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29.04.1991

Bundestag - Drucksache 12/449

Bericht, Urheber: Rechtsausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1991 S. 766   

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BGBl. I 1991 S. 766 (https://dejure.org/1991,17940)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1991 Teil I Nr. 20, ausgegeben am 28.03.1991, Seite 766
  • Gesetz zur Beseitigung von Hemmnissen bei der Privatisierung von Unternehmen und zur Förderung von Investitionen
  • vom 22.03.1991

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

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Wird zitiert von ... (89)

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Inzwischen sind - nach der mündlichen Verhandlung - diese Regelungen durch das Gesetz zur Beseitigung von Hemmnissen bei der Privatisierung von Unternehmen und zur Förderung von Investitionen vom 22. März 1991 (BGBl. I S. 766) novelliert worden.
  • BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 42.98

    Verwaltungsakt; Rücknahme; sachliche Zuständigkeit; Jahresfrist; Verwirkung;

    Über den Antrag der Erben des früheren Eigentümers auf Rückübertragung von Grundstücken des ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebes hätte nach § 25 Satz 2 VermG in der damals geltenden Fassung des Gesetzes vom 22. März 1991 (BGBl I S. 766) das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen entscheiden müssen, weil es sich nicht um eine Singularrestitution, sondern um einen Anspruch auf die Rückgabe von Vermögensgegenständen eines stillgelegten Unternehmens nach Maßgabe des § 6 Abs. 6 a VermG handelte (vgl. auch die den Unternehmensbegriff klarstellende Vorschrift des § 1 Abs. 2 der Unternehmensrückgabeverordnung vom 13. Juli 1991, BGBl I S. 1542).

    Auch nach Einfügung des § 25 Satz 2 VermG durch das Gesetz vom 22. März 1991 (BGBl I S. 766), mit dem die Zuständigkeit für die Rückgabe von Unternehmen nach § 6 VermG erstmals ausdrücklich geregelt wurde, bestand in der Behördenpraxis - wie dem erkennenden Senat aus anderen Verwaltungsstreitsachen bekannt ist - gerade bei vermögensrechtlichen Ansprüchen auf Grundstücke ehemaliger landwirtschaftlicher Betriebe noch längere Zeit Unsicherheit, ob es sich um eine Restitution von Unternehmensresten im Sinne von § 6 Abs. 6 a VermG oder um eine Singularrestitution gemäß § 3 VermG handelte.

  • BGH, 07.12.1998 - II ZR 266/97

    Zulässigkeit pauschalierten Bestreitens; Wirksamkeit der Neufestsetzung der

    a) Das Verfahren der Neufestsetzung des Kapitals ist in den durch das Hemmnisbeseitigungsgesetz vom 22. März 1991 (BGBl. I S. 766, 787) in das DMBilG eingefügten Vorschriften der §§ 56 a bis 56 d geregelt.
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