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17.10.1990

Bundestag - Drucksache 11/8138

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Innenausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1990 S. 2682   

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BGBl. I 1990 S. 2682 (https://dejure.org/1990,20050)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil I Nr. 68, ausgegeben am 18.12.1990, Seite 2682
  • Gesetz zur Neufassung des Bundesumzugskostengesetzes, zur Änderung anderer dienstrechtlicher Vorschriften, zur Regelung personalvertretungsrechtlicher Amtszeiten sowie zur Verbesserung der personellen Struktur in der Bundeszollverwaltung
  • vom 11.12.1990

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

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Wird zitiert von ... (57)

  • BSG, 23.10.1996 - 4 RK 1/96

    Familienversicherung einer versicherungsfreien Beamtin

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus § 79a Abs. 5 BBG (eingefügt als Abs. 4 durch Art. 4 des Gesetzes zur Neufassung des Bundesumzugsgesetzes vom 11. Dezember 1990, BGBl. I S. 2682).

    Wie in den Materialien weiter festgestellt, wirkt sich die Lösung in besonderer Weise zugunsten Alleinerziehender aus (vgl. BT-Drucks 11/8138, S. 30f.), also gerade nicht zugunsten derjenigen, die familienbedingt abgesichert sein können.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2010 - 1 A 2460/07

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Trennungsgeld bei einer Versetzung in die USA;

    Als Grundlage für einen Anspruch des Klägers auf Auslandstrennungsgeld kommt allein § 14 Abs. 1 und 3 des Bundesumzugsgesetzes (BUKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Dezember 1990, BGBl. I S. 2682, vor dem streitgegenständlichen Zeitraum zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2004, BGBl I S. 3396, i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 der aufgrund dieser gesetzlichen Ermächtigung erlassenen Auslandstrennungsgeldverordnung (ATGV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 1998, BGBl I S.189, zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes vom 26. Mai 2005, BGBl I S. 1418, in Betracht.

    vgl. BT-Drucks. 11/6829, S. 12.

    Zu berücksichtigen ist hier im Besonderen aber auch, dass der heutige § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 BUKG, welcher erst während des Gesetzgebungsverfahrens auf Empfehlung des Innenausschusses in den Katalog der zwingenden Gründe aufgenommen worden ist, vgl. BT-Drucks. 11/8138, S. 16, 30, inhaltlich gerade kein Vorbild in der vorherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung findet.

    vgl. BT-Drucks. 11/6829, S. 1, 12.

    vgl. BT-Drucks. 11/6829, S. 17.

  • BVerwG, 30.04.2009 - 2 C 17.08

    12. Jahrgangsstufe; allgemeinbildendes zwölfstufiges Schulsystem; Analogie;

    Rechtsgrundlage des Anspruchs auf Zahlung von Auslandstrennungsgeld und Aufwandsentschädigung ist § 8 Abs. 2 Nr. 2 der Auslandstrennungsgeldverordnung - ATGV - i.d.F. der Bekanntmachung vom 22. Januar 1998 (BGBl. I S. 189) i.V.m. § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Satz 2 BUKG i.d.F. der Bekanntmachung vom 11. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2682).

    Bis zur Novellierung des § 12 BUKG durch das Gesetz vom 11. Dezember 1990 gab es keine enumerativ aufgeführten Umzugshindernisgründe; vielmehr gab es eine kasuistische, "durch die Rechtsprechung ausgeformte Verwaltungspraxis", die durch die Neuregelung auf eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage gestellt und durch die enumerative Aufzählung der Umzugshindernisgründe vereinheitlicht, gestrafft und übersichtlicher gestaltet werden sollte (vgl. BTDrucks. 11/6829 S. 1 und 12).

    Diese Einschränkung ist auf Beschlussempfehlung des Innenausschusses jedoch mit der Begründung gestrichen worden, damit sollten Benachteiligungen von Berechtigten verhindert werden, deren Kinder andere weiterführende Schulen besuchten (BTDrucks. 11/8138 S. 15 und 30; vgl. hierzu auch BAG, Urteil vom 13. Februar 2003 - 6 AZR 411/01 - BAGE 104, 342 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2003 - 1 A 2526/01

    Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes; Rechtswidrige Bewilligung einer

    Mit dem angefochtenen Bescheid ist der ursprüngliche Bewilligungsbescheid aufgehoben worden, aufgrund dessen dem Kläger eine Stellenzulage nach Nr. 12 Satz 1 Anlage I der Vorbemerkungen zu den BBesO A und B (Vorbemerkungen) in der Fassung des Gesetzes zur Neufassung des BUKG und anderer Gesetze vom 11.12.1990 (BGBl. I S. 2682) seit dem Jahre 1990 gewährt worden war.

