09.02.1998

Bundestag - Drucksache 13/9818

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1998 S. 688   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,33473
BGBl. I 1998 S. 688 (https://dejure.org/1998,33473)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,33473) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 21, ausgegeben am 14.04.1998, Seite 688
  • Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen
  • vom 06.04.1998

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)

  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 2/15 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Heilungsbewährung - wesentliche

    Die vom LSG thematisierte Gesetzesänderung im Jahre 1998 (Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen vom 6.4.1998 - BGBl I 1998, 688) hat die entscheidungserhebliche Vorschrift des § 45 Abs. 3 S 3 SGB X unberührt gelassen und ihr lediglich zwei weitere, hier nicht einschlägige Sätze angefügt.

    Die Regelung sollte ausdrücklich auf laufende Geldleistungen beschränkt sein (BT-Drucks 13/10033 S 20) .

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 R 7/14 R

    Betriebsprüfung - Bestandskraft eines früheren Prüfbescheides - Erhebung einer

    Gemäß § 23 Abs. 1 S 2 und 3 SGB IV in der insoweit bis 31.12.2005 gültigen Fassung (Art. 1 des Gesetzes zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen vom 6.4.1998, BGBl I 688) werden Beiträge, die nach dem Arbeitsentgelt oder dem Arbeitseinkommen zu bemessen sind, spätestens am Fünfzehnten des Monats fällig, der dem Monat folgt, in dem die Beschäftigung oder Tätigkeit, mit der das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt wird, ausgeübt worden ist oder als ausgeübt gilt.
  • BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 27/07 R

    Sozialversicherungspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis - Altersteilzeit

    Nach Satz 1 der Norm, eingefügt mit Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen vom 6.4.1998 (BGBl I 688) nach Maßgabe von Art. 14 des Gesetzes mit Wirkung zum 1.1.1998, besteht hier eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt - weiter -, wenn die Freistellung auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung erfolgt (Nr. 1) und die Höhe des für die Zeit der Freistellung und des für die vorausgegangenen zwölf Kalendermonate monatlich fälligen Arbeitsentgelts nicht unangemessen voneinander abweichen und diese Arbeitsentgelte 400 Euro (bis 31.3.2003: 325 Euro, Art. 5 Nr. 2 des 4. Euro-Einführungsgesetzes vom 21.12.2000 [BGBl I 1983], Art. 2 Nr. 2a des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002 [BGBl I 4621]) übersteigen (Nr. 2).
  • BSG, 26.09.2017 - B 1 KR 31/16 R

    Aufwendungsausgleichsrecht - freie Mitarbeiter von Rundfunkanstalten - freie

    Teilweise lässt das Gesetz anstelle tatsächlicher Aufnahme entgeltlicher Tätigkeit auch den Erwerb von Ansprüchen auf Arbeitsentgelt ohne Tätigkeitsaufnahme genügen (vgl zu § 186 Abs. 1 SGB V idF durch Art. 3 Nr. 3 Gesetz zur sozialen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen vom 6.4.1998, BGBl I 688, rückwirkend in Kraft getreten zum 1.1.1998, vgl Art. 12 Abs. 1, Art. 14 FlexiG, und die parallele Erweiterung der Regelung in § 7 Abs. 1a SGB IV durch Art. 1 Nr. 1 FlexiG: BSGE 115, 158 = SozR 4-2500 § 186 Nr. 4, RdNr 12 ff mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.01.2015 - L 8 SB 2523/14

    Schwerbehindertenrecht - Entfernung eines Hodentumors - wesentliche Änderung der

    Diese Auslegung kann sich auch bei Anwendung des § 48 Abs. 4 SGB X auf Verwaltungsakte, die keine Geldleistung betreffen, auf die - nach der BSG-Entscheidung erfolgte - Rechtsänderung des § 45 Abs. 3 SGB X zu Verwaltungsakten über eine laufende Geldleistung (BGBl I 1998, 688) stützen.

    Jedoch ist zwischenzeitlich durch Art. 5 Nrn. 2 und 3 des Gesetzes zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen vom 06. April 1998 mit Wirkung vom 15. April 1998 (BGBl I 1998, 688) eine Änderung eingetreten, die die Unbeachtlichkeit der Zehn-Jahres-Frist bei Aufhebung für die Zukunft bei Verwaltungsakten über eine laufende Geldleistung anordnet und somit eine verlängerte Rücknahmemöglichkeit bei Verwaltungsakten über eine laufende Geldleistung eröffnet.

    Anlass für die Einfügung der Sätze 4 und 5 in § 45 Abs. 3 SGB X war ausweislich der Gesetzesmaterialien (BT-Drucks 13/10033 S 20 zu Art. 5 Nr. 2) die Kritik des Bundesrechnungshofs (vgl. BT-Drucks 13/5700 S. 72 unter 26.4), dass nach der bis dahin geltenden Rechtslage selbst Rentenempfänger, die sich der Unrechtmäßigkeit von Rentenzahlungen bewusst waren, diese allein wegen des Ablaufs der Zehn-Jahres-Frist nicht mehr zurückzahlen mussten.

    Die Anpassung des § 48 Abs. 4 Satz 1 SGB X bezeichnete der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung als "Folgeänderung" (BT-Drucks 13/10033 S. 21 zu Art. 5 Nr. 3).

    Zwar hat das BSG die Frage, ob eine Aufhebung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X mit Wirkung für die Zukunft zulässig ist, wenn mehr als zehn Jahre nach einer wesentlichen Änderung vergangen sind, mit Urteilen vom 11.12.1992 - 9a RV 20/90 - und vom 12.02.1997 - 9 RVs 12/95 - positiv beantwortet, jedoch sind diese Entscheidungen vor der Rechtsänderung durch das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen vom 06.04.1998 (BGBl I 1998, 688) ergangen und es liegt unterschiedliche Rechtsprechung verschiedener Landessozialgerichte zu dieser Frage vor (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 01.09.1999 - L 3 U 50/98 -, LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.04.2003 - L 3 U 66/01 -, LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.10.2003 - L 2 RJ 110/02 -, alle veröffentlicht in juris).

  • BSG, 02.11.2015 - B 13 R 27/14 R

    Witwerrentenbezug - Rückforderung der überzahlten Leistung wegen nicht

    Damit korrespondierend werde in der Gesetzesbegründung (Hinweis auf BT-Drucks 13/10033 S 20) darauf abgestellt, ob es sich um "abgeschlossene Fälle" handele.

    cc) Wenn die Beklagte ihrerseits unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien zu § 45 Abs. 3 S 4 SGB X meint, dass (nur) "abgeschlossene Fälle" von dieser Bestimmung nicht mehr erfasst werden sollen (vgl BT-Drucks 13/10033 S 20 zu Art. 5 Nr. 2) , folgt auch hieraus nichts anderes.

  • BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 206/06

    Persönliche Haftung wegen unterbliebener Insolvenzsicherung eines Wertguthabens

    So heißt es in der Begründung der Bundesregierung zu § 7a Abs. 1 SGB IV (BT-Drucks. 13/9818 S. 11) in der Fassung des Gesetzes zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen vom 6. April 1998 (BGBl. I S. 688), der dem ab 1. Januar 1999 gültigen § 7d Abs. 1 SGB IV entspricht:.
  • FG Baden-Württemberg, 22.06.2017 - 12 K 1044/15

    Zeitwertkonto und Zufluss von Arbeitslohn: Fließt einem (Fremd)Geschäftsführer

    Der steuerliche Begriff des Zeitwertkontos entspricht dem Begriff der Wertguthabenvereinbarung nach § 7b SGB IV. Mit Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen vom 6.4.1998 (Flexi I-Gesetz; BGBl. I 1998, 688) wurden erstmalig gesetzliche Regelungen geschaffen.

    Diese beruht auf dem Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelung aus 1998 (BGBl. I 1998, 688), das für alle Arbeitnehmer, die im Rahmen eines gegenwärtigen Dienstverhältnisses Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen, galt (Sterzinger, Steuerliche Behandlung von Zeitwertkonten, BB 2012, 2728, 2729).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2009 - L 8 R 210/08

    Rentenversicherung

    Sie trägt vor, die Einfügung der Sätze 4 und 5 in § 45 Abs. 3 SGB X durch das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen vom 06.04.1998 (BGBl. I, S. 688) habe die Rücknahme rechtswidrig begünstigender Leistungsbescheide in erweitertem Umfang möglich machen sollen.

    In der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 13/10033 S. 20, zu Nr. 2 (neu)) wurde betreffend die Reichweite des § 45 Abs. 3 Satz 4 SGB X nicht auf die tatsächliche Zahlung, sondern darauf abgestellt, ob es sich um "abgeschlossene Fälle" handelte, was für die Rechtsauffassung der Beklagten spricht.

  • BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 54/03 R

    Förderung der Altersteilzeitarbeit - Höhe der zu erstattenden Aufstockungsbeträge

    Dem entsprechend zählt auch § 3 Abs. 1a Satz 1 AltTZG (eingefügt durch das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen vom 6. April 1998, BGBl I 688, mit Wirkung ab 15. April 1998) einmalig gezahltes Arbeitsentgelt zum "Arbeitsentgelt" (hier zum Arbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit iS des § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst a AltTZG).

    Grund für die Vorschrift war vielmehr, (bereits vor der grundsätzlichen Neuregelung im Rahmen des Gesetzes zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen vom 6. April 1998, BGBl I 688) die Sozialversicherungspflicht während der gesamten Altersteilzeitperiode sicher zu stellen (BT-Drucks 13/4336 S 17).

  • LAG Düsseldorf, 10.12.2004 - 9 (6) Sa 96/04

    Altersteilzeitarbeitsverhältnis, Insolvenzsicherung, persönliche Haftung des

  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 17/07 R

    Krankenversicherung - Anspruch einer Beamtin auf Mutterschaftsgeld gegen ihre

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2012 - L 16 KR 372/10

    Krankenversicherung

  • LSG Brandenburg, 16.09.2003 - L 2 RJ 110/02

    Entziehung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.11.2017 - 9 K 9235/15

    Kein Zufluss von Arbeitslohn bei Gutschrift auf dem Zeitwertkonto eines sog.

  • LSG Saarland, 29.11.2005 - L 6 AL 1/01

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Nichterweislichkeit der Erneuerung

  • FG Baden-Württemberg, 23.10.2018 - 5 K 2061/16

    Steuerliche Berücksichtigung von Rückstellungen für Wertguthaben im

  • LSG Baden-Württemberg, 09.07.2013 - L 11 KR 275/12

    Krankenversicherung - Beginn der Beschäftigtenversicherung - Voraussetzung für

  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.12.2007 - L 6 U 125/06

    Überprüfungsverfahren bezüglich der Höhe eines gewährten Verletztengeldes an

  • LAG Baden-Württemberg, 10.05.2006 - 20 Sa 76/05

    Persönliche Haftung aus einem Altersteilzeitverhältnis

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2008 - L 9 AL 28/08

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2013 - L 1 KR 457/11
  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.09.2010 - L 6 U 95/08

    Berechnung des Verletztengeldes bei unregelmäßiger Arbeitsverrichtung

  • LSG Bayern, 15.04.2008 - L 5 KR 22/08

    Sozialversicherungspflicht - Zeiten einer Freistellung von der Arbeitsleistung -

  • LSG Sachsen, 06.05.2004 - L 3 AL 275/03

    Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) an Stelle geleisteter Arbeitslosenhilfe

  • LSG Bayern, 23.02.2012 - L 9 AL 146/11

    Unverzügliche Mitteilung der Aufnahme einer Tätigkeit bei Arbeitslosigkeit

  • LSG Sachsen, 29.01.2004 - L 3 AL 107/01

    Erlöschen der Wirkung einer persönlichen Arbeitsmeldung bei einer mehr als

  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.07.2005 - L 2 AL 38/03

    Anspruch auf Arbeitslosengeld, Ermittlung des Bemessungsentgelts bei einer

  • SG München, 14.01.2004 - S 47 KR 781/02

    Anforderungen an das Vorliegen eines sozialversicherungspflichtigen

  • LSG Sachsen, 23.01.2003 - L 3 AL 169/02

    Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld (Alg); Erfüllung der

  • LSG Rheinland-Pfalz, 28.11.2002 - L 1 AL 37/01
  • LSG Bayern, 26.04.2001 - L 9 AL 362/99

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe und die Erstattung erbrachter

  • LSG Bayern, 22.03.2002 - L 8 AL 194/01

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe; Ablehnung der Teilnahme an einer

  • LSG Rheinland-Pfalz, 05.06.2003 - L 5 KR 111/02
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2003 - L 4 KR 227/00

    Rechtmäßige Höhe eines Krankengeldes ; Lohnabrechnungszeitraum als

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht