28.02.1992

Bundestag - Drucksache 12/2171

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Rechtsausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1992 S. 938   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,19973
BGBl. I 1992 S. 938 (https://dejure.org/1992,19973)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,19973) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1992 Teil I Nr. 22, ausgegeben am 30.04.1992, Seite 938
  • Gesetz über die Erstreckung von gewerblichen Schutzrechten (Erstreckungsgesetz - ErstrG)
  • vom 23.04.1992

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

In Nachschlagewerken

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 293/00

    "Kellogg's/Kelly's"; Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Marke

    Sie sind nach der deutschen Wiedervereinigung aufgrund des Erstreckungsgesetzes (v. 23.4.1992, BGBl. I S. 938 = GRUR 1992, 749 - ErstrG) zum 1. Mai 1992 auch in der übrigen Bundesrepublik wirksam geworden.

    Der Tatbestand der Übereinstimmung der beiden Zeichen erfaßt dabei auch den Fall der Verwechslungsgefahr (Begründung des Regierungsentwurfs, BT-Drucks. 12/1399 S. 249, 257, 277 = GRUR 1992, 749, 786).

    Denn der nachträgliche Verfall wegen fehlender Benutzung stellt keine auch weiterhin nach den Vorschriften der DDR zu beurteilende Frage der Schutzfähigkeit i.S. des § 5 Satz 1 ErstrG dar, sondern betrifft allein die absoluten Voraussetzungen der Schutzfähigkeit sowie die aus älteren Rechten folgenden Schutzhindernisse (Begründung des Regierungsentwurfs, BT-Drucks. 12/1399, S. 34).

  • BGH, 07.07.1992 - KVR 14/91

    "Warenzeichenerwerb"; Erwerb des Vermögens eines anderen Unternehmens zu einem

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BPatG, 09.09.2009 - 5 Ni 13/09
    K1 Verletzungsklage vom 2. April 2008 K2 ursprüngliche Anmeldeunterlagen zum Streitpatent K5 Eingabe der BeklV vom 7. Februar 2007 an das DPMA K6 FR-PS 806 292 K7 GB 2 050 525 A K8 WO 82/04 466 A1 K11 Erich Hau: "Windkraftanlagen", 3. Auflage 2002, Springer-Verlag, S. 23 bis 64, 262 bis 264, 341, 342 K12 US-PS 4 525 633 K13 DE3407881A1 K14 Beschluss BPatG 5 Ni 6/09 vom 23. März 2009 K15 Urteil BPatG 4 Ni 72/05 vom 17. Januar 2007 K16 Urteil des LG Braunschweig 9 O 2964/04 (434) vom 16. August 2006 K17 Beschluss des LG Braunschweig 9 O 932/08 (137) vom 10. Dezember 2008 K18 Göken/Dr. Schöling: Gutachten zum Status eines erstreckten DDR-Wirtschaftspatents K19 Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Erstreckungsgesetz (ErstrG), Bundestags-Drucksache 12/1399 K20 v. Mühlendahl/Mühlens, Gewerblicher Rechtsschutz im vereinigten Deutschland (GRUR 1992, 725).

    Nach der Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum ErstrG (Bundestagsdrucksache 12/1399 -Anl. K19) soll eine Gleichbehandlung ungeprüfter und geprüfter Wirtschaftspatente erfolgen (S. 37 li. Sp. letzter Absatz zu § 7 -Wirtschaftspatente).

  • BGH, 08.02.1996 - I ZR 57/94

    "Germed"; Rechtswirkungen einer in der DDR begründeten Marke; Erstreckung des

    So ist in der amtlichen Begründung zu den Grundzügen des Entwurfs davon ausgegangen worden, daß die Inhaber erstreckter Schutzrechte grundsätzlich in dem Gebiet, auf das ihr Recht erstreckt worden ist, dieselbe Rechtsstellung erwerben sollen wie im Ursprungsgebiet und daß zusammen mit der Erstreckung auch im bisherigen Schutzgebiet bestehende gesetzliche Benutzungsrechte an dem Gegenstand des Schutzrechts auf das hinzukommende Gebiet erstreckt werden (BT-Drucks. 12/1399 S. 23 = GRUR 1992, 763).

    Zum Umfang der Erstreckung der jeweiligen Schutzrechte heißt es in der amtlichen Begründung, die Altrechte mit Ursprung in der ehemaligen DDR sollten ebenso wie die Altrechte mit Ursprung im übrigen Bundesgebiet erfaßt werden (BT-Drucks. 12/1399 S. 33 = GRUR 1992, 770).

  • BGH, 24.11.1998 - X ZR 21/97

    Deckelfaß

    Diese ergibt sich aus dem Fehlen einer Regelung zu den Folgen der mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Erstreckung von gewerblichen Schutzrechten (ErstrG) vom 23. April 1992 (BGBl. I S. 938) bewirkten Geltung des für die Klägerin im Gebiet der früheren DDR erteilten Patents auch in den alten Bundesländern.
  • BGH, 14.05.1992 - I ZB 12/90

    Weinberg-Lagenamen als IR-Marke

    Diese Fragen bedürfen jedoch letztlich keiner abschließenden Entscheidung, denn das Bestehen eines Freihaltebedürfnisses kann auf der Grundlage der bisherigen tatsächlichen Feststellungen jedenfalls deshalb nicht verneint werden, weil sich angesichts der am 1. Mai 1992 in Kraft getretenen Neufassung des § 8 Abs. 1 WZG durch § 47 Nr. 3 ErstrG (BGBl. 1992 I S. 938) die rechtlichen Beurteilungsgrundlagen verändert haben.
  • OLG München, 13.02.1995 - 17 U 6591/93

    Anerkennung eines ausländischen Schiedsspruches

    Nach der infolge der Herstellung der deutschen Rechtseinheit aufgrund § 47 ErstrG (ErstrG-BGBl. I 1992, S. 938) eingeführten freien Übertragbarkeit von Warenzeichen spricht vieles dafür, daß die internationale Zuständigkeit des Landgerichts München I sich unter diesem Gesichtspunkt auch aus § 23 Satz 2 ZPO ergibt, da die Warenzeichen des Beklagten (vgl. Anlage K 3 nach Bl. 37/39 d.A.) am Sitz des Deutschen Patentamtes in München belegen sind (vgl. Zöller-Vollkommer, ZPO , 19. Aufl., Anm. 10 zu § 23 m.V.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht