22.02.2017

Bundestag - Drucksache 18/11277

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2017 S. 3202   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,30514
BGBl. I 2017 S. 3202 (https://dejure.org/2017,30514)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 58, ausgegeben am 23.08.2017, Seite 3202
  • Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens
  • vom 17.08.2017

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen, Anhörung)
  • bundestag.de

    Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens

Meldungen (6)

  • anwalt.de

    Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens

  • Telepolis

    Große Koalition verschlechtert Rechtsposition von Zeugen [26.06.2017]

  • tagesspiegel.de

    Fahrverbot für Straftäter: Der Lappen ist auch nur ein Lappen [23.03.2017]

Literatur (13)

  • internet-law.de

    Der Staatstrojaner: Überwachung von Smartphones direkt beim Nutzer

  • lawblog.de

    Schöne neue Zeugenwelt

  • nomos.de PDF

    Das Fahrverbot als allgemeine Nebenstrafe auch außerhalb der Verkehrsdelikte (Dr. Adolf Rebler; SVR 2018, 446-449)

  • zeit.de

    Staatstrojaner: Dein trojanischer Freund und Helfer [22.06.2017]

  • bella-ratzka.de

    Jetzt soll geplaudert werden - Aussagepflicht bei der Polizei

  • confront.news PDF, S. 19

    Der Beweisantrag - Abgesang und Aufruf zur Anteilnahme

  • kripoz.de

    Effektivere und praxistauglichere Ausgestaltung des Strafverfahrens? Was von der großen StPO-Reform übriggeblieben ist (Prof. Dr. Anja Schiemann; KriPoZ 6/2017)

  • kripoz.de

    Die StPO-Reform: Großer Wurf oder vertane Chance? (RA Dr. Eren Basar und Prof. Dr. Anja Schiemann; KriPoZ 3/2016)

  • kripoz.de

    Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur "effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" (RA Dr. Eren Basar; KriPoZ 2017, 95-103)

  • kripoz.de

    Gesetzesentwurf zur Änderung der Anordnungskompetenz bei körperlichen Eingriffen nach § 81a StPO (RA Dr. Thomas Kreuz; KriPoZ 2017, 184-190)

  • zis-online.com PDF

    Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen der Ausweitung von DNA-Analysen im Strafverfahren (Prof. Dr. Mark A. Zöller und Diana Thörnich; ZIS 2017, 331-340)

  • stv-online.de PDF

    Ein großer Wurf?

  • stv-online.de PDF

    Fahrverbot für alle - Auszüge aus einem Gesetzentwurf, der einen das Fürchten lehrt (Prof. Dr. Jan Zopfs; StV 9/2016)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (7)

  • 08.03.2017   BT   Beschleunigung von Strafverfahren
  • 17.03.2017   BT   Strafverfahren sollen praxistauglicher gestaltet werden
  • 30.03.2017   BT   Breites Ja zu Video-Vernehmungen
  • 19.06.2017   BT   Ab­stim­mung über Ände­rungen im Straf- und Straf­verfah­rens­recht
  • 21.06.2017   BT   Spionagesoftware für Ermittler
  • 07.07.2017   BR   Staatstrojaner - Neue Instrumente für Strafermittler
  • 07.07.2017   BR   Staatstrojaner - Neue Instrumente für Strafermittler

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Wird zitiert von ... (96)

  • BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2835/17

    Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz verstößt in derzeitiger

    Diese Befugnisse sind - hier nicht streitgegenständlich - im Artikel 10-Gesetz vom 26. Juni 2001 (BGBl I S. 1254, 2298), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 17. August 2017 (BGBl I S. 3202), geregelt und dabei rechtlich anders ausgestaltet.
  • BVerfG, 20.12.2018 - 2 BvR 2377/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zur Übermittlung von

    Mit Beschluss vom 25. Juli 2016 ordnete das Amtsgericht Stuttgart auf Antrag der Staatsanwaltschaft gemäß §§ 100a, 100b StPO in der Fassung vor Inkrafttreten des Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens vom 17. August 2017 (BGBl I S. 3202) die Sicherung, Spiegelung und Herausgabe aller Daten, die auf den Servern von "XX...' bezüglich des betreffenden E-Mail-Accounts elektronisch gespeichert sind, "sowie sämtlicher bezüglich dieses Accounts künftig anfallender Daten (Inhalts- und Verkehrsdaten nebst IP-Adressen, insbesondere auch bei den zukünftigen Login-Vorgängen anfallender IP-Adressen)' an.
  • BVerwG, 25.09.2019 - 6 C 12.18

    EuGH soll Vereinbarkeit der deutschen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung mit

    § 101a Abs. 1 StPO regelt für die Erhebung von Verkehrsdaten nach § 100g StPO durch Bezugnahme auf § 100b Abs. 1 StPO (nunmehr § 100e Abs. 1 StPO in der Fassung des Gesetzes vom 17. August 2017 <BGBl. I S. 3202>) einen Richtervorbehalt sowie Anforderungen an die Gestaltung der Entscheidungsformel.
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