01.06.1995

Bundestag - Drucksache 13/1593

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Rechtsausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1995 S. 895   

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https://dejure.org/1995,23579
BGBl. I 1995 S. 895 (https://dejure.org/1995,23579)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1995 Teil I Nr. 34, ausgegeben am 08.07.1995, Seite 895
  • Gesetz zur Anpassung vermögensrechtlicher und anderer Vorschriften (Vermögensrechtsanpassungsgesetz - VermRAnpG)
  • vom 04.07.1995

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 17.07.2015 - V ZR 84/14

    VermG § 3 Abs. 3 Satz 2 Buchstabe b, Satz 4, § 7 Abs. 7 Satz 4 Nr. 3

    a) Richtig ist zwar, dass der Verfügungsberechtigte die Wohnungen bis zur Rückgabe an den Berechtigten nicht kostenlos in dessen Interesse verwalten soll (BT-Drucks. 13/202, S. 5 f.; Senat, Urteil vom 22. Februar 2008- V ZR 30/07, NJW-RR 2008, 1399 Rn. 32 a. E.; BGH, Urteil vom 4. Februar 1999 - III ZR 268/97, BGHZ 140, 355, 359; BGH, Beschluss vom 20. November 2003 - III ZR 131/03, WM 2004, 2076, 2077).
  • BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 22.06

    Arisierungskauf; Ausschluss von Entschädigungsleistungen; Eigentum, jüdisches -,

    Gemäß dieser durch Art. 1 Nr. 7 des Vermögensrechtsanpassungsgesetzes vom 4. Juli 1995 (BGBl I S. 895) eingefügten Regelung steht eine Entschädigung nach dem Entschädigungsgesetz auch demjenigen zu, der nach § 3 Abs. 2 VermG wegen eines Anspruchs nach § 1 Abs. 6 VermG von der Rückerstattung ausgeschlossen ist.

    Für den gleichlautenden Ausschlusstatbestand des § 1 Abs. 4 AusglLeistG, an den § 7a Abs. 3b Satz 2 VermG in der Sache und auch entstehungsgeschichtlich (s. BTDrucks 13/1593 S. 12) anschließt, folgt aus dem zutreffenden Ansatz, dass diese beiden Normen systematisch aufeinander bezogen sind und daher im Kern identisch auszulegen sind, allein, dass die vorstehenden Erwägungen auch auf die Auslegung und Anwendung des § 1 Abs. 4 AusglLeistG zu übertragen sind.

    Auch nach dem Sinn und Zweck der Regelung, wie er sich hier aus der Entstehungsgeschichte erschließt (s. BTDrucks 13/1593 S. 12), setzt eine missbrauchsfähige "Stellung" keine besondere, hervorgehobene Funktion in Staat, Partei oder Gesellschaft voraus.

    Diese Ansicht vernachlässigt, dass der Gesetzgeber - ungeachtet der Bezugnahme auf § 15 Abs. 2 RepG in dem Bericht des Rechtsausschusses (BTDrucks 13/1593 S. 12) - den "einfachen" Missbrauch der Verfolgungslage nicht hat ausreichen lassen; sie bewirkte zudem eine zu weit gehende Annäherung des Anwendungsbereiches dieses Ausschlussgrundes mit den Voraussetzungen des § 1 Abs. 6 VermG sowie ein Spannungsverhältnis zu den beiden anderen Gründen des § 7a Abs. 3b Satz 2 VermG, die jeweils Qualifizierung der zum Entschädigungsausschluss führenden Umstände vorsehen (Verstoß gegen die "Grundsätze" der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit bzw. ein "erhebliches" Vorschubleisten).

  • BGH, 22.02.2008 - V ZR 30/07

    Geltendmachung von Instandsetzungs- und Modernisierungskosten einerseits und

    Mit dem Vermögensrechtsanpassungsgesetz vom 4. Juli 1995 (BGBl. I S. 895) hat er die Verrechnung von Verwaltungskosten mit § 7 Abs. 7 Satz 3 Nr. 3 VermG in die heutige Fassung der Vorschrift eingeführt und dies damit begründet, die Verwaltung von Wohnraum sei eine Leistung, die auch sonst nur gegen Entgelt erbracht werde (Entwurfsbegründung in BT-Drucks 13/202 S. 5).
  • BGH, 04.02.1999 - III ZR 268/97

    Voraussetzungen, Umfang und Fälligkeit des Kostenerstattungsanspruchs eines

    Diese Aufrechnungsmöglichkeit ist durch Art. 1 Nr. 6 Buchst. a des Vermögensrechtsanpassungsgesetzes vom 4. Juli 1995 (BGBl. I S. 895) dahin erweitert worden, daß der Verfügungsberechtigte, sofern über die Rückgabe des Vermögenswertes am 9. Juli 1995 noch nicht bestandskräftig entschieden war (§ 41 VermG), auch mit Verwaltungskosten in Höhe der Höchstbeträge des § 26 II. BV aufrechnen kann.

    Dieser Änderung lag die Erwägung zugrunde, daß es weder von den kommunalen Wohnungsunternehmen noch von den öffentlichen Haushalten der neuen Länder finanziell zu verkraften und auch sachlich nicht gerechtfertigt wäre, wenn die Wohnungsunternehmen die Wohnungen bis zur Rückgabe an den berechtigten Alteigentümer in dessen Interesse kostenlos verwalten müßten (BT-Drucks. 13/202 S. 5 f).

  • BGH, 20.11.1997 - III ZR 39/97

    Kostenerstattungsanspruch des staatlichen Verwalters nach Rückgabe des

    Tut er dies, so kann der bisherige Verfügungsberechtigte seinerseits die seit dem 1. Juli 1994 entstandenen Betriebs- und Erhaltungskosten (Absatz 7 Satz 4 Nr. 1 und 2) sowie - aufgrund der durch das Vermögensrechtsanpassungsgesetz vom 4. Juli 1995 (BGBl. I S. 895) eingefügten Nummer 3 (vgl. hierzu auch die besondere Übergangsbestimmung des § 41 VermG) - die Verwaltungskosten aufrechnen.
  • BVerwG, 11.03.2004 - 7 C 61.02

    Singularrestitution; Unternehmensvermögen; Wiederaufleben Unternehmensträger;

    Nach § 7 a Abs. 3 b Satz 2 VermG i.d.F. des Art. 1 des Vermögensrechtsanpassungsgesetzes vom 4. Juli 1995 (BGBl I S. 895) kann der über Vermögen nationalsozialistisch Verfolgter Verfügungsberechtigte nicht anstelle der Erstattung des gezahlten Kaufpreises oder der dem Berechtigten aus Anlass des Vermögensverlusts tatsächlich zugeflossenen Gegenleistung Entschädigung nach dem Entschädigungsgesetz wählen, wenn er oder sein Rechtsvorgänger gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen, in schwerwiegendem Maße seine Stellung zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht oder dem nationalsozialistischen System erheblich Vorschub geleistet hat.
  • BGH, 19.03.1998 - III ZR 145/97

    Anspruch des Berechtigten auf Herausgabe gezogener Nutzungen

    e) § 7 Abs. 7 VermG ist durch das Vermögensrechtsanpassungsgesetz vom 4. Juli 1995 (BGBl. I S. 895) erneut geändert worden.
  • BVerwG, 19.12.2007 - 8 C 4.07

    Zwangsversteigerung; - von Grundstücken; - von Gebäuden; Restitutionsanspruch in

    Der Restitutionsgläubiger (Alteigentümer) hat lediglich die Möglichkeit, im Zwangsversteigerungsverfahren mitzubieten und das Grundstück selbst zu ersteigern" (BTDrucks 13/1593 S. 11 zu Absatz 4).
  • BVerwG, 15.11.2000 - 8 C 27.99

    Auskehrung des Erlöses aus der Zwangsversteigerung; Berechtigter;

    Den Fall, dass der Verfügungsberechtigte durch die Zwangsversteigerung von eigenen Verbindlichkeiten frei wird, hatte der Gesetzgeber gerade vor Augen und hat ihn, weil er das Freiwerden von der Verbindlichkeit auf Kosten des Restitutionsberechtigten als unbillig empfand (BTDrucks 13/1593, S. 11), durch die Regelung des § 3 b Abs. 4 VermG im Sinne einer Gleichstellung der Zwangsversteigerung mit den sonstigen Veräußerungen gelöst.
  • BGH, 03.08.1995 - IX ZB 80/94

    Ansprüche nach dem Bundesrückerstattungsgesetz

    Vielmehr sind neue Ansprüche wegen diskriminierender Entziehung ausschließlich in § 1 Abs. 6 VermG in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Dezember 1994 (BGBl I S. 3610), zuletzt geändert durch Art. 1 des Vermögensrechtsanpassungsgesetzes vom 4. Juli 1995 (BGBl I S. 895), sowie - bei einem (hier gegebenen) Ausschluß der Rückgabe - in dem NS- Verfolgtenentschädigungsgesetz (Art. 3 des Entschädigungs- und Ausgleichsgesetzes vom 27. September 1994, BGBl I S. 2624, 2632; vgl. auch Art. 1 § 1 Abs. 5 dieses Gesetzes) und den dort jeweils in Bezug genommenen Vorschriften geregelt (vgl. Wasmuth VIZ 1992, 81, 82; Düx VIZ 1992, 257, 259; Motsch VIZ 1993, 273, 275, 276; auch Brettholle/Köhler-Apel in Rädler/Raupach/Bezzenberger, Vermögen in der ehemaligen DDR Bd. I § 1 VermG Rdn. 108; Lorff, Offene Vermögensfragen nach der Einigung Deutschlands II 5 § 1 VermG Rdn. 9, 10; zur Entstehungsgeschichte des § 1 Abs. 6 VermG Fuhrmann, Vermögensrecht in den neuen Bundesländern S. 8).
  • VG Berlin, 04.07.2007 - 1 A 97.06

    Zum Vergütungs- und Auslagenerstattungsanspruch bei Bestellung eines gesetzlichen

  • BVerwG, 04.07.1997 - 7 B 103.97

    Offene Vermögensfragen - Restuitutionsausschluß, Begriff der Redlichkeit des

  • VG Chemnitz, 19.12.1996 - 2 K 581/92
  • VG Dresden, 12.10.2006 - 12 K 3857/03

    Erlöschen eines Rückübertragungsanspruchs bei Veräußerung eines Flurstücks im

  • VG Cottbus, 19.06.1996 - 1 K 299/92

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks; Enteignung auf

  • VG Berlin, 24.04.2009 - 29 A 89.08

    Durchsetzung des vermögensgesetzlichen Entschädigungsanspruchs der unbekannten

  • VG Berlin, 24.04.2009 - 29 A 90.08

    Durchsetzung des vermögensgesetzlichen Entschädigungsanspruchs der unbekannten

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