21.03.1997

Bundestag - Drucksache 13/7324

Gesetzentwurf

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1997 S. 1607   

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BGBl. I 1997 S. 1607 (https://dejure.org/1997,28019)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 45, ausgegeben am 04.07.1997, Seite 1607
  • Dreiunddreißigstes Strafrechtsänderungsgesetz - §§ 177 bis 179 StGB (33. StrÄndG)
  • vom 01.07.1997

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (43)

  • BGH, 12.01.2011 - 1 StR 580/10

    BGH stärkt Schutz behinderter Menschen vor sexuellen Übergriffen

    Weiter hat der Senat zuvor klargestellt, dass durch die Aufnahme der 3. Begehungsalternative (unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage) neben der Anwendung von Gewalt und der Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben in den Tatbestand der Vergewaltigung durch das 33. StrÄndG vom 1. Juli 1997 (BGBl. I 1607) eine Erweiterung der Strafbarkeit eingetreten ist.

    Die Einführung dieser 3. Alternative des § 177 Abs. 1 StGB dient - wie auch die Gesetzesmaterialien belegen (BT-Drucks. 13/7324, S. 6 und BT-Drucks. 13/4543, S. 2) - eindeutig der Schließung von als untragbar empfundenen Strafbarkeitslücken, wobei die vom Gesetzgeber ins Auge gefassten Fälle kein "Weniger" gegenüber den beiden anderen Begehungsalternativen darstellen, sondern es sollten eigenständige weitere Fallkonstellationen erfasst werden wie z.B. auch die früher unter § 237 StGB aF fallenden Entführungsfälle (BT-Drucks. 13/324, S. 6 f.).

    Aus der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Rechtsausschusses des Bundestages zum 33. StrÄndG ergibt sich, dass die 1997 neu geschaffene Begehungsvariante auch darauf abzielte, den Schutz geistig und körperlich behinderter Menschen, deren Widerstandsfähigkeit eingeschränkt ist, vor erzwungenen sexuellen Übergriffen zu verbessern (BT-Drucks. 13/7663, S. 4 und 5).

  • BGH, 27.05.1998 - 3 StR 204/98

    Versuchte Vergewaltigung neben vollendeter sexueller Nötigung nach dem 6.

    der Urteilsgründe wegen "versuchter Vergewaltigung" verurteilt und die Strafe dem nach §§ 23, 49 StGB gemilderten Strafrahmen des § 177 Abs. 3 Satz 1 StGB i.d.F. des 33. StrÄndG vom 1. Juli 1997 (BGBl I 1607; jetzt § 177 Abs. 2 Satz 1 i.d.F. des 6. StrRG vom 26. Januar 1998, BGBl I 164) entnommen.

    Danach hat der Angeklagte neben einer versuchten Vergewaltigung den Tatbestand des § 177 Abs. 1 StGB i.d.F. des 33. StrÄndG vom 1. Juli 1997 (BGBl I 1607; jetzt § 177 Abs. 1 i.d.F. des 6. StrRG vom 26. Januar 1998, BGBl I 164) erfüllt und eine vollendete sexuelle Nötigung begangen.

    Die früher als eigener Straftatbestand erfaßte Vergewaltigung (der erzwungene Beischlaf) ist auch nicht als Qualifikation geregelt, sondern ist (unter Erweiterung der dem Begriff unterfallenden Handlungen) zu einem von mehreren Regelbeispielen für einen besonders schweren Fall der sexuellen Nötigung geworden (§ 177 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB i.d.F. des 33. StrÄndG vom 1. Juli 1997 [BGBl I 1607]; § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 i.d.F. des 6. StrRG vom 26. Januar 1998 [BGBl I 164]).

  • BVerfG, 01.07.2004 - 2 BvR 568/04

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Straftatbestandes

    Es sollen auch Fälle erfasst werden, in denen das Opfer nur deshalb auf Widerstand verzichtet, weil es sich in einer hilflosen Lage befindet und Widerstand gegen den überlegenen Täter aussichtslos erscheint (vgl. BTDrucks 13/7324 S. 6).

    Dies ergibt sich aus den Gesetzesmaterialien, in denen das Ausnutzen einer hilflosen Lage als "Tathandlung" und das "Erreichen" einer sexuellen Handlung unter Ausnutzung einer hilflosen Lage als Begehungsalternative neben dem "Erzwingen" der sexuellen Handlung mit Gewalt oder Drohung bezeichnet wird (BTDrucks 13/7663 S. 4/5; BTDrucks 13/9064 S. 13).

    Denn im Unterschied zu § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB erfasst § 179 StGB diejenigen Fälle, in denen eine Handlung gegen den Willen des Opfers nicht vorliegt (vgl. hierzu BTDrucks 13/7663 S. 4, 5; vgl. auch BTDrucks 13/8267 S. 4, 10 und BTDrucks 13/9064 S. 13).

  • BGH, 14.11.2018 - 2 StR 419/18

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Beischlafähnlichkeit der sexuellen

    Nach der Begründung des Gesetzentwurfs sollte das qualifizierende Merkmal dem durch das 33. Strafrechtsänderungsgesetz vom 1. Juli 1997 (BGBl. I S. 1607) in § 177 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB (heute § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB) eingeführten Regelbeispiel eines besonders schweren Falls der Vergewaltigung nachgebildet werden (BTDrucks. 13/8587, S. 31 f.).
  • BGH, 22.01.1998 - 4 StR 100/97

    Absehen vom Hören eines Sachverständigen zur Glaubwürdigkeit eines Zeugen

    Zur Aufhebung führt auch nicht, daß der durch das inzwischen in Kraft getretene 33. StrÄndG vom 1. Juli 1997 (BGBl I S. 1607) neu geschaffene § 177 StGB, der die §§ 177, 178 StGB a.F. ersetzt hat, in Absatz 1 einen Regelstrafrahmen mit einer Mindeststrafe von nur noch einem Jahr Freiheitsstrafe vorsieht.
  • BGH, 03.11.1998 - 1 StR 521/98

    Stellung der Alternative des "Ausnutzens einer Lage"

    Das Landgericht hat den Angeklagten zu Recht wegen Vergewaltigung gemäß § 177 Abs. 1 1. Alt. und Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB in der zur Tatzeit geltenden Fassung des Dreiunddreißigsten Strafrechtsänderungsgesetzes (33. StrÄndG) vom 1. Juli 1997 (BGBl. I S. 1607) verurteilt.
  • BGH, 05.03.1998 - 4 StR 30/98

    Vorliegen eines schweren Falles der Vergewaltigung

    Insbesondere begegnet es keinen rechtlichen Bedenken, daß das Landgericht die Strafen den zur Tatzeit geltenden Strafvorschriften der §§ 177, 178 StGB entnommen hat; denn bei der gebotenen konkreten Betrachtungsweise ist § 177 StGB in der Fassung des 33. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 1. Juli 1997 (BGBl I 1607) nicht das mildere Recht im Sinne des § 2 Abs. 3 StGB.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2013 - 18 A 2263/08

    Vorliegen der Voraussetzungen der Feststellung des Verlusts des Rechts eines

    Die besondere Hervorhebung der Vergewaltigung im Bereich gewaltsamer sexueller Handlungen ist nach Auffassung des Gesetzgebers geboten aufgrund der Gefahr kriminell erzwungener und damit unerwünschter Schwangerschaften, der "brutalen" Erniedrigung des Opfers und besonders massiven Beeinträchtigung seiner sexuellen Selbstbestimmung, sowie der Möglichkeit, das Opfer mit Aids zu infizieren und der dem entsprechenden Angst des Opfers (vgl. BT-Drs. 13/2463 S. 6 und BT-Drs. 13/7324 S. 6).
  • BGH, 21.01.1999 - 1 StR 654/98

    Fesselung mit Lautsprecherkabel - § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB, Ergreifen des Mittels

    a) Der Gesetzgeber hat nach der Neufassung des § 177 StGB im Dreiunddreißigsten Strafrechtsänderungsgesetz (33. StrÄndG) vom 1. Juli 1997 (BGBl. I S. 1607) die Vorschrift nochmals neu gefaßt, um sie im Bereich der Regelbeispiele für besonders schwere Fälle, der Qualifikationstatbestände und der Strafdrohungen an inhaltlich und strukturell vergleichbare Vorschriften anzupassen (vgl. Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages vom 13. November 1997, BTDrucks. 13/9064 S. 12).
  • BGH, 09.09.1997 - 4 StR 401/97

    Annahme einer tateinheitlichen Begehung bei Sexualdelikten - Anforderungen an

    Die Rechtslage könnte nach der Neufassung des § 177 StGB durch das am 5. Juli 1997 in Kraft getretene 33. Strafrechtsänderungsgesetz vom 1. Juli 1997 (BGBl. I S. 1607), der die §§ 177, 178 StGB a.F. ersetzt, anders zu beurteilen sein; denn danach ist wegen sexueller Nötigung oder Vergewaltigung auch strafbar, wer die Tat "unter Ausnutzen einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist", begeht (vgl. dazu die Begründung des Gesetzentwufs BTDrs. 13/2463 S. 6 und 7 sowie BTDrs. 13/4543 S. 7).
  • BGH, 23.07.1997 - 3 StR 71/97

