03.03.1998

Bundestag - Drucksache 13/10013

Gesetzentwurf, Urheber: Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der FDP

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1998 S. 2501   

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https://dejure.org/1998,29838
BGBl. I 1998 S. 2501 (https://dejure.org/1998,29838)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 58, ausgegeben am 31.08.1998, Seite 2501
  • Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege und von Sterilisationsentscheidungen der ehemaligen Erbgesundheitsgerichte
  • vom 25.08.1998

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia

    Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 18.02.2005 - 2 Ws 540/04

    Kein Wiederaufnahmeverfahren bei einem aufgrund des Gesetzes zur Aufhebung

    Den Antragstellern ist der Weg des Wiederaufnahmeverfahrens nach §§ 359 ff StPO infolge der Aufhebung der Urteile nach dem Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege vom 01.09.1998 - BGBl I 1998, 2501, geändert durch Art. 1 G v. 23.07.02 - BGBl I 2002, 2714 = NS-AufhG nicht mehr eröffnet.

    § 2 NS-AufhG bildet nur Regelbeispiele, die "der möglichst weitgehenden Konkretisierung der Generalklausel dienen, um die rein deklaratorische Feststellung gem. § 5 zu erleichtern" (vgl. BT-Drucksache 13/10013 S. 8 ).

    Der Gesetzgeber hat sich aber dafür entschieden, dem Genugtuungsbedürfnis der Angehörigen durch einen "gesetzgeberischen Schlussstrich" Rechnung zu tragen (vgl. BT-Drucksache 13/10013 S. 6 sub 2.).

    Der Gesetzgeber muß Unrechtsurteile nicht respektieren und ist nicht von Verfassungs wegen gehalten, für ihre Überprüfung im Einzelfall ein gerichtliches Verfahren zur Verfügung zu stellen (vgl. BT-Drucksache 13/10013 S.7 und Rudolph, Die vergessenen Opfer der NS-Justiz, NJW 99, 102, 103).

  • SG Düsseldorf, 23.04.2001 - S 15 (8) RJ 92/97

    Rentensteigernde Berücksichtigung von in der Zeit von Dezember 1941 bis März 1943

    Wegen der schlechthin unerträglichen, extremen und durch Willkür gekennzeichneten offensichtlichen Verstöße gegen die Menschenwürde, die Menschenrechte, die Persönlichkeitsrechte, die elementaren Rechtsgrundsätze, die Grundprinzipien des Völkerrechts und damit wegen ihrer bewußten und skrupellosen Absage an die Traditionen europäischer Rechtskultur ist die aus rassenideologischen Gründen erlassene Verordnung über die Beschäftigung von Juden vom 3. Oktober 1941 - (RGBl I S 675) deshalb als von Anfang an als nichtig zu erachten, dh als von Anfang an als unheilbar unwirksam anzusehen, und bei der rechtlichen Würdigung nicht zu berücksichtigen (vgl in diesem Zusammenhang auch: Nr. 23 der Anlage zu Artikel 1 § 2 Nr. 3 des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege und von Sterilisationsentscheidungen der ehemaligen Erbgesundheitsgerichte vom 25. August 1998 (BGBl I S 2501) sowie BT-Drucksachen 13/10013 und 13/10848; Kurt Rudolph, Die vergessenen Opfer der NS-Justiz, Neue Juristische Wochenschrift 1999, S 102 ff; Karin Schubert, Ein Ende jahrzehntelanger Peinlichkeit, Neue Justiz 1998, S. 403; Horst Eylmann, NS-Unrechtsurteile aufgehoben, in: Blickpunkt Bundestag, Heft Juni 1/1998, S 73).Eine Beachtung eines solchen extremen staatlichen NS-Unrechts würde anderenfalls in Widerspruch zu den rechtsstaatlichen Prämissen der Bundesrepublik Deutschland geraten.
  • SG Düsseldorf, 08.10.1998 - S 15 RJ 142/98

    Rentenversicherung

    Wegen Verstosses gegen die Menschenwürde, die Menschenrechte, die Persönlichkeitsrechte, die elementaren Rechtsgrundsätze sowie gegen Grundprinzipien des Völkerrechts ist diese Verordnung deshalb als nichtig anzusehen und nicht zu berücksichtigen (vgl. in diesem Zusammenhang auch: Nr. 23 der Anlage zu Artikel 1 2 Nr. 3 des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege und von Sterilisationsentscheidungen der ehemaligen Erbgesundheitsgerichte vom 25. August 1998 - BGBl I S 2501- sowie BT-Drucksache 13/10013; Karin Schubert, Ein Ende jahrzehntelanger Peinlichkeit, Neue Justiz 1998, S 403).
  • KG, 15.04.2003 - 5 Ws 63/02

    Strafverfolgungsentschädigung: Ausschluß einer Entschädigung nach Aufhebung des

    Eine folglich für die Anwendbarkeit des StrEG auf Entscheidungen nach dem NSStrWG erforderliche Verweisungsnorm ist dem StrEG und auch später dem Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege und von Sterilisationsentscheidungen der Erbgesundheitsgerichte (NS-AufhG) vom 25. August 1998 (BGBl. I. S. 2501) nicht beigefügt worden.
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