19.11.1987

Bundestag - Drucksache 11/1257

Änderungsantrag, Urheber: Fraktion Die Grünen

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1987 S. 2747   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,17879
BGBl. I 1987 S. 2747 (https://dejure.org/1987,17879)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1987 Teil I Nr. 60, ausgegeben am 24.12.1987, Seite 2747
  • Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1988 (Haushaltsgesetz 1988)
  • vom 18.12.1987

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Hier habe die Frist mit der Verkündung des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans im Bundesgesetzblatt am 24. Dezember 1987 (BGBl. I S. 2747) begonnen.
  • BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 62/88

    Betriebsrat: Initiativrecht - Einkleidung der betrieblichen Praxis in eine

    Ob sich aus § 6 Abs. 2 des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 1988 vom 18. Dezember 1987 (BGBl. I, 2747) etwas anderes ergibt, kann im vorliegenden Fall dahingestellt bleiben.
  • BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 28/93

    Unternehmensstillegung - Lohnbeihilfe - Beantragung

    Das Haushaltsgesetz 1987 vom 19. Dezember 1986 (BGBl I 2568) und das Haushaltsgesetz 1988 vom 18. Dezember 1987 (BGBl I 2747) führen jeweils im Kap 1102 unter dem Titel 681 21-253 "Anpassungsbeihilfen nach dem Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaften für Kohle und Stahl" und unter der Überschrift "Erläuterungen" ua die MUV-RL E/S auf.
  • BSG, 22.03.1979 - 7 RAr 98/78

    Entlohnte Beschäftigung - Beschäftigung eines Strafgefangenen - Arbeit während

    Der zwar unerläßliche Nachweis der Arbeitnehmereigenschaft sei aber bereits bei einer verhältnismäßig kurzen Arbeitnehmertätigkeit als erbracht anzusehen (vgl BT-Drucks 11/1274 S. 88/89p '.
  • BSG, 14.06.1983 - 7 RAr 10/82

    Bezug von Arbeitslosengeld - Anrechnung von Erwerbseinkommen - Erzielung nach

    Ebenso bestand kein Zweifel, daß das in einer Woche erzielte Einkommen höchstens zur vollen Anrechnung des Alg für eine Woche führte (Draeger/Buchwitz/Schönefelder, Komm zum AVAVG, § 95 RdNrn 9 und 11; Krebs, Komm zum AVAVG, § 95 RdNr. 24; vgl. Begründung zu § 112 eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des AVAVG, BT-Drucks 11/1274 S 132).
  • BSG, 27.08.1965 - 3 RK 6/65

    Kassenmitgliedschaft - Formalmitglied - Mindestversicherungszeiten -

    Nach der im Regierungsentwurf vorgesehenen Fassung des 5 163 Abs° 6 RVO sollte die gesetzliche Efliehtversieherung ua nicht eingreifen, falls "ein gesetzlicher Anspruch auf Familienkrankenhilfc" besteht (vgl° die genannte BT-Drucks° 11/1234 S° 2)° Die- se Bestimmung ist später ge3trichen werden° Der Gesetzgeber hat somit davcn abgesehen, Familienangehörige Versicherter von der Ifliehtversieherung auszunehrr.en° Da die Familienhilfe nicht durch Beitragszusehläge finanziert wird, soll sie erst in letzter Linie eintreten (BV rfG 13, 21, 30)° Hierauf ist zurückzuführen, daß die Klägerin mit Antragstellung beitragspflichtig wurde° Die Klägerin hat scmit die Eeiträge für ihre KrV bis zum Beginn der Eente nach 5 381 Abs" 3 RVG selbst zu tragen"\ Damit mußte die Revision der Beklagten das aus der Urteilsformel ersichtliehe Ergebnis haben.
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