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15.12.1999

Bundestag - Drucksache 14/2369

Vermittlungsvorschlag, Urheber: Vermittlungsausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1999 S. 2626   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,36958
BGBl. I 1999 S. 2626 (https://dejure.org/1999,36958)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 59, ausgegeben am 29.12.1999, Seite 2626
  • Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000)
  • vom 22.12.1999

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (12)

  •   BT   IM BUNDESHAUS NOTIERT
  • 30.06.1999   BT   GKV-REFORM AB 2000: GLOBALBUDGET SCHAFFEN/HAUSARZT STÄRKEN (GESETZENTWURF)
  • 09.09.1999   BT   EXPERTEN BEFÜRCHTEN NEGATIVE AUSWIRKUNGEN DES GLOBALBUDGETS
  • 13.09.1999   BT   PRÄVENTIONSAUSWEITUNG UND GRUPPENPROPHYLAXE BEGRÜSST
  • 20.09.1999   BT   WEITERE ANHÖRUNGEN ZUR GKV-GESUNDHEITSREFORM 2000
  • 21.09.1999   BT   INTEGRIERTE VERSORGUNG BRAUCHT KLARE RAHMENBEDINGUNGEN
  • 22.09.1999   BT   GLOBALBUDGET KONTROVERS DISKUTIERT - DETAILVERBESSERUNGEN NÖTIG
  • 06.10.1999   BT   OBERGRENZE VON 5 DM PRO PATIENT SOLL GESTRICHEN WERDEN
  • 06.10.1999   BT   REGELUNGEN ZUM DATENSCHUTZ UND ZUR SOZIOTHERAPIE GEÄNDERT
  • 07.10.1999   BT   BUNDESRAT: GESUNDHEITSREFORM NUR IM KONSENS (GESETZENTWURF)
  • 02.11.1999   BT   EXPERTEN FÜRCHTEN "FLUCHT AUS SOLIDARSYSTEM"
  • 01.12.1999   BT   IM BUNDESHAUS NOTIERT
 
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Wird zitiert von ... (357)

  • BSG, 25.09.2007 - GS 1/06

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Dadurch, dass dem psychisch Kranken zur Sicherstellung der benötigten ambulanten Behandlung und zur Bewältigung der damit zusammenhängenden Probleme für eine begrenzte Zeit eine fachkundige Betreuungsperson zur Seite gestellt wird, sollen wiederkehrende, medizinisch nicht indizierte Krankenhausaufenthalte (sog "Drehtüreffekt") vermieden werden (so die Begründung zum Entwurf des GKV-Reformgesetzes 2000, BT-Drucks 14/1245 S 66).
  • BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Erteilung der

    Die Vorschrift ist dann mit dem Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) vom 22.12.1999 (BGBl I 2626) insoweit geändert worden, als der Zeitpunkt der Einführung auf den 1.1.2003 verschoben wurde.
  • BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 37/07 R

    Krankenversicherung - Weitergabe von Patientendaten durch Leistungserbringer -

    In der Gesetzesbegründung zum GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 - GKV-GRG 2000 - (BT-Drucks 14/1245 S 101 - zu § 284 SGB V) wurde ausgeführt, die Zulässigkeit der Verwendung von Patientendaten werde in den §§ 284 ff SGB V sehr differenziert geregelt.

    Vergleichbares gilt für die mit dem GKV-GRG 2000 erfolgte Erstreckung der Regelung durch § 302 Abs. 2 Satz 2 SGB V auf sonstige Leistungserbringer (vgl Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum GKV-GRG 2000, BT-Drucks 14/1245 S 106 - zu § 302 SGB V).

    Die in den § 300 Abs. 2 Satz 2 und 3, § 302 Abs. 2 Satz 3 und 4 SGB V gesetzlich normierten, durch das GKV-GRG 2000 eingefügten datenschutzrechtlichen Anforderungen dienen der Klarstellung, dass die Einbindung von Rechenzentren auf die im Sozialgesetzbuch geregelten Zwecke zu begrenzen ist und dem informationellen Selbstbestimmungsrecht der Versicherten und Leistungserbringer Rechnung zu tragen hat (Gesetzentwurf zum GKV-GRG 2000, BT-Drucks 14/1245, S 105 - zu § 300 SGB V zu Buchst b).

    Dass der Gesetzgeber die Übermittlung von Daten generell beschränken und bei nicht vermeidbarer Übermittlung zumindest strengen Anforderungen unterwerfen wollte, belegt auch § 73 Abs. 1b SGB V. Die durch das GKV-GRG 2000 eingefügte Bestimmung soll insbesondere die Dokumentationsbefugnis des Hausarztes erweitern; dieser ist berechtigt, relevante Patientendaten bei anderen Ärzten wie auch bei anderen seine Patienten behandelnden Leistungserbringern zu erheben und diese Daten anderen Leistungserbringern zur Verfügung zu stellen (Gesetzentwurf zum GKV-GRG 2000, BT-Drucks 14/1245 S 69 - zu Buchst b).

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Gesetzgebung
   BGBl. I 1999 S. 2657   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,37697
BGBl. I 1999 S. 2657 (https://dejure.org/1999,37697)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 59, ausgegeben am 29.12.1999, Seite 2657
  • Gesetz zur Rechtsangleichung in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • vom 22.12.1999

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01

    Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß

    Das Gesetz zur Rechtsangleichung in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 22. Dezember 1999 (BGBl I S. 2657) ergänzte den gesamtdeutschen Finanzkraftausgleich durch einen bundesweiten Beitragsbedarfsausgleich.
  • BVerfG, 09.06.2004 - 2 BvR 1248/03

    Verfassungsbeschwerden gegen Risikostrukturausgleich erfolglos

    Mit dem GKV-Finanzstärkungsgesetz vom 24. März 1998 (BGBl I S. 526) unternahm der Gesetzgeber den ersten Schritt zur Aufhebung der Rechtskreistrennung, bevor er mit dem Gesetz zur Rechtsangleichung in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 22. Dezember 1999 (BGBl I S. 2657) sukzessive bis zum Jahr 2007 den gesamtdeutschen RSA einführte.
  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96

    Freiwillig versicherte Selbständige

    Nach § 309 Abs. 1 Nr. 1 SGB V in der Fassung des Art. 1 Nr. 2 Buchstabe a des Gesetzes zur Rechtsangleichung in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 22. Dezember 1999 (BGBl I S. 2657) gilt seit 1. Januar 2001 die so genannte Bezugsgröße West (vgl. § 18 Abs. 1 SGB IV) auch für die neuen Länder.
  • BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 16/01 R

    Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung, Zulässigkeit der

    Eine Beeinträchtigung der haushaltsrechtlichen Selbstständigkeit der Länder durch Zahlungsverpflichtungen an Einrichtungen des Bundes infolge des RSA ist für den Senat nicht ersichtlich (aA Ferdinand Kirchhof in Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd 1, Krankenversicherung, 1994, § 53 RdNr 48 und "Rechtsgutachten zum Risikostrukturausgleich nach §§ 313a und 266 SGB V in der Fassung des Gesetzes zur Rechtsangleichung in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 22.12.1999 (BGBl I S. 2657)", 2000).
  • BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 18/01 R

    Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung, Zulässigkeit der

    Eine Beeinträchtigung der haushaltsrechtlichen Selbstständigkeit der Länder durch Zahlungsverpflichtungen an Einrichtungen des Bundes infolge des RSA ist für den Senat nicht ersichtlich (aA Ferdinand Kirchhof in Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd 1, Krankenversicherung, 1994, § 53 RdNr 48 und "Rechtsgutachten zum Risikostrukturausgleich nach §§ 313a und 266 SGB V in der Fassung des Gesetzes zur Rechtsangleichung in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 22.12.1999 (BGBl I S. 2657)", 2000).
  • BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 17/01 R

    Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung, Zulässigkeit der

    Eine Beeinträchtigung der haushaltsrechtlichen Selbstständigkeit der Länder durch Zahlungsverpflichtungen an Einrichtungen des Bundes infolge des RSA ist für den Senat nicht ersichtlich (aA Ferdinand Kirchhof in Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd 1, Krankenversicherung, 1994, § 53 RdNr 48 und "Rechtsgutachten zum Risikostrukturausgleich nach §§ 313a und 266 SGB V in der Fassung des Gesetzes zur Rechtsangleichung in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 22.12.1999 (BGBl I S. 2657)", 2000).
  • BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 3/02 R

    Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung, Zulässigkeit der

    Eine Beeinträchtigung der haushaltsrechtlichen Selbstständigkeit der Länder durch Zahlungsverpflichtungen an Einrichtungen des Bundes infolge des RSA ist für den Senat nicht ersichtlich (aA Ferdinand Kirchhof in Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd 1, Krankenversicherung, 1994, § 53 RdNr 48 und "Rechtsgutachten zum Risikostrukturausgleich nach §§ 313a und 266 SGB V in der Fassung des Gesetzes zur Rechtsangleichung in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 22.12.1999 (BGBl I S. 2657)", 2000).
  • BSG, 05.07.2000 - B 3 KR 12/99 R

    Teilstationäre Leistungserbringung ist ambulante Rehabilitation im

    Anzuwenden sind daher die Regelungen des § 40 Abs. 1 und 2 SGB V in der Fassung durch das Gesetz vom 22. Dezember 1999 (BGBl I S 2657) zur "GKV-Gesundheitsreform 2000" mit Wirkung ab 1. Januar 2000 und des § 111 Abs. 1 und 2 SGB V idF des Gesundheitsstrukturgesetzes (GSG) vom 21. Dezember 1992 (BGBl I S 2266).
  • BVerfG, 20.08.2001 - 1 BvR 653/95

    Zur beitragspflichtigen Mitgliedschaft von Sonderversorgungsbeziehern der

    § 309 Abs. 2 und § 313 Abs. 7 SGB V sind durch Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Rechtsangleichung in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 22. Dezember 1999 (BGBl I S. 2657) aufgehoben worden.
  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 13/99 R

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung der Beitragsbemessungsgrenze West in

    Der grundsätzlichen Eigenständigkeit der BBG in der Krankenversicherung entspricht es, daß der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Rechtsangleichung in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 22. Dezember 1999 (BGBl I 2657) mit Wirkung zum 1. Januar 2001 auch für das übrige Beitrittsgebiet die Rechtsvereinheitlichung in der Krankenversicherung herbeigeführt hat und von diesem Zeitpunkt an für die Versicherten im gesamten Bundesgebiet in der Krankenversicherung die BBG-West gelten wird, ohne daß bisher in der Rentenversicherung die BBG-West auf das Beitrittsgebiet übertragen worden ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2006 - L 1 KR 1179/05

    Krankenversicherung - Heranziehung von höheren Beiträgen zur freiwilligen

  • LSG Berlin, 29.05.2002 - L 9 KR 29/99
  • LSG Niedersachsen, 21.02.2001 - L 4 KR 3/99
  • SG Chemnitz, 26.07.2004 - S 13 KR 516/04

    Einstweilige Anordnung auf Ausstellung einer Kündigungsbestätigung; Kündigung der

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