18.02.2008

Bundestag - Drucksache 16/8152

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Finanzen (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2009 S. 1688   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,45834
BGBl. I 2009 S. 1688 (https://dejure.org/2009,45834)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 39, ausgegeben am 10.07.2009, Seite 1688
  • Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz - FlErwÄndG)
  • vom 03.07.2009

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz - FlErwÄndG)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 19.02.2008   BT   Bund will bis zu 65.000 Hektar in Ostdeutschland dem Naturschutz überlassen
  • 16.04.2008   BT   Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb
  • 22.04.2009   BT   65.000 Hektar Flächen in Ostdeutschland für den Naturschutz
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 14.09.2018 - V ZR 12/17

    Kein Zahlungsanspruch bzw. Rückkaufsrecht der BVVG bei Überlassung von nach dem

    Aus dem Umstand, dass die Bundesregierung in der Erläuterung des heutigen § 3 Abs. 10 Satz 7 AusglLeistG ausgeführt hat, eine "Umnutzung" von Flächen im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 4 FlErwV liege auch vor, wenn Flächen für Windenergieanlagen vermietet werden sollten (BT-Drucks 16/8152 S. 17), folgt entgegen der Auffassung der BVVG nichts anderes.

    Das zeigt sich auch daran, dass der Gesetzgeber die vergleichbar gewichtige Frage, unter welchen Voraussetzungen die Zweckbindung gelockert werden kann, mit dem Flächenerwerbsänderungsgesetz vom 3. Juli 2009 (BGBl. I S. 1688) durch Ergänzung von § 3 Abs. 10 AusglLeistG im Gesetz selbst geregelt hat.

    § 3 AusglLeistG und die Flächenerwerbsverordnung verpflichten den Erwerber nur dazu, die erworbenen Flächen während der Dauer der Bindungsfrist entsprechend dem - aus der Sicht des Gesetzgebers allerdings weniger bedeutsam gewordenen (vgl. BT-Drucks 16/8152 S. 13) - Betriebskonzept land- bzw. forstwirtschaftlich zu nutzen.

  • OLG Brandenburg, 15.02.2018 - 5 U 33/17

    Grundstücksverkauf von forstwirtschaftliche Flächen im Beitrittsgebiet durch die

    17 d) Entgegen der Auffassung des Beklagten ist dessen Verpflichtung zur Selbstbewirtschaftung des Grundstücks nicht dadurch entfallen, dass mit dem FlErwÄndG vom 3. Juli 2009 (BGBl. I 1688) die Bindung des Käufers an das für den Verkauf maßgebliche Betriebskonzept in § 12 Abs. 1 Buchst. a Doppelbuchst.

    (2) Soweit die durch das Flächenerwerbsänderungsgesetz vom 3. Juli 2009 (BGBl. I S. 1688) in dieses Gesetz und die Flächenerwerbsverordnung aufgenommenen Änderungen Erleichterungen für Erwerber mit sich bringen, gelten diese, mit Ausnahme der Streichung der Einhaltung des forstwirtschaftlichen Betriebskonzepts, auch zu Gunsten von Käufern, mit denen bereits vor dem 11. Juli 2009 Verträge auf der Grundlage dieses Gesetzes und der Flächenerwerbsverordnung abgeschlossen worden sind.

    In der Einzelbegründung zu § 12 Abs. 2a FlErwV des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (BT-Drs. 16/8152, 21) heißt es: "Die Anrechnung betrifft nur die Auflage zur Ortsansässigkeit".

    Mit der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (BT-Drs. 16/12709) ist § 12 Abs. 2a FlErwV selbst unverändert geblieben.

  • VG Cottbus, 10.11.2010 - 1 K 2193/03

    Ausübung des Wahlrechts nach § 8 Abs. 1 S. 1 VermG

    Entsprechend ist die Änderung des § 3 Abs. 4 VermG durch Art. 4 des am 11. Juli 2009 in Kraft getretenen Flächenerwerbsänderungsgesetzes vom 03. Juli 2009 (BGBl I S. 1688, 1692) vorliegend nicht zu berücksichtigen.

    Die Änderung des § 3 Abs. 4 VermG durch Art. 4 des am 11. Juli 2009 in Kraft getretenen Flächenerwerbsänderungsgesetzes vom 03. Juli 2009 (BGBl I S. 1688, 1692) ist vorliegend ebenfalls nicht zu berücksichtigen.