    Erst Art. 5 Nr. 4 lit. e des Gesetzes zur Neufassung dienstrechtlicher Vorschriften vom 11.12.1990 (BGBl. I S. 2682) ersetzte unter Beibehaltung des übrigen Wortlauts der Vorschrift das Wort "Justizvollzugsanstalten" durch das Wort "Justizvollzugseinrichtungen", wodurch allein aber nicht geklärt ist, ob und in welchen Fällen neben der Tätigkeit in den Justizvollzugsanstalten die Tätigkeit in weiteren Organisationseinheiten des Justizvollzugs zulagefähig sein soll.

    Die von dem Kläger aufgeworfene Frage, ob die mit Gesetz vom 11.12.1990 erfolgte Änderung der Nr. 12 der Vorbemerkungen, nämlich die Ersetzung des Begriffs der "Justizvollzugsanstalt" gegen den Begriff der "Justizvollzugseinrichtungen" mit dem Willen erfolgt ist, gerade auch Beamte bei den Justizvollzugsämtern in die Gewährung der Zulage einzubeziehen, vgl. BT-Drucks. 11/8138, S. 31 zu Artikel 3b, hat das BVerwG bereits dahingehend beantwortet, dass diese Zielsetzung des Gesetzgebers schon objektiv nicht bedeute, dass allen dort tätigen Bediensteten eine solche Stellenzulage gewährt werden müsse, vielmehr an die konkrete Verwendung der Beamten - etwa auch in den Strafvollzugsämtern - anzuknüpfen sei.

    Das Vorbringen des Klägers, die von dem Innenausschuss des Bundestages vorgeschlagene Änderung der Nr. 12 der Vorbemerkungen, vgl. BT-Drucks. 11/8138, sei unverändert Gesetz geworden, obwohl der Innenausschuss des Bundesrates diese Änderung mit dem Argument abgelehnt habe, dass bei den voraussichtlich begünstigten Bediensteten der Justizvollzugsämter die besonderen Belastungen des Strafvollzugs nicht vorlägen, greift nicht.

  • BVerwG, 19.12.1994 - 10 C 1.92

    Umzugskosten - Soldat - Verlobte - Mietentschädigung

    Verlobte und Personen, die mit dem Bediensteten in nichtehelicher Gemeinschaft leben, werden in diesem Zusammenhang nicht erwähnt; sie bleiben umzugskostenrechtlich unberücksichtigt (vgl. zu § 6 Abs. 3 des Bundesumzugskostengesetzes i. d. F. vom 11. Dezember 1990 - BGBl I S. 2682, der weitgehend gleichlautenden Nachfolgevorschrift zu § 4 Abs. 3 BUKG i. d. F. von 1973: Dier, Umzugskostenrecht, 6. Auflage 1993, S. 91; Kopicki/Irlenbusch, Umzugskostenrecht des Bundes, Stand: August 1994, § 6 BUKG Rn. 58).

    Zu solchen nichterstattungsfähigen Mehraufwendungen zählen auch Maklergebühren für Wohnraum, der Personen zugerechnet wird, die nicht zum Personenkreis des § 4 Abs. 3 BUKG gehören (ebenso nunmehr die amtliche Begründung zu § 9 Abs. 1 des Bundesumzugskostengesetzes in der Fassung vom 11. Dezember 1990, BT-Drucks 11/6829 S. 15, der Nachfolgevorschrift zu § 6 a BUKG).

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 1.10

    Stellenzulage; flugzeugtechnisches Personal; Lehrtätigkeit an einer Schule;

    Im Jahr 1990 wurde die bis dahin auf die Bundeswehr beschränkte Zulage Nr. 5 der Vorbemerkungen im Interesse der Gleichbehandlung von Beamten auf diese ausgeweitet (Art. 5 Nr. 4 des Gesetzes zur Neufassung des Bundesumzugskostengesetzes, zur Änderung anderer dienstrechtlicher Vorschriften, zur Regelung personalvertretungsrechtlicher Amtszeiten sowie zur Verbesserung der personellen Struktur in der Bundeszollverwaltung vom 11. Dezember 1990, BGBl I S. 2682).

    Unverändert setzt die Gewährung der Zulage voraus, dass der Soldat oder Beamte eigenverantwortlich als flugtechnisches Personal einen unmittelbaren Beitrag zur Flugsicherheit leistet (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, BTDrucks 11/8138, S. 31 zu Art. 3b).

  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 1.97

    Stellenzulage für Beamte bei Justizvollzugseinrichtungen;; -, Voraussetzungen für

    Zwar ersetzte Art. 5 Nr. 4 Buchst, e des Gesetzes zur Neufassung dienstrechtlicher Vorschriften vom 11. Dezember 1990 (BGBl I S. 2682) das Wort "Justizvollzugsanstalten" durch das Wort "Justizvollzugseinrichtungen".
  • BVerwG, 28.11.2019 - 5 A 4.18

    Für die Verwendung am künftigen Standort Berlin eingestellte Mitarbeiter des BND

    Nach § 3 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die Umzugskostenvergütung für die Bundesbeamten, Richter im Bundesdienst und Soldaten (Bundesumzugskostengesetz - BUKG) vom 11. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2682), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 5. Januar 2017 (BGBl. I S. 17) kann die oberste Dienstbehörde festlegen, dass die Zusage der Umzugskostenvergütung erst drei Jahre nach der Personalmaßnahme wirksam wird; dies gilt nicht für Ledige ohne eigene Wohnung.
  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 3.10

    Bewilligung einer Zulage für flugzeugtechnisches Personal eines Lehroffiziers für

    Im Jahr 1990 wurde die bis dahin auf die Bundeswehr beschränkte Zulage Nr. 5 der Vorbemerkungen im Interesse der Gleichbehandlung von Beamten auf diese ausgeweitet (Art. 5 Nr. 4 des Gesetzes zur Neufassung des Bundesumzugskostengesetzes, zur Änderung anderer dienstrechtlicher Vorschriften, zur Regelung personalvertretungsrechtlicher Amtszeiten sowie zur Verbesserung der personellen Struktur in der Bundeszollverwaltung vom 11. Dezember 1990, BGBl I S. 2682).

    Unverändert setzt die Gewährung der Zulage voraus, dass der Soldat oder Beamte eigenverantwortlich als flugtechnisches Personal einen unmittelbaren Beitrag zur Flugsicherheit leistet (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, BTDrucks 11/8138, S. 31 zu Art. 3 b).

  • BAG, 06.11.2003 - 6 AZR 505/02

    Umzugskostenvergütung - Widerruf der Zusage

    (1) Das Bundesumzugskostengesetz in der Fassung vom 11. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2682) wird in den Fällen des § 1 mit folgender Maßgabe angewendet: a) 1. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ist in der Weise anzuwenden, daß die Zusage der Umzugskostenvergütung für einen Zeitraum von zwei Jahren vom Zeitpunkt der auf Grund der Verlegung der Dienststelle oder von Dienststellenteilen getroffenen Personalmaßnahme nicht wirksam wird.

    Besondere Gründe für die Nichtzusage der Umzugskostenvergütung können nach der amtlichen Begründung zu dieser Vorschrift (BT-Drucks. 11/6829 S. 13) zwar nicht nur dienstliche und fiskalische, sondern in besonderen Ausnahmefällen auch persönliche Gründe sein.

  • BVerwG, 12.12.1997 - 10 A 1.95

    Mietentschädigung für angemietete Wohnung am neuen Dienstort; Eigenheim am

  • VGH Bayern, 09.03.2000 - 3 B 95.3615

    Keine Stellenzulage für Soldaten als flugzeugtechnisches Spezialpersonal

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 2.10

    Einbeziehung von sich in einer Ausbildung des flugzeugtechnischen Personals

  • LAG Köln, 08.06.2001 - 11 Sa 1511/00

    Trennungsgeld; Auslandstrennungsgeld; Umzugskostenvergütung;

  • BVerwG, 15.12.1993 - 10 C 11.91

    Ständiger Beschäftigungsort - Planstellenbehörde - Reisekosten - Neuer Dienstort

  • BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 467/96
  • BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 466/96
  • BVerwG, 26.09.1996 - 2 C 22.95

    Beamtenrecht - Beihilfeanspruch während einer Beurlaubung

  • BVerwG, 26.11.2015 - 5 C 14.14

    Umzug; Umzugskostenvergütung; Umzugskostenerstattung; Beförderungsauslagen;

  • BVerwG, 05.05.1995 - 2 C 13.94

    Besoldungsrecht - Stellenzulage - Verwendung in zulagefähiger Funktion

  • BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 464/96
  • BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 463/96
  • BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 465/96
  • BVerwG, 27.04.2004 - 2 WD 4.04

