06.03.2013

Bundestag - Drucksache 17/12635

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2013 S. 3719   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,68691
BGBl. I 2013 S. 3719 (https://dejure.org/2013,68691)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 59, ausgegeben am 08.10.2013, Seite 3719
  • Gesetz zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs (DaBaGG)
  • vom 01.10.2013

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs (DaBaGG)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 13.05.2013   BT   Datenbankgrundbuch
  • 28.06.2013   BT   Einführung eines Datenbankgrundbuchs beschlossen (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 27. und 28. Juni)
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Hamm, 09.07.2015 - 15 W 258/14

    Begriff der Verwirrung i.S. von §§ 6 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 , 5 Abs. 1 S. 2 GBO

    Es ist auch keine Verwirrung im Sinne der §§ 6 Abs. 2 S.1, 5 Abs. 1 S.2 Nr. 2 GBO (in der Neufassung durch das Gesetz vom 1.10.2013 - BGBl. I S. 3719) zu besorgen.
  • BVerwG, 23.04.2015 - 5 C 10.14

    Ausgleichsleistungen; entschädigungslose Enteignung; Gesellschaftsvermögen;

    Denn die Schädigung nach § 1 Abs. 8 Buchst. a und die Schädigung nach § 1 Abs. 6 des Vermögensgesetzes - VermG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 2005 (BGBl. I S. 205), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 1. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3719), sind eigenständige, voneinander zu trennende Vorgänge.
  • BVerwG, 17.07.2014 - 5 C 20.13

    Analogie; Bemessungsgrundlage; bewegliche Sache; Binnenschiff; Berechtigter;

    Auf der Grundlage der gemäß § 137 Abs. 2 VwGO bindenden tatrichterlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts ist der Kläger wegen der entschädigungslosen Enteignung der Binnenschiffe als Berechtigter im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz - VermG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 2005 (BGBl I S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Oktober 2013 (BGBl I S. 3719), anzusehen.
  • BVerwG, 18.09.2014 - 5 C 18.13

    Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist; Wiedereinsetzung;

    Mit der Formulierung "auf der genannten Grundlage enteigneten" knüpft der Wortlaut des § 1 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 DDR-EErfG an die Wendung "Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage" in § 1 Abs. 2 Satz 1 DDR-EErfG an, die ihrerseits mit der Formulierung in § 1 Abs. 8 Buchst. a des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz - VermG) vom 9. Februar 2005 (BGBl I S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Oktober 2013 (BGBl I S. 3719), identisch ist.
  • BVerwG, 17.03.2015 - 8 C 5.14

    Aktien; Aktiengesellschaft; Ausschluss; Ausschlussregelung; Berechtigung;

    Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits ist die Entschädigungsberechtigung der Klägerin nach § 1 Abs. 6 Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz - VermG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 9. Februar 2005 (BGBl. I S. 205), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 1. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3719) i.V.m. § 1 NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz (NS-VEntschG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 13. Juli 2004 (BGBl. I S. 1671), zu der bisher keine bestandskräftige Entscheidung ergangen ist.
  • BVerwG, 28.01.2015 - 8 C 5.13

    Unternehmensrestitution; Unternehmensreste; Unternehmenstrümmer; Grundstück;

    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass § 6 Abs. 6a Satz 2 des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz - VermG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 9. Februar 2005 (BGBl. I S. 205), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 1. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3719), das Bundesamt dazu verpflichtet, die Höhe der Ausgleichsverbindlichkeiten mit dem konkreten Zahlbetrag zu bestimmen.
  • BVerwG, 20.11.2014 - 5 C 39.13

    Untätigkeitsverpflichtungsklage; Bescheidung; Bescheidungsklage; allgemeines

    a) Zwischen den Beteiligten besteht kein Streit darüber, dass die betroffenen Flurstücke als Betriebsgrundstück des Bankhauses dienten und dass der Anspruch des Klägers auf Einräumung von Bruchteilseigentum hinsichtlich der betreffenden Altflurstücke mit der wirksamen Ausübung des Rechts nach § 8 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz) i.d.F. der Bekanntmachung vom 9. Februar 2005 (BGBl I S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Oktober 2013 (BGBl I S. 3719), - VermG -, Entschädigung anstelle von Restitution nach Maßgabe des § 3 Abs. 1 Satz 4 Teils.
  • VGH Bayern, 28.06.2018 - 11 CS 18.1173

    Punktesystem und neues Recht

    Zwar trifft es zu, dass der Gesetzgeber die neue Regelung als besser angesehen hat, da mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis grundsätzlich die Einschätzung einhergeht, der Betroffene sei uneingeschränkt geeignet und es daher angebracht erscheint, die bestehenden Punkte zu diesem Zeitpunkt zu löschen (vgl. BT-Drs. 17/12635 S. 39 f.).
  • OLG Zweibrücken, 24.01.2013 - 3 W 47/12

    Grundbucheinsicht: Benachrichtigung des Grundstückseigentümers über eine der

    Selbst wenn man dies (mit guten Gründen) bejahen wollte (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Datenbankgrundbuches (DaBaGG), Bundesrat Drucksache 794/12), wird dadurch ohne nähere gesetzliche Ausgestaltung keine Pflicht des Grundbuchamtes begründet, den Eigentümer automatisch und ohne sein Verlangen zu benachrichtigen.
  • KG, 08.12.2015 - 1 W 886/15

    Grundbucheintrag: Inhalt von Rechten muss schlagwortartig beschrieben werden!

    Dadurch wird einer Überfüllung des Grundbuchs vorgebeugt und die Grundbucheintragungen aus Gründen der Übersichtlichkeit auf die für den Rechtsverkehr wesentlichen Informationen beschränkt (BT-Drs. 17/12635, S. 19; Böttcher, in: Meikel, GBO, 11. Aufl., § 44, Rdn. 91).
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