15.06.1984
Bundestag - Drucksache 10/1628
Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz (federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
BGBl. I 1985 S. 535 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1985 Teil I Nr. 15, ausgegeben am 15.03.1985, Seite 535
- Ausführungsgesetz zum deutsch-österreichischen Konkursvertrag (DöKVAG)
- vom 08.03.1985
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 29.05.2008 - IX ZB 102/07
Wirksamkeit von Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters bei zeitlich …
Dem innerstaatlichen Gesetzgeber blieb es überlassen, festzulegen, ob die Wirkungen des unzulässigen Konkursverfahrens mit rückwirkender Kraft oder nur für die Zukunft entfallen sollten (BT-Drucks. 10/1628, S. 11).Hinzu kommt, dass auch § 3 DöKVAG nur für ein infolge eines Irrtums, etwa in Unkenntnis von dem Verfahren im anderen Staat, eröffnetes Verfahren geschaffen worden ist (BT-Drucks. 10/1628, S. 11).
- BGH, 29.05.2008 - IX ZB 103/07
Verhältnis von aus- und inländischen Insolvenzverfahren
Dem innerstaatlichen Gesetzgeber blieb es überlassen, festzulegen, ob die Wirkungen des unzulässigen Konkursverfahrens mit rückwirkender Kraft oder nur für die Zukunft entfallen sollten (BT-Drucks. 10/1628, S. 11).Hinzu kommt, dass auch § 3 DöKVAG nur für ein infolge eines Irrtums, etwa in Unkenntnis von dem Verfahren im anderen Staat, eröffnetes Verfahren geschaffen worden ist (BT-Drucks. 10/1628, S. 11).