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03.11.1989

Bundestag - Drucksache 11/5530

Bericht, Urheber: Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1989 S. 2261   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,31560
BGBl. I 1989 S. 2261 (https://dejure.org/1989,31560)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1989 Teil I Nr. 60, ausgegeben am 28.12.1989, Seite 2261
  • Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 - RRG 1992)
  • vom 18.12.1989

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (601)

  • BSG, 29.07.2003 - B 12 KR 16/02 R

    Familienversicherung - Ausschluss - Gesamteinkommen - Jahresarbeitsentgeltgrenze

    a) Die Legaldefinition für den Begriff "Jahresarbeitsentgeltgrenze" findet sich in § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V in der hier noch maßgeblichen Fassung durch Art. 4 Nr. 2 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992) vom 18. Dezember 1989 (BGBl I 2261).
  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 3/11 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - beschränkte

    (3) Der Vergleich der vor 1992 maßgebenden mit der danach geltenden Rechtslage zeigt ebenfalls, dass der Gesetzgeber das Recht der Befreiung von der Versicherungspflicht durch das RRG 1992 (BGBl 1989 I 2261) umfassend neu ausgestaltet hat (hierzu bereits BSGE 83, 74, 77 f = SozR 3-2600 § 56 Nr. 12 S 58 f) .
  • BSG, 10.11.2022 - B 5 R 29/21 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Das Rentenreformgesetz 1992 hat ab dem 1.1.1992 in Anlehnung an Regelungen zur Beamtenversorgung (vgl § 13 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG) das Ende der Zurechnungszeit auf die Vollendung des 60. Lebensjahrs verlängert, wobei der Zeitraum bis zum vollendeten 55. Lebensjahr weiterhin voll und die nachfolgende Zeit lediglich zu einem Drittel berücksichtigt wurden (§ 59 Abs. 3 SGB VI idF von Art. 1 RRG 1992 vom 18.12.1989, BGBl I 2261; s dazu Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, BT-Drucks 11/5530 S 25 f, 43) .
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Gesetzgebung
   11-118469   

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