25.05.1987

Bundestag - Drucksache 11/351

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1988 S. 662   

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BGBl. I 1988 S. 662 (https://dejure.org/1988,19575)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1988 Teil I Nr. 22, ausgegeben am 08.06.1988, Seite 662
  • Gesetz zur Ausführung zwischenstaatlicher Anerkennungs- und Vollstreckungsverträge in Zivil- und Handelssachen (Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz - AVAG)
  • vom 30.05.1988

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 31.05.2017 - VII ZB 2/17

    Rechtsbeschwerdeverfahren wegen einer Forderungspfändung: Einstellung der

    Die Regelung des § 20 Abs. 2 AVAG entspricht § 775 Nr. 3, § 776 Satz 1 ZPO (vgl. BT-Drucks. 11/351, S. 26 zu § 22 Abs. 2 AVAG in der Fassung von 1988).
  • BGH, 10.11.1998 - VI ZR 243/97

    Zustellung eines im schriftlichen Vorverfahren ergangenen Versäumnisurteils

    Deshalb hat der Gesetzgeber für den Bereich des grenzüberschreitenden Mahnverfahrens in § 34 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes zur Ausführung zwischenstaatlicher Anerkennungs- und Vollstreckungsverträge in Zivil- und Handelssachen (Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz - AVAG) vom 30. Mai 1988 (BGBl. I S. 662) über den Wortlaut des § 174 Abs. 2 ZPO hinaus ausdrücklich eine Hinweispflicht des Gerichts statuiert, die dahin geht, daß der Antragsgegner einen Zustellungsbevollmächtigten mit Wohnsitz im Inland zu benennen habe.

    Sinn und Zweck dieser Hinweispflicht ist es, den Antragsgegner davor zu schützen, durch Unkenntnis der deutschen Verfahrensvorschriften Verteidigungsrechte einzubüßen (Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drucks. 11/351, S. 31).

  • BGH, 12.10.2017 - IX ZB 64/14

    Verfahren auf Vollstreckbarerklärung nach dem deutsch-israelischen Anerkennungs-

    Israelischen Titelgläubigern stand zuvor nur das Klageverfahren nach den §§ 722 f ZPO zur Verfügung, das auf einen zweiten Prozess über mehrere Instanzen hinauslief, der sich nicht zuletzt wegen der Zulässigkeit aller Beweismittel als kostspielig, zeitraubend und damit wenig praxistauglich erwiesen hatte (vgl. Denkschrift zum EuGVÜ-Ausführungsgesetz, BT-Drucks. VI/1973, S. 49; Begründung zum AVAG, BT-Drucks. 11/351 S. 16; Geimer, Internationales Zivilprozessrecht, 7. Aufl., Rn. 3125; Zöller/Geimer, ZPO, 31. Aufl., § 722 Rn. 36).

    Das entspricht einem allgemeinen völkerrechtlichen Grundsatz (vgl. Begründung zu § 1 AVAG BT-Drucks. 11/351, S. 18; bezogen auf ausländische Schiedssprüche Stein/Jonas/Schlosser, ZPO, 23. Aufl., Anhang zu § 1061 Rn. 134; für die Urteilsanerkennung BGH, Urteil vom 18. März 1987 - IVb ZR 24/86, NJW 1987, 3083, 3084 unter 2. c) mwN).

    Anerkennungs- und Vollstreckungsverträge zielen nicht auf eine Erschwerung, sondern auf eine Erleichterung der Anerkennung und Vollstreckung (BGH, aaO; BT-Drucks. 11/351, aaO) und auf die Beseitigung verfahrensrechtlicher Hindernisse bei der Vollstreckung ausländischer Urteil ab.

    Das nach Art. 11 des Vertrages anzuwendende deutsche Verfahrensrecht ermöglicht es dem Beschwerdegericht, die Vollstreckungsvoraussetzungen und Versagungsgründe auf Betreiben und unter Beteiligung des Antragsgegners umfassend zu prüfen (vgl. zu § 13 des Ausführungsgesetzes zum Vertrag BT-Drucks. 8/3867, S. 14; Denkschrift zum Ausführungsgesetz zum EuGVÜ, BT-Drucks. VI/1973, S. 51; Begründung zu § 13 AVAG BT-Drucks. 11/351 S. 22).

  • BGH, 25.11.1993 - IX ZB 78/93

    Anforderungen an die Postulationsfähigkeit bei der Einlegung der Rechtsbeschwerde

    Die Rechtsbeschwerde kann nach § 18 Abs. 1 AVAG in Verbindung mit § 78 Abs. 1 ZPO nur durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt wirksam eingelegt werden (amtliche Begründung zu § 18 AVAG, BT-Drucks. 11/351 S. 24).

    Statt dessen dient das Verfahren gemäß dem Bundesgesetz zur Ausführung zwischenstaatlicher Anerkennungs- und Vollstreckungsverträge in Zivil- und Handelssachen vom 30. Mai 1988 (BGBl I 662 - AVAG) der möglichst einheitlichen Ausführung derartiger Verträge, also von internationalem und Bundesrecht.

  • OLG Köln, 17.10.2007 - 16 W 24/07

    Unterbrechung des Vollstreckbarkeitsverfahrens durch ausländisches

    Dieses ist kontradiktorisch ausgestaltet und unterscheidet sich von einer Vollstreckbarkeitsklage gem. dem §§ 722, 723 ZPO letztlich nur dadurch, dass ohne Strukturwandel das Verfahren erleichtert wird - z. B. durch eine nur fakultative mündliche Verhandlung - und aufgrund von europarechtlichen oder staatsvertraglichen Vorgaben zur Wahrung des Überraschungseffekts gegenüber dem Schuldner eine Verlagerung der Prüfung möglicher Einwendungen gegen die Vollstreckbarkeit in das Beschwerdeverfahren erfolgt (Gesetzesbegründung zum AVAG 1988 - BT-Drucksache 11/351 S. 19).

    Nichts anderes kann daher auch für das vereinfachte kontradiktorische Verfahren nach Art. 43 EuGVVO i. V. m. §§ 11 ff. AVAG gelten, auf das im Übrigen die Vorschriften der §§ 567 ZPO über das Beschwerdeverfahren ergänzend Anwendung finden (BT-Drucksache 11/351 S. 23).

  • BGH, 20.09.1990 - IX ZB 1/88

    Anerkennung und Zustellung eines im Ausland ergangenen Versäumnisurteils

    Sie findet nach Art. 37 Abs. 2 EGÜbk und § 17 Satz 1 AGEGÜbk (BGBl 1972 I 1328), der auf das vorliegende Verfahren weiter anzuwenden ist (§ 58 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung zwischenstaatlicher Anerkennungs- und Vollstreckungsverträge in Zivil-und Handelssachen vom 30. Mai 1988, BGBl I S. 662), gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts statt, wenn gegen die Entscheidung, wäre sie durch Endurteil ergangen, die Revision gegeben wäre.
  • BGH, 21.03.1990 - XII ZB 71/89

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde wegen Abweichung von einer Entscheidung des

    Dem steht ausnahmsweise nicht entgegen, daß das Oberlandesgericht in seiner Entscheidung u.a. ausgesprochen hat, die Voraussetzungen einer Zulassung der Rechtsbeschwerde nach § 17 Abs. 1 AVAG (Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz vom 30. Mai 1988 - BGBl I 662) lägen nicht vor.
  • BGH, 27.09.1990 - IX ZB 63/90

    Rechtsbeschwerde bei Erteilung einer Vollstreckungsklausel zu einem ausländischen

    Gemäß § 17 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung zwischenstaatlicher Anerkennungs- und Vollstreckungsverträge in Zivil- und Handelssachen vom 30. Mai 1988 (BGBl I S. 662) - AVAG - findet die Rechtsbeschwerde nur statt, wenn gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts, wäre sie durch Endurteil ergangen, die Revision gegeben wäre.

    Demgemäß ist auch die Rechtsbeschwerde nach § 17 Abs. 1 AVAG nicht zulässig, wenn das Oberlandesgericht sie nicht zugelassen hat und der Wert der Beschwer 40.000 DM nicht übersteigt (amtliche Begründung zu § 17 AVAG, BT-Drucks. 11/351 S. 24; vgl. schon zu § 17 des Gesetzes zur Ausführung des EG-Übereinkommens vom 27. September 1968 Geimer/Schütze, Internationale Urteilsanerkennung Bd. I § 163 III 1).

  • BGH, 31.01.1990 - XII ZR 38/89

    Geltendmachung eines Abänderungsverlangens im Verfahren auf

    Nachdem durch das Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968 (EuGVÜ, BGBl 1972 II 774) und das Gesetz zur Ausführung zwischenstaatlicher Anerkennungs- und Vollstreckungsverträge in Zivil- und Handelssachen - AVAG - vom 30. Mai 1988 (BGBl I 662) ein vereinfachtes Klauselerteilungsverfahren eingeführt worden ist, nach welchem das zuständige Landgericht auf Antrag des Gläubigers und ohne Anhörung des Schuldners die Erteilung der Vollstreckungsklausel anordnet, kann sich der Schuldner erst mit der Beschwerde gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung wenden.
  • OLG Schleswig, 27.02.2009 - 4 U 86/08

    Gläubigerhaftung aus der Vollstreckung eines polnischen Zahlungsbefehls im Inland

    Das Unterlassen einer ausdrücklichen Regelung dieses Falls durch den Gesetzgeber begründet nicht die Annahme, dass insoweit eine § 28 Abs. 1 S. 2 AVAG entsprechende Ersatzpflicht des Gläubigers ausgeschlossen sein soll; aus der Gesetzesbegründung zum AVAG (BT-Drucks. 11/351, S. 28 f) ergibt sich eine derartige Absicht des Gesetzgebers nicht.
  • OLG Brandenburg, 04.12.2007 - 7 W 93/07

    EU-Zwangsvollstreckung: Wahlrecht des Titelgläubigers für das anzuwendende

  • OLG Köln, 04.01.1993 - 16 W 70/92

    Beschwerde; Rüge; Schuldner; Unzuständiges Gericht; Örtliche Unzuständigkeit;

  • OLG Köln, 01.12.1999 - 3 W 54/99

    Kosten des Verfahrens zur Erteilung der Vollstreckungsklausel

  • OLG Köln, 10.02.1993 - 13 W 60/92

    KLAGE; ZUSTELLUNG; AUSLAND

  • KG, 01.08.1990 - 24 W 3718/90

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die

  • OLG Köln, 20.12.1995 - 16 W 48/95

    Aussetzung des Verfahrens auf Klauselerteilung

  • OLG Köln, 07.11.1995 - 16 W 56/95
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