08.10.1997

Bundestag - Drucksache 13/8705

Gesetzentwurf, Urheber: Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der FDP

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1998 S. 66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,27894
BGBl. I 1998 S. 66 (https://dejure.org/1998,27894)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,27894) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 3, ausgegeben am 20.01.1998, Seite 66
  • Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
  • vom 14.01.1998

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BSG, 30.09.2009 - B 9 V 1/08 R

    Kriegsopferversorgung - Versagung - NS-Unrecht - Nationalsozialismus - Waffen-SS

    Wie das LSG zu Recht geprüft hat, kann hier der mit Gesetz vom 14.1.1998 (BGBl I 66) eingeführte Ausschlusstatbestand des § 1a BVG eingreifen.

    Allerdings wird in der Begründung der Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf ausgeführt: Eine Differenzierung zwischen den Hinterbliebenen, die nach § 1a Abs. 2 BVG möglicherweise aufgrund schutzwürdigen Vertrauens Leistungen weiter erhielten, und denjenigen Hinterbliebenen, die bisher keine Leistungen erhalten hätten und erst in Zukunft einen Erstantrag stellten, sei insoweit sachgerecht, als letztere keinerlei Vertrauensschutzgesichtspunkte geltend machen könnten (vgl BT-Drucks 13/8980 S 10; ähnlich auch BT-Drucks 13/8705 S 4).

    Die betreffende Bemerkung im Bericht des Bundestagsausschusses für Arbeit und Sozialordnung (BT-Drucks 13/8980 S 10) lässt sich jedoch auch so verstehen, dass die Gruppe der Hinterbliebenen, die keinerlei Vertrauensschutz genießen, enger begrenzt ist.

    Sinn und Zweck des § 1a BVG ist nach den Gesetzesmaterialien einerseits die Beseitigung eines Wertungswiderspruchs zwischen der entschädigungsrechtlichen Behandlung von Opfern des Nationalsozialismus und derjenigen von Tätern dieses Systems und andererseits die Beseitigung einer als sachwidrig empfundenen Gleichbehandlung unterschiedlich belasteter Kriegsopfer (vgl BT-Drucks 13/8705 S 1, 3; BT-Drucks 13/8980 S 8; vgl auch BSGE 95, 244 = SozR 4-3100 § 1a Nr. 1, jeweils RdNr 86).

    In den einschlägigen Ausführungen wird deshalb zwischen Neu- und Altfällen unterschieden (vgl BT-Drucks 13/8705 S 3, 1i Spalte).

    So hat der Gesetzgeber an anderer Stelle ausgeführt, die Regelung des § 1a Abs. 2 BVG ermögliche auch eine Differenzierung nach der individuellen Schuld, was gerade bei der Gewichtung des Vertrauensschutzes von Hinterbliebenen bedeutsam sein könne (vgl BT-Drucks 13/8705 S 4; vgl mit entsprechendem Inhalt auch die Ausführungen im Bereich des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 12.11.1997, BT-Drucks 13/8980 S 9).

  • BVerwG, 11.03.2004 - 7 C 61.02

    Singularrestitution; Unternehmensvermögen; Wiederaufleben Unternehmensträger;

    Nach § 301 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993 (BGBl I S. 845) werden Leistungen aus dem Härtefonds und nach § 2 des Flüchtlingshilfegesetzes (FlüHG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 15. Mai 1971 (BGBl I S. 681), nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Häftlingshilfegesetzes (HHG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993 (BGBl I S. 838) sowie nach § 1 a Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes i.d.F. des Änderungsgesetzes vom 14. Januar 1998 (BGBl I S. 66) werden - z.T. bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen - Leistungen nach diesen Gesetzen nicht an Personen gewährt, die während der Herrschaft des Nationalsozialismus gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben.
  • LSG Berlin, 18.02.2003 - L 13 V 3/02
    Nach Einfügung des § 1 a BVG (durch Gesetz vom 14. Januar 1998 - BGBl. I S. 66) zog der Beklagte die Einstellungsverfügung des Leitenden Oberstaatsanwaltes bei dem Landgericht Dortmund im Verfahren gegen die ehemaligen Angehörigen des Polizei-Bataillons 320 und der 1. Kompanie des Polizei-Reservebataillons 33 vom 28. Februar 1962 sowie die Protokolle der Vernehmungen des Klägers am 16. Januar 1961 und 9. Februar 1962 in diesem Ermittlungsverfahren und das Vernehmungsprotokoll vom 16. Januar 1961 im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Kiel gegen J u.a. bei.

    Vielmehr finden sich in der Beschlussfassung und dem Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung vom 12. November 1997 (BT-Drucksache 13/8980) mehrfach Hinweise darauf, dass sowohl in der öffentlichen Anhörung vom 14. Mai 1997 von den dort gehörten Sachverständigen der Nachweis einer individuellen Schuld gefordert wurde (vgl. unter III S. 6, 7) als auch in den Ausschussberatungen diese Auffassung vertreten wurde (vgl. IV S. 7).

  • LSG Baden-Württemberg, 13.11.2003 - L 6 V 1912/01

    Entziehung der Kriegsopferversorgung bei Erschießung von Frauen und Kindern durch

    § 1 a BVG, eingeführt durch das Gesetz vom 14.01.1998 (BGBl. I S. 66) und am 28.01.1998 in Kraft getreten, bestimmt: (1) Leistungen sind zu versagen, wenn der Berechtigte oder derjenige, von dem sich die Berechtigung ableitet, während der Herrschaft des Nationalsozialismus gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat und er nach dem 13. November 1997 einen Antrag auf Leistungen gestellt hat.
  • LSG Baden-Württemberg, 15.07.2005 - L 8 V 2778/04

    Kriegsopferversorgung - Entziehung der Versorgungsleistungen wegen Verstoßes

    Rechtsgrundlage für den angefochtenen Bescheid ist der durch Gesetz vom 14.01.1998 (BGBl I S. 66) eingeführte und am 21.01.1998 in Kraft getretene § 1a BVG.
  • SG Hamburg, 23.11.2005 - S 30 V 4/03

    Entziehung der nach § 31 Bundesversorgungsgesetz (BVG) gewährten Grundrente;

    Nach § 1a BVG (eingefügt durch das Gesetz zur Änderung des BVG vom 14.1.1998 -BGBl. I S.66) sind Leistungen zu versagen, wenn der Berechtigte oder derjenige, von dem sich die Berechtigung ableitet, während der Herrschaft des Nationalsozialismus gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat und er nach dem 13. November 1997 einen Antrag auf Leistungen gestellt hat.
  • SG Hamburg, 30.11.2005 - S 30 V 4/03

    Anspruch auf Kriegsopferversorgung bei Verstoß gegen die Grundsätze der

    Nach § 1a BVG (eingefügt durch das Gesetz zur Änderung des BVG vom 14.1.1998 - BGBl. I S.66) sind Leistungen zu versagen, wenn der Berechtigte oder derjenige, von dem sich die Berechtigung ableitet, während der Herrschaft des Nationalsozialismus gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat und er nach dem 13. November 1997 einen Antrag auf Leistungen gestellt hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht