27.01.1995

Bundestag - Drucksache 13/341

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesrat

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1997 S. 3039   

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https://dejure.org/1997,28567
BGBl. I 1997 S. 3039 (https://dejure.org/1997,28567)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 85, ausgegeben am 22.12.1997, Seite 3039
  • Zweites Gesetz zur Änderung zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften (2. Zwangsvollstreckungsnovelle)
  • vom 17.12.1997

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BGH, 19.12.2014 - V ZR 82/13

    Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung in einem notariellen

    Eine allgemein gehaltene Unterwerfungserklärung könne einen erhöhten Klärungsbedarf etwa im Wege der Vollstreckungsgegenklage auslösen (Entwurfsbegründung in BT-Drucks. 13/341 S. 20).

    Dazu heißt es in der Entwurfsbegründung (BT-Drucks. 13/341 S. 21):.

  • BGH, 15.06.2016 - VII ZB 58/15

    Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses: Zulässigkeit der

    Durch die Vereinheitlichung der Antragsformulare soll die Effizienz bei der Bearbeitung der Anträge bei Gericht gesteigert werden (vgl. BT-Drucks. 13/341, S. 11; BR-Drucks. 326/12, S. 1; Dierck/Griedl, NJW 2013, 3201; Fechter, Rpfleger 2013, 9 f.).
  • BGH, 18.12.2008 - I ZB 68/08

    Auskunft über Tintenpatronen

    Es hat vielmehr mit dieser Maßnahme lediglich dem Umstand Rechnung getragen, dass den Schuldnern die Vorfertigung einer Klageschrift gegen die P. AG so lange nicht zuzumuten war, wie nicht endgültig feststand, dass sie eine entsprechende Klage zu erheben hatten, wobei ein Zeitraum von drei Wochen erforderlich, aber auch ausreichend erscheint, um dieser Verpflichtung nachzukommen (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs zur 2. Zwangsvollstreckungsnovelle, BT-Drucks. 13/341, S. 41; MünchKomm. ZPO/Gruber aaO § 888 Rdn. 24; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 67. Aufl., § 888 Rdn. 13; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 29. Aufl., § 888 Rdn. 11; Hk-ZPO/Pukall, 2. Aufl., § 888 Rdn. 10).
  • BGH, 21.11.2002 - IX ZB 85/02

    Pfändbarkeit von Geldansprüchen gegen einen Träger der gesetzlichen

    Bei Kettenarbeitsverträgen bedarf es in den Grenzen von § 833 Abs. 2 ZPO (i.d.F. v. Art. 23 Nr. 23 der Zweiten Zwangsvollstreckungsnovelle vom 17. Dezember 1997, BGBl. I S. 3039) nicht einmal einer bereits existenten Rechtsgrundlage.
  • BGH, 13.03.2008 - IX ZR 119/06

    Kollision der Pfändung von Mietforderungen im Wege der Zwangsvollstreckung mit

    In der Begründung des Regierungsentwurfs zum Zweiten Gesetz zur Änderung zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften (2. Zwangsvollstreckungsnovelle) heißt es zwar, "das Erfordernis eines besonderen dinglichen Duldungstitels als Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung aus einer Zwangshypothek" solle entfallen (BT-Drucks. 13/341, S. 38 unter 3; vgl. auch S. 12 unter 6a).

    (3) Die Zwangsverwaltung ist deshalb aus dem Anwendungsbereich des § 867 Abs. 3 ZPO herausgenommen worden, weil auch im Falle der Vollstreckung aus dem Titel über den persönlichen Anspruch der Rang der Zwangshypothek gewahrt werde (vgl. § 155 Abs. 2, § 10 Abs. 1 Nr. 1 bis 5, § 11 Abs. 1 ZVG), das gesetzgeberische Ziel - die rangwahrende Vollstreckung aus der Zwangshypothek ohne einen zusätzlich zu erwirkenden Duldungstitel - also bereits erreicht sei (BT-Drucks. 13/341, S. 38 f).

    Der Gesetzgeber kann dieses in der amtlichen Begründung des Entwurfs der 2. Zwangsvollstreckungsnovelle so bezeichnete "formale" Argument überwinden und das Erfordernis des Duldungstitels abschaffen (BT-Drucks. 13/341, S. 38).

    Nach dem allgemeinen Teil der amtlichen Begründung verzichtete der Entwurf "im Interesse der raschen Umsetzbarkeit" ausdrücklich auf eine grundlegende Reform des gesamten Vollstreckungsrechts und beschränkte sich auf die Überarbeitung einzelner Regelungen, deren Änderung von der Praxis als besonders dringlich erachtet worden war (BT-Drucks. 13/341, S. 10).

  • AG Augsburg, 28.10.2013 - 1 M 8610/13

    Zwangsvollstreckung: Nachweis eines Annahmeverzugs bei einer Zug um

    Dies folgt aus dem Sinn und Zweck dieser Vorschrift, den Gläubiger in den Fällen, in denen der Schuldner nicht annahmebereit ist, die Zwangsvollstreckung zu erleichtern und ihn von unnötigen Transportkosten zu befreien (vgl. BT-Drucks. 13/341 S. 14; Musielak 2013, § 756 ZPO RdNr. 1).
  • FG Baden-Württemberg, 22.03.2017 - 4 K 3694/15

    Keine Werbungskostenabzugsbegrenzung für das Arbeitszimmer eines

    Zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung ist der Gerichtsvollzieher gemäß § 899 ZPO a.F. erst seit Inkrafttreten der 2. Zwangsvollstreckungsrechtsnovelle (BGBl I 1997, 3039) am 1. Januar 1999 zuständig.
  • BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 24.06

    Staatliche Verwaltung; nicht auffindbarer Eigentümer; nicht bekannter oder nicht

    Allerdings hat sich der Gesetzgeber zu den mit dem Aufgebots- und Ausschlussverfahren nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EntschG i.V.m. § 15 GBBerG verfolgten Zielen weder in den Materialien zum Entschädigungsgesetz (vgl. zu § 10 Abs. 1 Nr. 8 EntschG i.d.F. des Regierungsentwurfs: BTDrucks 12/4887 S. 37 sowie Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, BTDrucks 12/7588 S. 40) noch in der Begründung für die Anfügung von § 15 GBBerG im Zweiten Gesetz zur Änderung zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften - 2. Zwangsvollstreckungsnovelle - vom 17. Dezember 1997 (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, BTDrucks 13/9088 S. 26) ausdrücklich geäußert.
  • BGH, 19.02.2015 - I ZB 55/13

    Ordnungsgeldverfahren wegen Zuwiderhandlung gegen einen urheberrechtlichen

    Mit der Schaffung der Verweisung in dieser Bestimmung wollte der Gesetzgeber im Hinblick auf die Kostenentscheidung ausdrücklich der Möglichkeit Rechnung tragen, dass Vollstreckungsanträge des Gläubigers nur teilweise erfolgreich sind (vgl. Gesetzentwurf des Bundesrates zur 2. Zwangsvollstreckungsnovelle, BT-Drucks. 13/341, S. 41; Storz in Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Aufl., § 891 Rn. 16).
  • BGH, 03.12.2007 - II ZB 8/07

    Festsetzung der Kosten für eine Bürgschaft

    Kommt es hingegen nicht zur Zwangsvollstreckung aus dem Titel, kann das Vollstreckungsgericht, dem der Gesetzgeber wegen der größeren Sachnähe die Zuständigkeit für die Kosten der von ihm zu überwachenden Zwangsvollstreckung übertragen hat (BT-Drucks. 13/341 S. 20), nicht mit der Sache befasst werden; demgemäß scheidet eine Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts für die Festsetzung der Avalkosten als Vorbereitungskosten der Zwangsvollstreckung von vornherein aus (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 66. Aufl. § 788 Rdn. 1; MünchKomm/K. Schmidt aaO Rdn. 19 a.E.; Stein/Jonas/Münzberg aaO Rdn. 5; OLG Frankfurt NJW 1953, 671, 672).
  • BGH, 31.10.2003 - IXa ZB 197/03

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Zwangsversteigerungsverfahren

  • BGH, 16.07.2004 - IXa ZB 46/04

    Vollstreckung des Haftbefehls in der Wohnung des Schuldners

  • BGH, 09.10.2013 - I ZB 51/11

    Anspruch eines Mieters von Werbeflächen auf Entfernung fremder Werbetafeln von

  • BGH, 29.01.2015 - V ZR 93/14

    Vollstreckungsgegenklage gegen die Zwangsversteigerung aus einer

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2013 - 10 S 81/13

    Zur Vollstreckung aus einer einstweiligen Anordnung

  • VG Schwerin, 12.06.2014 - 4 A 1518/13

    Vollstreckung von Kommunalabgaben, Schmutzwasserbeiträgen, Gebühren,

  • BVerwG, 21.01.2004 - 6 C 2.03

    Verpflichtung der Telekom zur sofortigen Gewährung des Netzzugangs und

  • OLG Stuttgart, 20.10.1998 - 8 W 572/98

    Abhilfeerfordernis bei Kostenfestsetzung nach § 11 RpflG neu

  • OLG Koblenz, 08.03.2004 - 14 W 184/04

    Rechtsmittel zur Festsetzung einer Avalprovision; Kosten der Zwangsvollstreckung

  • LG Münster, 12.03.1999 - 5 T 217/99
  • AG Neuruppin, 09.11.2005 - 71 M 2286/05

    Zwangsvollstreckung eines Urteils auf Duldung einer Gas-Zählersperrung:

  • VG Arnsberg, 17.11.2003 - 1 L 1646/03

    Ausgestaltung der Ordnungsmaßnahmen gegenüber einem Anbieter illegaler

  • BayObLG, 13.03.1998 - 3 ObOWi 23/98
  • VG Schwerin, 16.04.2014 - 4 B 591/13
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