28.02.1996
Bundestag - Drucksache 13/3907
Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
Deutscher BundestagGesetzgebung
BGBl. I 1996 S. 659 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 24, ausgegeben am 07.05.1996, Seite 659
- Zweites Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (Zweites SGB VI-Änderungsgesetz - 2. SGB VI-ÄndG)
- vom 02.05.1996
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (77)
- BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung …
Dabei hat der Große Senat auch auf den Zweck der in Reaktion auf den Vorlagebeschluss erfolgten Gesetzesänderung durch das 2. SGB VI-Änderungsgesetz (2. SGB VI-ÄndG) vom 2.5.1996 (BGBl I 659) abgestellt.Diese Gesetzesänderung sollte - unabhängig von der grundsätzlich erforderlichen Neuordnung des Rechts der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - bereits vorab "einer Ausweitung der konkreten Betrachtungsweise auf leistungsgeminderte, aber noch vollschichtig einsatzfähige Versicherte entgegenwirken" (vgl Begründung zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP vom 6.2.1996, BT-Drucks 13/3697 S 3, zu II) .
Es sei Zielsetzung der Gesetzesänderung, konkrete Ermittlungen auf dem Arbeitsmarkt, welche Verweisungstätigkeiten mit wie vielen Arbeitsplätzen es im Einzelfall gebe, auch künftig entbehrlich zu machen (BT-Drucks 13/3697 S 4, zu Art. 1 Nr. 2 - § 43 Abs. 2) .
- BSG, 19.12.1996 - GS 2/95
Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer …
Die Erheblichkeit der so verstandenen Vorlagefragen ist nicht anders zu beurteilen, weil § 44 SGB VI, seit 1992 anstelle des § 1247 Reichsversicherungsordnung (RVO) Anspruchsgrundlage für die Rente wegen EU, nach dem Vorlagebeschluß durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (2. SGB VI-ÄndG) vom 2. Mai 1996 (BGBl I 659) dahin ergänzt worden ist, daß erwerbsunfähig nicht ist, wer eine Tätigkeit vollschichtig ausüben kann, wobei die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen ist. - BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 42/08 R
Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld - Erwerbsfähigkeit trotz …
Dies ist schon deshalb nicht zwingend, weil bei einem unterhalbschichtigen Leistungsvermögen, das übergangsrechtlich zum Bezug einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit berechtigt (vgl § 44 Abs. 2 SGB VI in der Fassung des Gesetzes vom 2. Mai 1996 [BGBl I 659] iVm § 302b Abs. 1 SGB VI in der Fassung des Gesetzes vom 20. Dezember 2000 [BGBl I 1827]), durchaus ein Restleistungsvermögen von mindestens drei Stunden täglich vorliegen könnte.
- BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Berufsunfähigkeit - …
Nach § 44 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB VI aF, neugefasst mit Wirkung ab 8. Mai 1996 durch das 2. SGB VI-ÄndG vom 2. Mai 1996 (BGBl I 659), ist nicht erwerbsunfähig, wer eine Tätigkeit vollschichtig ausüben kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen.Es spielt deshalb auch keine Rolle, dass § 44 Abs. 2 SGB VI aF bei der Definition des Versicherungsfalles der Erwerbsunfähigkeit nur von einer Minderung der Erwerbsfähigkeit "wegen Krankheit oder Behinderung" spricht, solange nach der Rechtsprechung des Großen Senats - und auch dem Willen des Gesetzgebers des 2. SGB VI-ÄndG (vgl BT-Drucks 13/3697 S 3, 4) - bei der Prüfung der Erwerbsunfähigkeit Ungelernter - vorausgesetzt, es liegt eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vor - die konkrete Betrachtungsweise gilt.
