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes
  • vom 17.12.1990

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)

  • BVerwG, 23.10.2008 - 5 C 5.08

    Angehöriger eines Mitglieds der Truppe oder des zivilen Gefolges;

    Im Bundeserziehungsgeldgesetz hat der Gesetzgeber zugunsten dieser Personengruppe durch Gesetz vom 17. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2823; s. dazu BTDrucks 11/7103; 11/8118) eine Regelung (§ 1 Abs. 6 BErzGG; s. nunmehr § 1 Abs. 8 BErzGG) eingefügt, die unter näher bezeichneten Voraussetzungen einen Anspruch auf Erziehungsgeld einräumt.
  • BSG, 03.11.1993 - 14b REg 5/93

    Anspruch auf Gewährung von Erziehungsgeld - Anwendung des

    Eine solche abweichende Regelung ist zugunsten der Ehegatten von NATO-Truppenmitgliedern durch das Erste Bundeserziehungsgeldänderungsgesetz (1. BErzG-ÄndG vom 17. Januar 1990, BGBl I S 2823) eingeführt worden.

    Zwar ist die Bundesregierung beim Entwurf eines 1. BErzG-ÄndG generell von der Zielsetzung ausgegangen, die Anspruchsberechtigung auf Ehepartner von Mitgliedern der NATO-Truppen auszudehnen, die Deutsche oder Staatsangehörige eines EG-Staates sind, "wenn sie schon vor der Versetzung des Mitglieds der Truppe in der Bundesrepublik gelebt haben" (Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drucks 11/7103, S 1).

    Der Bundesrat hatte demgegenüber entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit (BR-Drucks 138/1/90, S 3) vorgeschlagen, die einschränkenden Voraussetzungen des 2. Halbsatzes zu streichen (BT-Drucks 11/7103, S 5).

    Dies führe zu weit höheren Kosten als veranschlagt (BT-Drucks 11/7103, S 7).

  • BVerwG, 23.10.2008 - 5 C 13.08

    Angehöriger eines Mitglieds der Truppe oder des zivilen Gefolges;

    Im Bundeserziehungsgeldgesetz hat der Gesetzgeber zugunsten dieser Personengruppe durch Gesetz vom 17. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2823; s. dazu BTDrucks 11/7103; 11/8118) eine Regelung (§ 1 Abs. 6 BErzGG; s. nunmehr § 1 Abs. 8 BErzGG) eingefügt, die unter näher bezeichneten Voraussetzungen einen Anspruch auf Erziehungsgeld einräumt.
  • BSG, 06.09.1995 - 14 REg 1/95

    Geltungsbereich des BErzGG , Verfassungsmäßigkeit der Neufassung des BErzGG durch

    Der Gesetzgeber hat auch bei späteren Änderungen des BErzGG in anderen Bereichen wiederholt angeordnet, daß der Zeitpunkt der Geburt des Kindes maßgebend ist (vgl. etwa § 39 Abs. 1 Satz 2 BErzGG aF.; § 39 i.d.F. durch das 2. BErzGG-ÄndG [vom 6. Dezember 1991, BGBl I, 2142]; § 1 Abs. 6 BErzGG i.d.F. durch das 1. BErzGG-ÄndG [vom 17. Dezember 1990, BGBl I, 2823] und § 1 Abs. 3 Nr. 3 BErzGG i.d.F. durch das 2. BErzGG-ÄndG).
  • BSG, 10.07.1996 - 14 REg 11/95

    Anspruch auf Erziehungsgeld bei Sprachkurs für Aussiedler

    Die Auswirkung eines Uhg-Bezuges auf den Anspruch auf Erzg war am 2. September 1991, dem Beginn des Uhg-Bezuges, und in der hier streitigen Bezugszeit vom 21. September bis zum 20. November 1991 in § 2 Abs. 2 BErzGG in der Fassung durch Art. 1 Nr. 2 des Ersten Gesetzes zur Änderung des BErzGG (1. BErzGG-ÄndG) vom 17. Dezember 1990 (BGBl I 2823) geregelt.

    Durch diese Änderung sollte klargestellt werden, daß der Bezug von Egg, das nach dem Eingliederungsanpassungsgesetz Aussiedlern und Übersiedlern gewährt wird, die gleiche Wirkung wie der Bezug von Alg hat (BT-Drucks 11/7103 S 4).

  • BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 15/91

    Erziehungsgeld - Pflegeeltern - Verfassungsmäßigkeit - Personensorgerecht -

    Im Verlauf der Beratungen zum 1. BErzGG-ÄndG vom 17. Dezember 1990 (BGBl I 2823) war von der Fraktion "Die Grünen" und der Abgeordneten Frau Schoppe vorgeschlagen worden (BT-Drucks 11/7193), in Abs. 1 Nr. 2 die Worte "für das ihm die Personensorge zusteht" zu streichen.
  • BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 4/97 R

    Anspruch auf Erziehungsgeld bei Arbeitslosengeldbezug

    Seine derzeitige Fassung erhielt § 2 Abs. 2 BErzGG zum 1. Januar 1989 durch das oa Gesetz vom 30. Juni 1989 und, soweit es die Einbeziehung von Arbeitslosenbeihilfe und Eingliederungsgeld und deren Gleichbehandlung mit dem Bezug von Alg betrifft (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 BErzGG), zum 1. Juli 1990 (Art. 1 Nr. 2 und Art. 2 des Ersten Gesetzes zur Änderung des BErzGG vom 17. Dezember 1990 , BGBl I S 2823).

    Diese Differenzierung hat der Gesetzgeber durch die ausdrückliche Einfügung des Bezugs von Arbeitslosenbeihilfe und Eingliederungsgeld in § 2 Abs. 2 Nr. 1 BErzGG statt in § 2 Abs. 2 Nr. 2 BErzGG bestätigt (vgl BT-Drucks 11/7103 S 4).

  • BSG, 03.08.1995 - 7 RAr 62/94

    Anwartschaftsbegründende Wirkung des Bezugs von Erziehungsgeld bei gleichzeitigem

    Da der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 27. September 1985 (BT-Drucks 10/3926) um Überprüfung gebeten hatte, wurde der Terminus der Lohnersatzleistung durch eine Aufzählung von Leistungen in § 2 Abs. 2 Satz 2 BErzGG ersetzt (vgl. BT-Drucks 10/4039; BT-Drucks 10/4148; BT-Drucks 10/4212 S 5), wobei die Alhi ausgenommen war (vgl. zur Fortschreibung dieser Rechtslage durch das Erste Gesetz zur Änderung des BErzGG vom 17. Dezember 1990 - BGBl I 2823 - die BT-Drucks 11/7103).
  • BSG, 06.09.1995 - 14 REg 4/95

    Geltungsbereich des BErzGG

    So heißt es etwa in § 1 Abs. 6 BErzGG idF durch das Erste Gesetz zur Änderung des BErzGG (1. BErzGG-ÄndG) vom 17. Dezember 1990 (BGBl I 2823), Anspruch auf Erzg "für nach dem 30. Juni 1990 geborene Kinder hat unter den Voraussetzungen des Abs. 1 auch der Ehegatte eines Mitglieds der Truppe oder des zivilen Gefolges eines Natomitgliedstaates, der ...", und entsprechend in § 1 Abs. 3 Nr. 3 BErzGG idF durch das Zweite Gesetz zur Änderung des BErzGG und anderer Vorschriften (2. BErzGG-ÄndG) vom 6. Dezember 1991 (BGBl I 2142), "ein nach dem 31. Dezember 1991 geborenes leibliches Kind des nicht sorgeberechtigten Antragstellers, ....".
  • BSG, 29.08.1991 - 4 REg 5/91

    Anspruch auf Erziehungsgeld für Ausländer

    Soweit der beklagte Freistaat unter Hinweis auf § 1 Abs. 6 BErzGG (eingefügt mit Wirkung vom 1. Juli 1990 durch Art. 1 Nr. 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes vom 17. Dezember 1990 - BGBl I S 2823) die Auffassung vertritt, es bedürfe einer spezialgesetzlichen Regelung, daß Bedienstete des Europäischen Patentamtes und ihre Angehörigen in den vom BErzGG begünstigten Personenkreis einbezogen werden könnten, ist dem entgegenzuhalten, daß sich die Rechtslage genau umgekehrt verhält: Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (seit: BSGE 67, 243 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 2; BSGE 67, 238 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 1; jew mwN) geklärt hat, enthält das BErzGG in § 1 Abs. 1 Nr. 1 (jetzt Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Satz 2) eine einseitige Kollisionsnorm, die i.V.m. Abs. 2 und 4 aaO - vorbehaltlich über- oder zwischenstaatlicher Regelungen (dazu BSG SozR 6150 § 13 Nr. 5) - den persönlichen Anwendungsbereich des BErzGG grundsätzlich abschließend regelt.
  • BSG, 28.02.1996 - 14 REg 3/95

    Erziehungsgeld - Personensorgerecht

  • LSG Bayern, 24.01.2002 - L 9 EG 18/00

    Anspruch auf Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG); Ausüben

  • BSG, 29.08.1991 - 4 REg 8/91
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht