17.04.1986

Bundestag - Drucksache 10/5346

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium des Innern (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1986 S. 2501   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,13772
BGBl. I 1986 S. 2501 (https://dejure.org/1986,13772)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1986 Teil I Nr. 68, ausgegeben am 24.12.1986, Seite 2501
  • Gesetz zur Änderung des Geschmacksmustergesetzes
  • vom 18.12.1986

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 15.07.2004 - I ZR 142/01

    "Metallbett"; Rechtsfolgen der Löschung eines Geschmacksmusters im Musterregister

    Die durch Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Änderung des Geschmacksmustergesetzes vom 18. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2501) eingeführte Klage auf Einwilligung in die Löschung gemäß § 10c Abs. 2 GeschmMG a.F. sollte bei fehlender Schutzfähigkeit in ihrer Wirkung einer Nichtigkeitsklage in Patentsachen entsprechen (vgl. Regierungsentwurf des Gesetzes zur Änderung des GeschmMG v. 18.12.1986, Begründung zu § 10c, BT-Drucks. 10/5346, S. 22).
  • BPatG, 13.05.2004 - 10 W (pat) 720/03
    § 10 b GeschmMG ist durch das Gesetz zur Änderung des GeschmMG v. 18. Dezember 1986 (BGBl I 2501) geschaffen worden und sollte lediglich bereits geltendes Recht übernehmen.

    Zuvor konnte für Geschmacksmusteranmeldungen Verfahrenskostenhilfe nach § 14 FGG, d.h. nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, gewährt werden (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs, BT-Drs. 10/5346 S. 22).

  • BPatG, 13.05.2004 - 10 W (pat) 721/03
    § 10 b GeschmMG ist durch das Gesetz zur Änderung des GeschmMG v. 18. Dezember 1986 (BGBl I 2501) geschaffen worden und sollte lediglich bereits geltendes Recht übernehmen.

    Zuvor konnte für Geschmacksmusteranmeldungen Verfahrenskostenhilfe nach § 14 FGG, d.h. nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, gewährt werden (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs, BT-Drs. 10/5346 S. 22).

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