    Vergewaltigung - Verstoß gegen das Beweisantragsrecht

  • LSG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - L 6 VG 5497/11

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexuelle Gewalt in der

  • BGH, 29.04.1999 - 4 StR 3/99

    Mittäterschaftliche Begehung einer Vergewaltigung, wenn der Täter nicht selbst

  • BGH, 23.10.1997 - 4 StR 485/97

    Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung sowie mit vorsätzlicher

  • BGH, 23.09.1997 - 4 StR 433/97

    Voraussetzungen der Widerstandsunfähigkeit eines Opfers - Zur Minderung der

  • BGH, 05.02.1998 - 4 StR 606/97

    Anforderungen an einen Verbindungsbeschluss - Verwertbarkeit von

  • BGH, 02.12.1997 - 4 StR 557/97

    Einordnung einer dreifach ausgeführten Vergewaltigung als ein mehraktiges

  • BGH, 09.09.1997 - 4 StR 377/97

    Tateinheit von Taten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter - Abgrenzung und

  • BGH, 26.11.1997 - 2 StR 553/97

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit bei der Begehung von Straftaten in stark

  • BGH, 14.08.1997 - 4 StR 352/97

    Vergewaltigung in zwei Fällen - Gewaltsames Erzwingen des Beischlafs von der

  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 363/97

    Beurteilungsumfang der Rechtsfehlerhaftigkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters

  • BGH, 17.02.1998 - 1 StR 750/97

    Entführung gegen den Willen der Entführten - Unterbringung in einem

  • BGH, 29.07.1998 - 2 StR 287/98

    Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung und mit Körperverletzung

  • BGH, 15.01.1998 - 1 StR 725/97

    Fehlerhafte Einbeziehung einer Jugendstrafe in die Gesamtstrafe

  • BGH, 25.11.1997 - 4 StR 519/97

    Rüge der Verletzung formellen und sachlichen Rechts - Gemeinschaftliche

  • BGH, 22.07.1997 - 4 StR 307/97

    Vergewaltigung und sexueller Mißbrauch einer Schutzbefohlenen - Strafzumessung

  • BGH, 26.05.1998 - 4 StR 184/98

    Änderung eines Schuldspruchs ohne Berührung des Unrechtsgehalts und Schuldgehalts

  • BGH, 18.11.1997 - 4 StR 546/97

    Revision aufgrund einer Sachrüge - Eintreten einer Verfolgungsverjährung -

  • BGH, 10.09.1997 - 3 StR 337/97

    Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung - Rüge der Annahme

  • BGH, 27.08.1997 - 3 StR 183/97

    Anwendung des falschen Strafrahmens - Besonders schwerer Fall durch

  • BGH, 21.08.1997 - 4 StR 342/97

    Milderung des angewendeten Regelstrafrahmens

  • BGH, 11.07.1997 - 3 StR 75/97

    Befangenheit wegen rechtswidriger Prozessabsprachen - Vergewaltigung

  • BGH, 19.03.1998 - 4 StR 90/98

    Verfristung des Antrages auf Zuerkennung von Schadensersatz und Schmerzensgeld im

  • BGH, 26.08.1997 - 1 StR 431/97

    Anforderungen an eine Gewalthandlung bei Sexualdelikten - Strafzumessung unter

  • BGH, 28.11.1997 - 3 StR 479/97

    Voraussetzungen der sexuellen Nötigung

  • BGH, 30.09.1997 - 4 StR 359/97

    Revisionsrechtlicher Bestand einer unterbliebenen Teilnahme des Angeklagten an

  • BGH, 17.12.1997 - 5 StR 506/97

    Folgen der Aufhebung eines Teils der Strafe auf das Strafmaß

  • BGH, 09.07.1997 - 3 StR 305/97

    Verwerfung einer Revision - Zweifache Milderung eines Strafrahmens

  • BGH, 16.10.1997 - 4 StR 484/97

    Berücksichtigung der unterschiedlichen Mindeststrafen zwischen § 177 Abs. 1

  • BGH, 17.07.1997 - 3 StR 224/97

    Verwerfung einer Revision mangels Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten

  • BGH, 10.03.1998 - 4 StR 66/98

    Behandlung des bloßen Duldens einer falschen Aussage in der Hauptverhandlung als

  • BGH, 29.01.1998 - 1 StR 337/97
  • BGH, 16.07.1997 - 3 StR 254/97

    Verwerfung der Revision eines Angeklagten mangels Rechtsfehler zu dessen Nachteil

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