    Umzug; Umzugswilligkeit; gemeinsame Wohnung; häusliche Gemeinschaft;

  • LAG Köln, 04.05.2001 - 11 Sa 1511/00

    Trennungsgeld trotz Umzugskostenvergütung bei Versetzung ins Ausland;

  • BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 462/96
  • BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 461/96
  • BVerwG, 01.04.2004 - 2 C 11.03

    Abzurechnender Umzug; dienstliche Veranlassung; Einstellungsumzug;

  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.1996 - 4 S 57/96

    Umzugskostenvergütung für einen Vorwegumzug - Zeitraum vor der Pensionierung

  • BVerwG, 20.03.2002 - 10 B 2.02

    Umzugskostenerstattung; Beförderungsauslagen; Berücksichtigung von

  • BVerwG, 12.01.2017 - 5 B 75.16

    Beginn der Ausschlussfrist des § 2 Abs. 2 S. 2 BUKG nach Beendigung des Umzuges

  • BVerwG, 17.12.1997 - 10 C 1.95

    Berufsoffizier der NVA; Entlassung aus der NVA vor dem Beitritt der DDR zur

  • BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 178/01

    Vollzugszulage

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2007 - 10 A 10095/07

    Auslandstrennungsgeld für Soldaten; Fachoberschulbesuch des Kindes als

  • LAG Hamm, 09.01.1995 - 17 Sa 623/94

    Stationierungsstreitkräfte: Auflösung der Beschäftigungsdienststelle - dringende

  • VG Lüneburg, 21.02.2007 - 1 A 373/04

    Ausbildung; Bundeswehr; fliegendes Personal; Flugsicherheit; flugzeugtechnisches

  • BVerwG, 05.05.1995 - 2 C 14.94

    Anforderungen für die Gewährung einer Stellenzulage - Umfang der Tätigkeit als

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.06.2002 - 10 A 10426/02

    Schriftliche Zusage der Umzugskostenvergütung erforderlich - Zeitpunkt

  • VGH Bayern, 10.05.2005 - 15 ZB 00.1609

    Stellenzulage für flugzeugtechnisches Personal Leiter einer Luftwaffenwerft

  • BVerwG, 01.04.1998 - 10 B 3.97

    Beamtenrecht - Umzugskostenrecht

  • VG Lüneburg, 31.01.2007 - 1 A 396/04

    Anteil; Aufgabe; Ausbildung; Beamter; Dienst; Dienstposten; flugzeugtechnisches

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2000 - 12 A 1191/99

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Berufssoldaten auf Bewilligung von

  • BVerwG, 07.12.2000 - 10 B 1.00

    Gewährung von Mietbeiträgen anstelle von Trennungsgeld - Voraussetzungen an die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2005 - 1 A 2946/03

    Voraussetzungen des Anspruchs eines im Ausland stationierten Soldaten auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.1997 - 6 A 7066/95

    Voraussetzungen eines beamtenrechtlichen Anspruchs auf Gewährung einer

  • BVerwG, 01.07.1993 - 10 B 7.91

    Rechtsmittel

  • VG München, 29.10.2015 - M 17 K 14.380

    Keine Klagebefugnis und kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Verpflichtungsklage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2000 - 12 A 1089/99

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Berufssoldaten auf Bewilligung von

  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.1996 - 4 S 1934/94

    Trennungsgeld: Unzumutbarkeit der Inanspruchnahme einer unentgeltlich

  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.1992 - 11 S 1951/91

    Trennungsgeld: Unzumutbarkeit eines Umzugs nach Treu und Glauben

  • VG Köln, 15.09.2010 - 27 K 8452/08

    Bewilligung von Auslandstrennungsgeld und Aufwandsentschädigung für einen

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.1992 - 11 S 1931/91

    Trennungsgeld: Examenszeit des Ehepartners und zwingender persönlicher

  • VG München, 09.03.2017 - M 17 K 16.1707

    Anspruch auf Trennungsgeld für Soldaten

  • VG Köln, 31.01.2002 - 15 K 1926/99

    Anspruch eines Beamten auf Erstattung der Beförderungskosten für das bei dem

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1992 - 4 S 106/91

    Aufhebung der Abordnung - Umzugskostenvergütungszusage

  • VG Gießen, 23.12.1997 - 5 E 744/93

    Voraussetzungen für die Gewährung von Auslandstrennungsgeld; Versetzung eines

  • VG München, 23.02.1993 - M 12 K 91.4786

    Streit über eine weitere Gewährung von Auslandstrennungsgeld an einen

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