22.11.1995

Bundestag - Drucksache 13/3057

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1995 S. 1814   

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https://dejure.org/1995,27615
BGBl. I 1995 S. 1814 (https://dejure.org/1995,27615)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1995 Teil I Nr. 66, ausgegeben am 22.12.1995, Seite 1814
  • Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Reform der agrarsozialen Sicherung (ASRG-ÄndG)
  • vom 15.12.1995

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (33)

  • BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99

    Alterssicherung der Landwirte

    § 1 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) vom 29. Juli 1994 (BGBl I S. 1890) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Reform der agrarsozialen Sicherung (ASRG-ÄndG) vom 15. Dezember 1995 (BGBl I S. 1814, ber. BGBl 1996 I, S. 683).

    Der Gesetzgeber änderte deshalb mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Reform der agrarsozialen Sicherung (ASRG-ÄndG) vom 15. Dezember 1995 (BGBl I S. 1814) die maßgeblichen Vorschriften.

  • BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 12/99 R

    Altersrente - Gewährung - Wartezeit - Landwirtschaft - Ehegatte -

    Vielmehr ist in dem Entwurf des ASRG-ÄndG sowohl als Problem als auch als Lösung ausgeführt, die bisherigen Reformneuregelungen hätten bei der Anrechnung von Beitragszeiten für Ehegatten von Weiterentrichtern z.T. zu Härtefällen geführt, die beseitigt werden sollten (BT-Drucks 13/2747 S 1 zu A), und deshalb solle das Änderungsgesetz leistungsrechtliche Verbesserungen bei der Anrechnung ehezeitbezogener Beitragszeiten vor 1995 für Ehegatten von Weiterentrichtern bringen (BT-Drucks 13/2747 S 1 zu B und S 12 zu II).

    Demgegenüber wird allerdings in der Begründung zur Änderung des § 92 Abs. 1 Satz 1 aaO ausgeführt (BT-Drucks 13/2747 S 15, zu Nr. 20 Buchstabe a, Doppelbuchstabe aa):.

    Dem folgend wird die Ergänzung des § 92 Abs. 2 Satz 1 aaO ("für diese Zeit ist § 90 Abs. 1 bis 5 nicht anzuwenden") als Folgeänderung erläutert (BT-Drucks 13/2747 S 15, zu Nr. 20 Buchstabe b, Doppelbuchstabe aa):.

    Damit stimmt die Begründung des Gesetzesentwurfs überein (BT-Drucks 13/2747 S 15 zu Buchstabe a, Doppelbuchstabe dd):.

    Denn die Einbeziehung der Zeiten der allgemeinen Rentenversicherung führt insgesamt zu Mehrausgaben von jährlich 5 Millionen DM (BT-Drucks 13/2747, S 20, C "Finanzieller Teil"), wovon auf die Ehegatten von Weiterversicherten allenfalls ein Bruchteil entfällt.

  • BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 5/99 R

    Berücksichtigung von sog. zugesplitteten Zeiten in der Alterssicherung der

    Vielmehr ist in dem Entwurf des ASRG-ÄndG sowohl als Problem als auch als Lösung ausgeführt, die bisherigen Reformneuregelungen hätten bei der Anrechnung von Beitragszeiten für Ehegatten von Weiterentrichtern z.T. zu Härtefällen geführt, die beseitigt werden sollten (BT-Drucks 13/2747 S 1 zu A), und deshalb solle das Änderungsgesetz leistungsrechtliche Verbesserungen bei der Anrechnung ehezeitbezogener Beitragszeiten vor 1995 für Ehegatten von Weiterentrichtern bringen (BT-Drucks 13/2747 S 1 zu B und S 12 zu II).

    Demgegenüber wird allerdings in der Begründung zur Änderung des § 92 Abs. 1 Satz 1 aaO ausgeführt (BT-Drucks 13/2747 S 15, zu Nr. 20 Buchstabe a, Doppelbuchstabe aa):.