  • BGH, 25.09.2009 - V ZR 13/09

    Bestimmung des Lebensmittelpunktes anhand einer wertenden Gesamtbetrachtung aller

    Der Kaufvertrag der P eien dient dazu, dem Beklagten den verbilligten Erwerb forstwirtschaftlich genutzter Flächen unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 8 AusglLeistG in der vor dem Inkrafttreten des Flächenerwerbsänderungsgesetzes (vom 3. Juli 2009, BGBl. I S. 1688) am 11. Juli 2009 geltenden, für den vorliegenden Fall nach § 7 AusglLeistG maßgeblichen Fassung zu ermöglichen.
  • BGH, 10.07.2009 - V ZR 72/08

    Anspruch auf Verkauf ausgeschriebener Waldflächen zu den gesetzlichen Bedingungen

    Nicht zuletzt deshalb ist die Möglichkeit des Ankaufs von Wald durch das Flächenerwerbänderungsgesetz vom 3. Juli 2009 (BGBl. I S. 1688) auf diesen Erwerberkreis beschränkt worden.
  • BGH, 14.03.2019 - V ZR 60/18

    Zulassung der Revision hinsichtlich der Anrechnung von Pachtjahren und Verkürzung

    Auch die Frage danach, ob die Anrechnung von Pachtjahren nach Maßgabe von § 12 Abs. 2a Sätze 1 und 2, § 2 Abs. 2 Satz 3 FlErwV in dem hier maßgeblichen Zeitraum zwischen dem Inkrafttreten des (Ersten) Flächenerwerbsänderungsgesetzes (vom 3. Juli 2009, BGBl. I S. 1688) am 11. Juli 2009 und dem Inkrafttreten des Zweiten Flächenerwerbsänderungsgesetzes (vom 21. März 2011, BGBl. I S. 450) am 30. März 2011 auch für die Frist zur Selbstbewirtschaftung für das gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd FlErwV zu vereinbarende Rücktrittsrecht gilt, erfordert die Zulassung nicht.

    Der Gesetzgeber ist dem Vorschlag der Bundesregierung mit einer Einschränkung gefolgt: die Bindungsfrist sollte nicht nur für die Pflicht zur Ortsansässigkeit, sondern für alle Erwerberpflichten verkürzt werden; weitere Änderungen wurden nicht angestrebt (BT-Drucks. 16/12709 S. 6).

  • BGH, 14.06.2018 - V ZR 178/17

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Verkauf von

    Mit dem Verkauf von Waldflächen nach § 3 Abs. 8 AusglLeistG in der hier noch maßgeblichen, bis zum 10. Juli 2009 geltenden Fassung wollte der Gesetzgeber die Gründung möglichst leistungsfähiger Forstbetriebe in den neuen Bundesländern erreichen, die in der Regel mehrere 100 ha Bewirtschaftsfläche erfordern (BT-Drucks. 16/8152 S. 14).

    Mit dem Gesetz vom 3. Juli 2009 (BGBl. I S. 1688) hat der Gesetzgeber das bisherige Regelungsziel zwar aufgegeben und sich entschlossen, den preisbegünstigten Verkauf von Waldflächen mit dem geltenden § 3 Abs. 8 AusglLeistG nur noch zur Kompensation von Alteigentümern einzusetzen, die Kriterien für die Vergabe an diesem Ziel neu auszurichten und dazu mit dem geltenden § 4 Abs. 5 Nr. 2 FlErwV einen Vorrang noch nicht bedachter Alteigentümer neu einzuführen (BT-Drucks. 16/8152 S. 14 f.).

  • BVerwG, 21.12.2016 - 10 B 1.16

    Abwendungsbefugnis; Auskehrprozess; Ersatzangebot; Ersetzungsbefugnis;

    Die Klägerin begehrt, die Zwangsvollstreckung der Beklagten aus einem rechtskräftigen Urteil für unzulässig zu erklären, mit welchem sie auf der Grundlage von § 8 Abs. 4 Satz 2 Gesetz über die Feststellung der Zuordnung von ehemals volkseigenem Vermögen (Vermögenszuordnungsgesetz - VZOG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 29. März 1994 (BGBl. I S. 709), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 3. Juli 2009 (BGBl. I S. 1688) zu ergänzendem Wertersatz für Grundstücksflächen verurteilt wurde, die sie als Verfügungsberechtigte zum Nachteil der zuordnungsberechtigten Beklagten veräußert hatte.
  • VG Cottbus, 10.02.2011 - 1 K 1326/07

    Voraussetzung für die Rückübertragung von Grundstücken nach dem VermG

    Rechtlicher Anknüpfungspunkt ist § 3 Abs. 1 S. 1 VermG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 2005 (BGBl. I S. 205) im maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, Urt. v. 31. März 2004 - 8 C 5.03 -, juris [Rn. 34 ff.], BVerwGE 120, 246) zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Juli 2009 (BGBl. I S. 1688).
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