13.03.1989

Bundestag - Drucksache 11/4177

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Finanzen (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1989 S. 1412   

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https://dejure.org/1989,17787
BGBl. I 1989 S. 1412 (https://dejure.org/1989,17787)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1989 Teil I Nr. 36, ausgegeben am 18.07.1989, Seite 1412
  • Gesetz zur Änderung des Börsengesetzes
  • vom 11.07.1989

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 14.02.1995 - XI ZR 218/93

    Anforderungen an die Aufklärung über die Verlustrisiken bei

    aa) § 53 Abs. 2 Satz 1 BörsG zählt die Risiken, über die zur Herbeiführung der Termingeschäftsfähigkeit zu informieren ist, für die bei Erlaß der Börsengesetznovelle vom 11. Juli 1989 (BGBl. I S. 1412) an Terminmärkten vorkommenden Kontraktarten abschließend auf.

    Das ergibt sich aus der Begründung des Regierungsentwurfs zur Börsengesetznovelle (BT-Drucks. 11/4177 S. 20) und deren Ziel, im Interesse einer funktionsfähigen deutschen Terminbörse eine nach rechtssicheren Kriterien abgegrenzte Börsenrechtssphäre unter Beteiligung ausreichend geschützter privater Anleger zu schaffen.

    Weitergehende Aufklärungs-, Beratungs- und Warnpflichten, deren schuldhafte Verletzung Schadensersatzpflichten auslöst, die Termingeschäftsfähigkeit des Anlegers aber unberührt läßt, können nach allgemeinen Grundsätzen aufgrund der besonderen Situation im Einzelfall oder der individuellen Umstände in der Person eines Anlegers bestehen (Regierungsentwurf BT-Drucks. 11/4177 S. 19; Baumbach/Hopt, HGB 29. Aufl. § 53 BörsG Rdn. 17).

  • BGH, 29.03.1994 - XI ZR 31/93

    Rechenschaftspflicht eines Vermögensverwalters; Erlangung der

    Diese Vorschrift, die ihre geltende Fassung erst in den Ausschußberatungen der Börsengesetznovelle von 1989 gefunden hat, soll sicherstellen, daß das Informationsmodell nur im Rahmen einer qualifizierten Beratung zur Anwendung kommt(Ausschußbericht in BT-Drucks. 11/4721, S. 11, 21).
  • FG Münster, 05.04.2005 - 8 K 4710/01

    Besteuerung von privaten Spekulationsgeschäften mit Wertpapieren und

    Ungeachtet des spekulativen Charakters des Optionsgeschäfts und der dadurch bedingten rechtlichen Nähe zum Termineinwand (§ 50 ff. des Börsengesetzes in der Fassung vor dem Gesetz zur Änderung des Börsengesetzes vom 11.07.1989 BGBl I 1989, 1412) und zum Differenzeinwand (§§ 762 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches) erbringt der Stillhalter durch das vereinbarungsgemäße Bereithalten von Geldbeträgen bzw. Wertpapieren gegen Erhalt der Optionsprämie eine wirtschaftlich und rechtlich selbständige Leistung gegen Entgelt, die auch in steuerrechtlicher Hinsicht losgelöst von einem etwa nachfolgenden Wertpapiergeschäft zu beurteilen ist.
  • BGH, 13.10.1998 - XI ZR 26/98

    Begriff des Börsentermingeschäfts; Erlangung der Börsentermingeschäftsfähigkeit

    Zu solchen Geschäften gehören nach der Begründung der Börsengesetznovelle 1989 insbesondere Indexoptionen (BT-Drucks. 11/4177, S. 18), die auf Barausgleich des Differenzbetrages zwischen dem festgelegten Basisindex und dem aktuellen Indexwert am Tag der Optionsausübung gerichtet sind (Senatsurteil vom 12. Mai 1998 - XI ZR 180/97, WM 1998, 1281, 1283, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
  • FG Münster, 14.09.2006 - 8 K 4710/01

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b und 22 Nr. 3 S. 1

    Ungeachtet des spekulativen Charakters des Optionsgeschäfts und der dadurch bedingten rechtlichen Nähe zum Termineinwand ( § 50 ff. des Börsengesetzes in der Fassung vor dem Gesetz zur Änderung des Börsengesetzes vom 11.07.1989 BGBl I 1989, 1412) und zum Differenzeinwand ( §§ 762 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches) erbringt der Stillhalter durch das vereinbarungsgemäße Bereithalten von Geldbeträgen bzw. Wertpapieren gegen Erhalt der Optionsprämie eine wirtschaftlich und rechtlich selbständige Leistung gegen Entgelt, die auch in steuerrechtlicher Hinsicht losgelöst von einem etwa nachfolgenden Wertpapiergeschäft zu beurteilen ist.
  • BGH, 24.11.1998 - XI ZR 113/98

    Herbeiführung der Termingeschäftsfähigkeit bei Verbleib der unterzeichneten

    Nach der amtlichen Begründung der Börsengesetznovelle 1989 ist die Pflicht zu qualifizierter schriftlicher Information im Zusammenhang mit Informationspflichten u.a. nach dem Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften und nach der EG-Verbraucherkredit-Richtlinie zu sehen (BT-Drucks. 11/4177 S. 19).
  • BGH, 15.04.1997 - XI ZR 215/96

    Wiederholung der Unterrichtung vor Ablauf der Jahresfrist

    Durch die Wiederholung der Unterrichtung soll dem Gewöhnungseffekt entgegengewirkt und der Anleger erneut auf die mit Börsentermingeschäften verbundenen Risiken hingewiesen werden (vgl. BR-Drucks. 40/89 S. 46 f.; BT-Drucks. 11/4721 S. 21).
  • BVerwG, 30.12.1993 - 1 B 84.93

    Rechtsmittel

    Im übrigen ist nicht zweifelhaft, daß § 7 Abs. 7 Satz 3 BörsenG in der hier maßgebenden Fassung des Gesetzes vom 28. April 1975 (BGBl I S. 1013), jetzt geltend in der Fassung des Gesetzes vom 11. Juli 1989 (BGBl I S. 1412), und § 17 Abs. 2 Satz 3 Berliner BörsenO dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung tragen sollen und daß demgemäß von der Möglichkeit der Beschränkung auf eine Vermittlertätigkeit gegebenenfalls auch Gebrauch gemacht werden muß.
  • LG Frankfurt/Main, 28.10.1991 - 21 O 71/90
    Begründung BT-Drucks. 11/4177 S. 10.
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