13.04.1984

Bundestag - Drucksache 10/1319

Gesetzentwurf, Urheber: Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der FDP

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1985 S. 371   

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https://dejure.org/1985,15373
BGBl. I 1985 S. 371 (https://dejure.org/1985,15373)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1985 Teil I Nr. 9, ausgegeben am 27.02.1985, Seite 371
  • Sechstes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz)
  • vom 21.02.1985

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerwG, 06.12.1989 - 6 C 52.87

    Soldatengesetz - Beschäftigungsuntersagung - Erwerbstätigkeit von

    Die Vorschrift ist durch das Sechste Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften - Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz - vom 21. Februar 1985 (BGBl. I S. 371) in das Soldatengesetz eingefügt worden.

    Schutzzweck des § 20 a SG ist es primär, die Funktionsfähigkeit des Dienstes in den Streitkräften zu wahren (vgl. Begr. des Koalitionsentwurfs, BT-Drucks. 10/1319, zu Art. 1 Nr. 2 - § 42 a BRRG - ebenso Schnellenbach, NVwZ 1985, 327 [BVerwG 26.06.1984 - 9 C 196/83]).

    Daneben soll - über die Verpflichtung zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit hinausgehend - aber auch verhindert werden, daß das "Amtswissen" eines früheren Soldaten bei Aufnahme einer Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes mißbräuchlich "für private Zwecke zum Schaden des Dienstherrn genutzt" wird (Bericht des Innenausschusses, BT-Drucks. 10/2542 S. 15 ; Keymer/Kolbe/Braun, a.a.O.; Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, a.a.O., Rdnr. 8; Schnellenbach a.a.O., S. 329).

    Hier darf der Gesetzgeber etwaigen Gefährdungen "von vornherein" (vgl. BVerwGE 31, 241 [BVerwG 13.02.1969 - II C 119/65]; 60, 254 ), also schon im Vorfeld, begegnen (vgl. Keymer/Kolbe/Braun, a.a.O., B. Verfassungsrechtliche Grundlagen, Rdnr. 8, unter Bezugnahme auf BVerfGE 55, 207 ; ebenso BT-Drucks. 10/1319 S. 8 - Begründung A. Allgemeines - so auch schon BT-Drucks. 9/160 S. 5 - Begründung A. Allgemeine Begründung -, dort ebenfalls unter Berufung auf das Bundesverfassungsgericht).

  • BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 10.89

    Nebentätigkeit: Keine Versagung der Genehmigung einer - aus

    Insbesondere habe der Berliner Landesgesetzgeber mit der Neufassung des Nebentätigkeitsrechts 1986 den Inhalt der durch das 6. Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 21. Februar 1985 (BGBl. I S. 371) geschaffenen bundesrechtlichen Regelung auch für das Berliner Landesrecht übernehmen und keine hiervon abweichende Regelung treffen wollen.

    Mit dieser wollte der Landesgesetzgeber ersichtlich den Inhalt des durch das Sechste Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz) vom 21. Februar 1985 (BGBl. I S. 371) geänderten § 42 des Beamtenrechtsrahmengesetzes - BRRG - übernehmen (vgl. Drucksachen des Abgeordnetenhauses, 10. Wahlperiode, Nr. 904).

  • BVerwG, 11.01.2007 - 1 D 16.05

    Bundespolizeibeamter; Verbot der Ausübung ungenehmigter Nebentätigkeiten;

    Gleiches gilt für Genehmigungsanträge (§ 65 Abs. 6 Satz 1 BBG i.d.F. des Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetzes vom 21. Februar 1985, BGBl I S. 371).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2014 - 6 B 34/14

    Untersagung jeglicher steuerberatender Tätigkeit im Zuständigkeitsbereich des

    vgl. zu § 42a BRRG: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz), BT-Drucks. 10/1319, S. 9.
  • BVerwG, 27.02.2001 - 2 C 2.00

    Untätigkeitsklage, Änderungsbescheid, Streitgegenstand, Verweisung wegen

    Das Verwaltungsgericht hat die Frage, ob Art. 4 des Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetzes vom 21. Februar 1985 (BGBl I S. 371) und Art. 1 § 2 der Verordnung zur Änderung der Bundesnebentätigkeitsverordnung vom 12. November 1987 (BGBl I S. 2373) die vertraglichen Beziehungen der Beteiligten beseitigt haben und eine Neuregelung durch Verwaltungsakt erforderlich machten, in Anlehnung an das Urteil des Bundessozialgerichts vom 26. Juni 1996 - 8 RKn 32/95 - (SozR 3-2400 § 89 Nr. 4) im Ergebnis zu Recht bejaht.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.09.2012 - 2 B 10675/12

    Beamter; Wahrnehmung eines Lehrauftrags; Erteilung einer

    Hieran ändert sich schließlich auch dann nichts, wenn man auf eine durchschnittliche monatliche Belastung abstellt (vgl. Schnellenbach, NVwZ 1985, 327 [328], unter Hinweis auf BT-Drucks. 10/2542, S. 15).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 A 6.91

    Soldaten - Ruhestand - Erwerbstätigkeit

    Nach Abs. 1 dieser Vorschrift, die durch das Sechste Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz) vom 21. Februar 1985 (BGBl. I S. 371) in das Soldatengesetz eingefügt worden ist, besteht u.a. für einen Berufssoldaten im Ruhestand eine Anzeigepflicht, wenn er innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach seinem Ausscheiden aus dem Wehrdienst außerhalb des öffentlichen Dienstes eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit aufnimmt, die mit seiner dienstlichen Tätigkeit in den letzten fünf Jahren vor seinem Ausscheiden aus dem Wehrdienst im Zusammenhang steht und durch die dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können.
  • BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 252/03

    Betriebliche Altersversorgung - beamtenförmige Versorgung eines privatrechtlich

    Mit Vermerk vom 12. August 1986, der auch dem Kläger übermittelt worden war, rückte die Deutsche Bundesbahn von ihrer zunächst vertretenen Auffassung ab, das Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz vom 21. Februar 1985 (BGBl. I S. 371) sei auch auf die im Ruhestand befindlichen Bahnärzte anzuwenden.
  • BVerwG, 29.07.1992 - 2 B 129.92

    Soldatengesetz - Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand - Auffangstreitwert bei

    Der Schutzzweck des § 20 a SG, der durch das Sechste Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz) vom 21. Februar 1985 (BGBl. I S. 371) in das Soldatengesetz eingefügt worden ist, besteht, wie der seinerzeit für das Soldatenrecht zuständige 6. Senat im Urteil vom 6. Dezember 1989 - BVerwG 6 C 52.87 - (BVerwGE 84, 194) ausgeführt hat, zum einen darin, die Funktionsfähigkeit des Dienstes in den Streitkräften zu wahren, und zum anderen zu verhindern, daß das "Amtswissen" der früheren Soldaten bei Aufnahme einer Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes mißbräuchlich "für private Zwecke zum Schaden des Dienstherrn genutzt" wird (BVerwGE 84, 194 ).
  • BVerwG, 23.12.1994 - 2 NB 1.94

    Beschwerde gegen die Nichtvorlage einer Rechtssache durch den

    Die Entscheidungen beziehen sich zwar jeweils auf Zeiträume vor 1985 und damit vor dem Inkrafttreten der heutigen Nebentätigkeitsvorschriften des § 42 Abs. 4 BRRG sowie des § 65 Abs. 5 und § 69 Satz 2 Nr. 4 BBG aufgrund des Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetzes vom 21. Februar 1985 (BGBl I S. 371).
  • BVerwG, 19.06.1990 - 6 B 6.90

    Ausübung von Nebentätigkeiten durch Soldaten - Benutzung von Einrichtungen,

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1989 - 11 S 1747/87

    Nutzungsentgelt für ärztliche Nebentätigkeiten; Außenwirkung von

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1993 - 11 S 644/92

    Nutzungsentgelt für ärztliche Nebentätigkeiten: Inanspruchnahme von

  • OVG Niedersachsen, 11.12.1996 - 2 L 4798/95

    Tätigkeitsverbot für ausgeschiedenen Soldaten;; Abhängigkeit, wirtschaftliche;

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