    Dem folgend wird die Ergänzung des § 92 Abs. 2 Satz 1 aaO ("für diese Zeit ist § 90 Abs. 1 bis 5 nicht anzuwenden") als Folgeänderung erläutert (BT-Drucks 13/2747 S 15, zu Nr. 20 Buchstabe b, Doppelbuchstabe aa):.

    Damit stimmt die Begründung des Gesetzesentwurfs überein (BT-Drucks 13/2747 S 15 zu Buchstabe a, Doppelbuchstabe dd):.

    Denn die Einbeziehung der Zeiten der allgemeinen Rentenversicherung führt insgesamt zu Mehrausgaben von jährlich 5 Millionen DM (BT-Drucks 13/2747, S 20, C "Finanzieller Teil"), wovon auf die Ehegatten von Weiterversicherten allenfalls ein Bruchteil entfällt.

  • BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 3/99 R

    Beitragsfreie Anrechnung von Ehezeiten in der Alterssicherung der Landwirte,

    Vielmehr ist in dem Entwurf des ASRG-ÄndG sowohl als Problem als auch als Lösung ausgeführt, die bisherigen Reformneuregelungen hätten bei der Anrechnung von Beitragszeiten für Ehegatten von Weiterentrichtern z.T. zu Härtefällen geführt, die beseitigt werden sollten (BT-Drucks 13/2747 S 1 zu A), und deshalb solle das Änderungsgesetz leistungsrechtliche Verbesserungen bei der Anrechnung ehezeitbezogener Beitragszeiten vor 1995 für Ehegatten von Weiterentrichtern bringen (BT-Drucks 13/2747 S 1 zu B und S 12 zu II).

    Demgegenüber wird allerdings in der Begründung zur Änderung des § 92 Abs. 1 Satz 1 aaO ausgeführt (BT-Drucks 13/2747 S 15, zu Nr. 20 Buchstabe a, Doppelbuchstabe aa):.

    Dem folgend wird die Ergänzung des § 92 Abs. 2 Satz 1 aaO ("für diese Zeit ist § 90 Abs. 1 bis 5 nicht anzuwenden") als Folgeänderung erläutert (BT-Drucks 13/2747 S 15, zu Nr. 20 Buchstabe b, Doppelbuchstabe aa):.

    Damit stimmt die Begründung des Gesetzesentwurfs überein (BT-Drucks 13/2747 S 15 zu Buchstabe a, Doppelbuchstabe dd):.

    Denn die Einbeziehung der Zeiten der allgemeinen Rentenversicherung führt insgesamt zu Mehrausgaben von jährlich 5 Millionen DM (BT-Drucks 13/2747, S 20, C "Finanzieller Teil"), wovon auf die Ehegatten von Weiterversicherten allenfalls ein Bruchteil entfällt.

  • BSG, 11.12.2003 - B 10 LW 17/02 R

    Alterssicherung der Landwirte - Nichtberücksichtigung der von einem Landwirt als

    Diese Mitteilung machte die Beklagte für die Zeit vom 1. Oktober 1981 bis zum 30. November 1994 (157 Kalendermonate) unter Hinweis auf die durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Reform der agrarsozialen Sicherung (ASRG-ÄndG) vom 15. Dezember 1995 (BGBl I 1814) geschaffene Rechtslage rückgängig (Bescheid vom 12. September 1996; Widerspruchsbescheid vom 19. Dezember 1996).

    Nach der von der Beklagten hier im Rentenbescheid vom 20. Juli 2000 angewendeten Neufassung des § 92 Abs. 1 Satz 1 ALG durch das ASRG-ÄndG vom 15. Dezember 1995 (BGBl I 1814) waren nur noch Beiträge für solche Zeiten anzurechnen, "für die der andere Ehegatte Beiträge als Landwirt zur Altershilfe gezahlt hat".

  • BSG, 23.10.1996 - 4 RLw 7/96

    Kürzung eines Altersgeldes nach § 50 Abs. 1 S. 1 GAL

    Etwas anderes ergebe sich schließlich nicht aus der durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Reform der agrarsozialen Sicherung (ASRG-ÄndG) vom 15. Dezember 1995 (BGBl I S 1814) mit Wirkung ab 1. Januar 1995 (vgl. Art. 5 Abs. 2 ASRG-ÄndG) geänderten Fassung von § 129 Abs. 1 Satz 1 und 3 ALG.

    Keine inhaltlichen Abweichungen hat auch die - aufgrund der geänderten Terminologie notwendige - Änderung von § 129 ALG durch Art. 1 Nr. 30 a Buchst. a des ASRG-ÄndG vom 15. Dezember 1995 (BGBl I, S. 1814) gebracht, die rückwirkend zum 1. Januar 1995 in Kraft getreten ist: Mit der ausdrücklichen Erwähnung von "Renten wegen Todes" soll vielmehr ausdrücklich an die bis zum 31. Dezember 1994 bestehenden Verhältnisse angeknüpft werden (vgl. BT-Drucks 13/3057, S. 29).

  • BSG, 17.07.2003 - B 10 LW 15/01 R

    Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht - Forstwirtsehegatte - Land-

    Die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide vom 29. Juni 1999 und 9. August 1999 (in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 1. Februar 2000), die beide selbstständig tragend eine Versicherungspflicht der Klägerin ab dem 1. Oktober 1997 festgestellt haben, beurteilt sich nach § 1 ALG in der ab 1. Januar 1995 gültigen Fassung des Agrarsozialreform-Änderungsgesetzes (ASRG-ÄndG) vom 15. Dezember 1995 (BGBl I 1814), die mit Wirkung vom 1. Januar 2001 durch Art. 10 Nr. 2 Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20. Dezember 2000 (BGBl I 1827) geändert worden ist.
  • BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 22/99 R

    Befreiung von Versicherungspflicht - Landwirtschaftliche Alterskasse - Landwirt -

    Zwar würde im Falle des Klägers die Anwendung des Rechtsgedankens auch aus Satz 4 der genannten Vorschrift (s hierzu ebenfalls die Senatsurteile vom 28. März 2000, B 10 LW 2/99 R und B 10 LW 4/99 R) daran scheitern, daß diese Teilregelung (eingeführt durch Art. 1 Nr. 13 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Reform der agrarsozialen Sicherung vom 15. Dezember 1995, BGBl I 1814) erst am 23. Dezember 1995 in Kraft getreten ist (Art. 5 Abs. 1 ASRG-ÄndG).
  • BVerfG, 22.04.2004 - 1 BvR 1372/98

    Verfassungsmäßigkeit der Versicherungspflicht sog. Bestandsbäuerinnen in der

    Für diese Gruppe wurde durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Reform der agrarsozialen Sicherung (ASRG-ÄndG) vom 15. Dezember 1995 (BGBl I S. 1814, ber. 1996 I S. 683) rückwirkend zum 1. Januar 1995 § 85 Abs. 3 a in das Alterssicherungsgesetz eingefügt.
  • BSG, 08.10.1998 - B 10 LW 9/97 R

    Befreiung von der Pflichtversicherung in der landwirtschaftlichen Alterskasse

    Die Beklagte hat mit dem angefochtenen Bescheid zu Recht festgestellt, daß die Klägerin nicht auf Dauer für die Zeit ab 1. Januar 1995 nach § 85 Abs. 3a ALG idF durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Reform der agrarsozialen Sicherung vom 15. Dezember 1995 ( BGBl I 1814, ber BGBl I 1996, 683) von der ab 1. Januar 1995 bestehenden Versicherungspflicht als Ehegattin eines Landwirts (vgl § 1 Abs. 2 iVm § 1 Abs. 3 Satz 1 ALG) in der Alterssicherung der Landwirte befreit ist.