- BSG, 14.05.1996 - 4 RA 60/94
Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit, …
Das Zweite Gesetz zur Änderung des SGB VI (2. SGB VI-ÄndG) vom 2. Mai 1996 (BGBl I 659 vom 7. Mai 1996) hat diese Rechtsprechung jetzt durch Einfügung von § 43 Abs. 2 Satz 3 (§ 44 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB VI) und von § 302b Abs. 3 SGB VI - auch für alle noch nicht bindend beschiedenen Anträge auf Bewilligung einer BU-Rente - klarstellend verbindlich festgeschrieben und einer weiteren richterlichen "Rechtsfortbildung" entzogen; dort heißt es: "berufsunfähig ist nicht, wer eine zumutbare Tätigkeit vollschichtig ausüben kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen". - BSG, 18.07.1996 - 4 RA 33/94
Anspruch auf Zeitrente wegen Berufsunfähigkeit, Berücksichtigung der …
Insoweit hat demgemäß das Zweite Gesetz zur Änderung des SGB VI (2. SGB VI-ÄndG) vom 2. Mai 1996 (BGBl I 659) in seinen §§ 43 Abs. 2 Satz 4, 44 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2, 302b Abs. 3 klargestellt, daß die Arbeitsmarktlage bei der Beurteilung der Berufsfähigkeit (Erwerbsfähigkeit) jedenfalls eines vollschichtig in einem fachlich zumutbaren Beruf einsetzbaren Versicherten auch in allen nach dem AVG (oder der RVO) noch nicht bindend (bestands- oder rechtskräftig) entschiedenen Fällen außer Betracht zu bleiben hat (Senatsurteil vom 14. Mai 1996, 4 RA 60/94, zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil des 5. Senats des BSG vom 12. Juni 1996, 5 RJ 2/96, zur Veröffentlichung vorgesehen). - BSG, 30.06.1997 - 8 RKn 21/96 Im übrigen müsse die Arbeitsmarktlage im Bergbau schon deshalb unberücksichtigt bleiben, da § 43 Abs. 2 SGB VI durch das 2. Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (2. SGB VI-ÄndG) vom 2. Mai 1996 (BGBl I 659) ergänzt worden sei.
Die Berücksichtigung dieses Umstandes bei der Prüfung eines Anspruchs auf Rente wegen BU ist vielmehr auch nach Inkrafttreten des § 43 Abs. 2 letzter Satz SGB VI idF des 2. SGB VI-ÄndG vom 2. Mai 1996 (BGBl I 659) möglich.
Insbesondere sind die in der Rechtsprechung des BSG entwickelten Seltenheitsfälle weiterhin anzuwenden (Ausschußbericht, BT-Drucks 13/3907, S 6).
- BSG, 29.04.1997 - 8 RKn 19/96
Zugänglichkeit von Arbeitsplätzen als Lampenwärter und Verwieger - Wahrung des …
In der Sache meint die Beklagte, der Kläger sei schon deshalb nicht berufsunfähig (bu), da mit dem 2. Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (2. SGB VI-ÄndG) vom 2. Mai 1996 (BGBl I 659) § 43 Abs. 2 SGB VI dahingehend ergänzt worden sei, daß nicht bu sei, wer eine zumutbare Tätigkeit vollschichtig ausüben könne, wobei die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen sei.Die Berücksichtigung dieses Umstandes bei der Prüfung eines Anspruchs auf Rente wegen Berufsunfähigkeit ist vielmehr auch nach Inkrafttreten des § 43 Abs. 2 letzter Satz SGB VI idF des 2. SGB VI-ÄndG vom 2. Mai 1996 (BGBl I 659) möglich.
Insbesondere sind die in der Rechtsprechung des BSG entwickelten Seltenheitsfälle weiterhin anzuwenden (Ausschußbericht, BT-Drucks 13/3907, S 6 zu IV).
- BSG, 12.06.1996 - 5 RJ 2/96
Sachentscheidung bei Vorlage an Großen Senat, Berücksichtigung der …
Im übrigen hat der Gesetzgeber durch die im Zweiten Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (Zweites SGB VI-Änderungsgesetz - 2. SGB VI-ÄndG) vom 2. Mai 1996 (BGBl I S 659) vorgenommene Ergänzung des § 43 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI) klargestellt, daß nicht berufsunfähig ist, wer eine zumutbare Tätigkeit vollschichtig ausüben kann, wobei die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen ist.Dabei kann es wegen der klarstellenden Funktion der Rechtsänderung (BT-Drucks 13/2590 S 19; 13/3697 S 1, 3 ff; 13/3907 S 1, 5 ff) keinen Unterschied machen, ob der Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung nach den Vorschriften des SGB VI oder - wie im Falle der Klägerin - nach den im wesentlichen gleichlautenden Normen der §§ 1246, 1247 der Reichsversicherungsordnung zu beurteilen ist.
- LSG Thüringen, 30.09.2009 - L 3 R 365/08
Voraussetzungen für einen Rentenanspruch wegen Erwerbsminderung; Übertragung der …
Allerdings wurde mit dem 2. Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch vom 2. Mai 1996 (BGBl. I S. 659, 2. SGB VI Änderungsgesetz) die Formulierung in § 43 Abs. 2 Satz 4 SGB VI eingeführt, wonach berufsunfähig nicht ist, wer eine zumutbar Tätigkeit vollschichtig ausüben kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen. - LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - L 22 R 478/11
Wehrpflicht - Rentenberechnung - Beitrittsgebiet
- BSG, 18.09.1996 - 5 RJ 106/95
Anspruch auf Gewährung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Gewährung einer Rente …
- BSG, 18.09.1996 - 5 RJ 102/95
Anspruch auf Gewährung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Gewährung einer Rente …
- LSG Bayern, 15.09.2004 - L 13 RA 199/02
Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit; Definition der Begriffe …
- BSG, 28.10.1996 - 8 RKn 5/96
Anspruch auf Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit - Berufsunfähigkeit eines …
- BSG, 12.06.1996 - 5 RJ 96/95
- BSG, 12.06.1996 - 5 RJ 98/95
- BSG, 12.06.1996 - 5 RJ 88/95
- LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2005 - L 1 RA 133/00
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2004 - L 4 RJ 72/03
Rentenversicherung
- BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 15/96
Verweisbarkeit bei Rente wegen verminderter bergmännischer Berufsfähigkeit
- BSG, 19.12.1996 - GS 4/95
Gefahr einer Verschlossenheit des Arbeitsmarktes - Anforderungen an die …
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - L 22 R 688/11
Rentenwert Ost - Rentenformel
- LSG Brandenburg, 24.04.2001 - L 2 RA 246/99
- LSG Brandenburg, 12.12.2000 - L 2 RA 111/99
Dynamisierung von Witwenrente; Zahlbetragsgarantie im Beitrittsgebiet; …
- LSG Baden-Württemberg, 16.07.2003 - L 2 RJ 574/02
Verweisbarkeit eines Schreiners beim Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente
- LSG Brandenburg, 12.12.2000 - L 2 RA 165/96
- BSG, 19.12.1996 - GS 3/95
Gefahr einer Verschlossenheit des Arbeitsmarktes - Anforderungen an die …
- LSG Brandenburg, 08.04.2003 - L 2 RJ 147/00
Gewährung von Rente wegen Berufsunfähigkeit; Einschränkung der Erwerbsfähigkeit; …
- LSG Brandenburg, 13.03.2001 - L 2 RA 94/00
- LSG Bayern, 04.06.2003 - L 13 RA 100/01
Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ; Voraussetzungen für das …
- BSG, 19.03.1997 - 5 RJ 18/96
Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Voraussetzungen der …
- LSG Bayern, 15.09.2004 - L 13 RA 259/02
Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Definition des Begriffs …
- LSG Bayern, 26.05.2004 - L 13 RA 117/02
Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; …
- LSG Brandenburg, 04.02.2004 - L 2 RJ 54/02
Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Vorliegen einer …
- LSG Bayern, 09.04.2003 - L 13 RA 59/02
Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Beschäftigung als …
- LSG Bayern, 12.03.2003 - L 13 RA 167/00
Arbeitsmarktlage; Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; …
- LSG Bayern, 30.07.2002 - L 5 RJ 98/02
Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit an einen an der Neigung …
- LSG Brandenburg, 22.10.2003 - L 2 RA 87/99
Streitigkeit über die Gewährung von Rente wegen Berufsunfähigkeit; Beschäftigung …
- LSG Brandenburg, 19.08.2003 - L 2 RJ 130/01
Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit; Weitergeltung …
- LSG Bayern, 30.07.2002 - L 5 RJ 558/01
- LSG Bayern, 30.07.2002 - L 5 RJ 178/02
Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit; Anspruch auf Rente wegen …
- LSG Berlin, 12.09.2001 - L 6 RJ 83/00
Weitergewährung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit auf Dauer ; Begriffe der …
- LSG Berlin, 26.07.2001 - L 8 RJ 55/00
Gewährung einer Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit; Begriff der …
- LSG Bayern, 15.05.2001 - L 16 RJ 209/98
- BSG, 23.10.1996 - 4 RA 72/95
Berufsunfähigkeits-Rente
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2005 - L 22 RJ 50/04
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Berufsunfähigkeit - Imbissverkäufer - …
- LSG Bayern, 13.07.2005 - L 1 R 105/05
Anspruch eines Serben auf eine deutsche Rente wegen verminderter …
- LSG Berlin, 16.01.2004 - L 5 RJ 13/02
Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit; Beschäftigung als Fliesenlegerin; …
- LSG Bayern, 14.05.2003 - L 13 RA 9/02
Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Vorliegen einer …
- LSG Brandenburg, 24.09.2002 - L 2 RA 62/00
Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit nach § 43 Abs. 1 Satz 1 …
- LSG Berlin, 25.08.2000 - L 5 RJ 71/98
Gewährung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit wegen eines Blasenleidens; …
- BSG, 23.10.1996 - 4 RA 30/95
Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit (BU) - Vorliegen einer …
- LSG Hamburg, 03.03.2004 - L 1 RJ 6/02
Berufsunfähigkeit - Briefzusteller - tarifliche Eingruppierung - …
- LSG Bayern, 17.09.2003 - L 13 RA 174/01
Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Beschäftigung als …
- LSG Bayern, 03.09.2002 - L 5 RJ 418/00
Voraussetzungen der Gewährung einer Rente wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit; …
- LSG Bayern, 14.03.2002 - L 14 RJ 52/01
Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit; Rückwirkende …
- LSG Bayern, 18.03.1998 - L 16 RJ 99/96
Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Nachweis der Reise-, …
- LSG Sachsen-Anhalt, 16.06.2004 - L 1 RA 31/01
- LSG Baden-Württemberg, 19.03.2002 - L 9 RJ 1324/99
- LSG Berlin, 05.06.2000 - L 16 RJ 32/97
Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung bzw. auf Übergangsgeld; Voraussetzungen …
- LSG Berlin, 15.05.2000 - L 16 RJ 56/97
Anspruch auf Rente wegen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit; Bestehen …
- LSG Hamburg, 14.06.2006 - L 1 R 182/05
Anforderungen an die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bzw. …
- LSG Bayern, 19.09.2002 - L 14 RA 113/01
- LSG Brandenburg, 18.06.2002 - L 2 RA 132/01
- BSG, 12.06.1996 - 5 RJ 94/95
- BSG, 12.06.1996 - 5 RJ 90/95
- BSG, 12.06.1996 - 5 RJ 110/95
- LSG Sachsen-Anhalt, 14.02.2008 - L 1 RA 45/05
- LSG Sachsen-Anhalt, 21.07.2005 - L 1 RA 341/04
- LSG Bayern, 28.01.2003 - L 5 RJ 395/01
- LSG Sachsen-Anhalt, 11.09.2002 - L 1 RA 40/00
- BSG, 12.06.1996 - 5 RJ 92/95
- BSG, 12.06.1996 - 5 RJ 104/95
- LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2003 - L 1 RA 106/00
- LSG Schleswig-Holstein, 23.07.2002 - L 7 RJ 2/01
Erwerbsunfähigkeit bei Behinderten - Werkstatt für Behinderte - allgemeiner …
- BSG, 12.06.1996 - 5 RJ 108/95