31.05.2001
Bundestag - Drucksache 14/6204
Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz (federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
BGBl. I 2001 S. 2716 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 54, ausgegeben am 31.10.2001, Seite 2716
- Gesetz zur Bereinigung offener Fragen des Rechts an Grundstücken in den neuen Ländern (Grundstücksrechtsbereinigungsgesetz - GrundRBerG)
- vom 26.10.2001
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)
- 13.06.2001 BT Recht an für öffentliche Zwecke genutzten Grundstücken regeln
- 03.07.2001 BT Dissens über notarielle Beurkundung von Kaufangeboten der öffentlichen Hand
- 30.08.2001 BT Ankaufsfrist bis 2007 für öffentlich genutzte Privatgrundstücke umstritten
- 25.09.2001 BT Öffentliche Nutzer von Privatgrundstücken sollen Ankaufsrecht erhalten
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 28.11.2003 - V ZR 129/03
Absicherung von Altenergieanlagen in den neuen Ländern
Hier konnte ähnlich wie bei der Nutzung von privaten Grundstücken durch öffentliche Stellen im Rahmen einer pauschalierenden Betrachtungsweise auch ohne besonderen Nachweis von der Billigung staatlicher Stellen ausgegangen und ähnlich wie im Verkehrsflächenbereinigungsgesetz vom 26. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2716 - im Folgenden VerkFlBerG) auf einen konkreten Nachweis im Einzelfall verzichtet werden. - BGH, 23.10.2009 - V ZR 15/09
Entsprechende Anwendung des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes auf ein durch …
Es dient der Bereinigung von Nutzungsverhältnissen im Beitrittsgebiet, die darauf zurückzuführen sind, dass in der DDR private Grundstücke für öffentliche Zwecke in Anspruch genommen wurden, ohne dass eine förmliche Überführung in Volkseigentum stattgefunden hatte oder die Nutzung des Grundstücks gegenüber dem Eigentümer sonst auf eine rechtliche Grundlage gestellt worden war (sog. rückständiger Grunderwerb; vgl. BT-Drucks. 14/6204 S. 1, 10 u. 13).Nichts anderes gilt für die entsprechende Anwendung des an die Stelle der vorläufigen "Notordnung" des Art. 233 § 2a Abs. 9 EGBGB (vgl. BT-Drucks. 14/6204 S. 12) getretenen Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes.
Erforderlich ist, dass sich das Ende der öffentlichen Nutzung des Grundstücks bereits abzeichnet (vgl. BT-Drucks. 14/6204 S. 16 f.).
- BGH, 11.07.2003 - V ZR 83/02
Inanspruchnahme eines privaten Grundstücks vor dem 9.5.1945
Die zeitliche Begrenzung knüpft an das Konzept des § 8 SachenRBerG an, die auf den Besonderheiten des sozialistischen Bodenrechts beruhenden Sachverhalte in Rechtsgestaltungen des Zivilrechts der Bundesrepublik überzuleiten (Amtl. Begr. BT-Drucks. 14/6204, S. 10; zu § 8 SachenRBerG: Senatsurt. v. 20. Februar 1998, V ZR 390/96, WM 1998, 1072 f.;… vgl. auch Urt. v. 9. Juli 1999, V ZR 148/98, WM 1999, 2035, 2037).
- OLG Brandenburg, 10.04.2008 - 5 U 68/07
Ankaufsanspruch (Erwerbsrecht) des öffentlichen Nutzers von Grundeigentum gegen …
Nr. 1 eingetragenen Grundstücks, Gemarkung F..., Flur 157, Flurstück 407, deren Lage sich allein aus § 4 Abs. 1 Nr. 2 VerkFlBerG ergibt und die eine Größe von ca. 25 m² umfasst, nach den Bestimmungen des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes vom 26. Oktober 2001 (BGBl. I, S. 2716) zum Kaufpreis von 65, 00 EUR zu erwerben. - KG, 06.11.2008 - 19 U 11/08
Ankaufsrecht nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz: (Un-)Anwendbarkeit auf …
Der von der Neufassung des Art. 233 § 2 a Abs. 9 EGBGB durch Art. 2 GrundRBerG unberührt gebliebene Gesetzeszweck (vgl. Begründung des GrundRBerG-RegE, BT-Drucks. 14/6204, S. 10) treffe auf den - auch hier vorliegenden - Fall einer zu DDR-Zeiten erfolgten Überführung des betreffenden Grundstücks in Volkseigentum in noch stärkerem Maße zu als auf den von dem Gesetz vorausgesetzten Sachverhalt. - VG Cottbus, 16.04.2009 - 1 K 829/02
Rückübertragungsanspruch - Anspruch auf Auskehr des Veräußerungserlöses
Hat der Träger der öffentlichen Aufgabe oder dessen Funktions- oder Rechtsvorgänger die Nutzung oder Zweckbestimmung des Grundstücks ohne Rechtsgrundlage geändert, wie dies in der DDR bei der Errichtung öffentlicher Verkehrsanlagen offenbar nicht selten vorgekommen ist (vgl. die Begründung des Gesetzentwurfs des Grundstücksbereinigungsgesetzes BTDrucks 14/6204 S. 11 f.), richtet es sich nach den nunmehr einschlägigen Vorschriften, ob und welchen Ansprüchen des Eigentümers er ausgesetzt ist. - OVG Sachsen, 10.09.2020 - 4 C 1/18
Autobahn; Streckenfernmeldekabel; Schneeschutzpflanzung; Zubehör; Landwirtschaft; …
Davon seien 578 m² als rückständiger Erwerb nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz (Gesetz zur Bereinigung der Rechtsverhältnisse an Verkehrsflächen und anderen öffentlich genutzten privaten Grundstücken v. 26. Oktober 2001, BGBl. I S. 2716 -VerkFlBerG) ausgewiesen. - KG, 26.06.2006 - 24 U 96/05
Nutzungsentgeltanspruch für Grundstück im Beitrittsgebiet: Berechnung des …
Denn dieser Anspruch ist erst mit dem am 1.Oktober 2001 in Kraft getretenen Grundstücksrechtsbereinigungsgesetz vom 26.Oktober 2001 (BGBl. 2001, S. 2716) eingeführt worden.