    Die von der Klägerin behauptete Beeinflussung der Eheleute beim Wechsel des Erziehungsurlaubs-Berechtigten gem § 16 Abs. 1 S 2 ErzGG konnte durch das hier zur Prüfung gestellte Gesetz schon deshalb nicht eintreten, weil der Berechtigtenwechsel bereits im Jahre 1994 (oder ggf davor) eingetreten sein und damit vor dem Erlaß der Befreiungsregelung in § 85 Abs. 3a ALG idF des ASRG-ÄndG vom 15. Dezember 1995 liegen mußte; die Entscheidung der Eheleute war damit bereits abgeschlossen, als das ASRG-ÄndG die sich aus dem ASRG 1995 ergebenden Härten zum Anlaß einer Neuregelung haben (vgl BT-Drucks 13/2747 vom 24. Oktober 1995, S 1, 12).

  • BSG, 07.12.2000 - B 10 LW 10/00 R

    Befreiung des Landwirtsehegatten von der Versicherungspflicht in der

  • BSG, 08.05.1996 - 6 RKa 16/95

    Besetzung der Kammern und Senate für Kassen- bzw Vertragsarztrecht, Verzicht auf

  • BSG, 02.12.1999 - B 10 LW 6/99 R

    Keine Befreiung von der Alterssicherung der Landwirte bei Arbeitslosenhilfebezug

  • BSG, 19.10.2000 - B 10 LW 14/99 R

    Befreiung von Versicherungspflicht - Alterssicherung der Landwirte -

  • BSG, 02.12.1999 - B 10 LW 15/98 R

    Abschaffung der Beitragserstattung an mitarbeitende Familienangehörige

  • BSG, 23.09.2004 - B 10 LW 4/03 R

    Verfassungsmäßigkeit von § 92 Abs. 1 S. 1 ALG

  • BSG, 11.12.2003 - B 10 LW 12/02 R

    Alterssicherung der Landwirte - Rentenzuschlag - Zeiten einer freiwilligen

  • BSG, 07.12.2000 - B 10 LW 10/00
  • BSG, 23.09.2004 - B 10 LW 18/02 R

    Verfassungsmäßigkeit von § 92 Abs. 1 S. 1 ALG

  • BSG, 28.03.2000 - B 10 LW 2/99 R

    Beitragszuschuß in der Alterssicherung der Landwirte bei rückwirkender

  • BSG, 19.10.2000 - B 10 LW 20/99 R

    Befreiung von Versicherungspflicht - Ehemaliger Landwirt - Landwirtschaftliches

  • BSG, 28.03.2000 - B 10 LW 4/99 R

    Beitragszuschuß in der Alterssicherung der Landwirte bei rückwirkender

  • BSG, 02.12.1999 - B 10 LW 9/99 R

    Keine Befreiung von der Alterssicherung der Landwirte bei Arbeitslosenhilfebezug

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2003 - L 10 LW 6/02

    Rentensteigernde Berücksichtigung der gemäß § 27 Altershilfe für Landwirte (GAL)

  • BSG, 19.10.2000 - B 10 LW 1/99 R

    Befreiung von Versicherungspflicht - Alterssicherung der Landwirte -

  • BSG, 08.05.1996 - 6 RKa 20/95

    Ausschluss eines ehrenamtlichen Richters; Richter aus den Kreisen der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.08.2003 - L 10 LW 36/02

    Rechtmäßigkeit einer Abschmelzung einer gewährten Altersrente; Möglichkeit der

  • BSG, 18.03.1999 - B 10 LW 9/98 B

    Vergleichbare Leistungen von einem Sozialleistungsträger iS des § 3 Abs. 4 S. 2

  • LSG Bayern, 29.05.2002 - L 4 KR 131/00

    Befreiung von Eigenanteilen und Zuzahlungen zur zahnärztlichen Behandlung ;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2001 - L 8 LW 16/00

    Rentenversicherung

  • BSG, 23.10.1996 - 4 RLw 5/96

    Fortbestand eines beitragsfreien Pflichtversicherungsverhältnisses über die

  • LSG Niedersachsen, 21.03.2001 - L 2 RI 57/00
  • LSG Hamburg, 19.01.2005 - L 1 LW 1/02

    Neufeststellung der Produktionsaufgaberente für einen Landwirt; Rücknahme des

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